Zu einer erfolgreichen Präventionsarbeit der Berufsgenossenschaft gehört die Fort- und Wei-terbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Versicherten zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Die BGW bietet jährlich üblicherweise rund 1.200 Seminare, Weiter- und Fortbildungsangebote mit ca. 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an. Von den ei-genen Bildungsakademien in Hamburg und Dresden abgesehen, werden die Veranstaltungen in Hotels und Schulungsstätten angeboten, die sich über das gesamte Bundesgebiet verteilen. Von den Hotels werden ein professionelles Kundenmanagement und qualitativ hochwertige Standards zur Seminardurchführung erwartet. In der gesamten Region West werden insgesamt ca. 300 Seminare geplant, verteilt auf das gesamte Jahr. Davon sind bis zu 100 Seminare Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Mit dieser Ausschreibung wird für das Jahr 2026 ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/Rahmen-vertragspartner gesucht, die/der die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminar-teilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenar-beits-räumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Se-minarteilnehmenden und Dozierenden für insgesamt bis zu 100 Seminare im Jahr in der nach-folgend beschriebenen Postleitzahlenregion gewährleisten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungs-beschreibung und dem Vertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-14.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2024-73, Dienstleistung für Seminarhotels/West
Kurze Beschreibung:
Zu einer erfolgreichen Präventionsarbeit der Berufsgenossenschaft gehört die Fort- und Wei-terbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Versicherten zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Die BGW bietet jährlich üblicherweise rund 1.200 Seminare, Weiter- und Fortbildungsangebote mit ca. 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an. Von den ei-genen Bildungsakademien in Hamburg und Dresden abgesehen, werden die Veranstaltungen in Hotels und Schulungsstätten angeboten, die sich über das gesamte Bundesgebiet verteilen. Von den Hotels werden ein professionelles Kundenmanagement und qualitativ hochwertige Standards zur Seminardurchführung erwartet.
In der gesamten Region West werden insgesamt ca. 300 Seminare geplant, verteilt auf das gesamte Jahr. Davon sind bis zu 100 Seminare Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Mit dieser Ausschreibung wird für das Jahr 2026 ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/Rahmen-vertragspartner gesucht, die/der die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminar-teilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenar-beits-räumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Se-minarteilnehmenden und Dozierenden für insgesamt bis zu 100 Seminare im Jahr in der nach-folgend beschriebenen Postleitzahlenregion gewährleisten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungs-beschreibung und dem Vertrag.
Zu einer erfolgreichen Präventionsarbeit der Berufsgenossenschaft gehört die Fort- und Wei-terbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Versicherten zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Die BGW bietet jährlich üblicherweise rund 1.200 Seminare, Weiter- und Fortbildungsangebote mit ca. 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an. Von den ei-genen Bildungsakademien in Hamburg und Dresden abgesehen, werden die Veranstaltungen in Hotels und Schulungsstätten angeboten, die sich über das gesamte Bundesgebiet verteilen. Von den Hotels werden ein professionelles Kundenmanagement und qualitativ hochwertige Standards zur Seminardurchführung erwartet.
In der gesamten Region West werden insgesamt ca. 300 Seminare geplant, verteilt auf das gesamte Jahr. Davon sind bis zu 100 Seminare Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Mit dieser Ausschreibung wird für das Jahr 2026 ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/Rahmen-vertragspartner gesucht, die/der die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Seminar-teilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenar-beits-räumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Se-minarteilnehmenden und Dozierenden für insgesamt bis zu 100 Seminare im Jahr in der nach-folgend beschriebenen Postleitzahlenregion gewährleisten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungs-beschreibung und dem Vertrag.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Hotel-Übernachtungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: E18378249
Titel: 2024-73, Dienstleistungen für Seminarhotels/West
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
In der gesamten Region West werden insgesamt ca. 300 Seminare geplant, verteilt auf das ge-samte Jahr. Davon sind bis zu 100 Seminare Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Mit dieser Ausschreibung wird für das Jahr 2026 ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/
Rahmenvertragspartner gesucht, die/der die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Semi-narteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenar-beitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminar-teilnehmenden und Dozierenden für insgesamt bis zu 100 Seminare im Jahr in der nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregion gewährleisten.
Bei dem ausgeschriebenen Postleitzahlengebiet handelt es sich um den nord-östlichen Teil Nord-rhein-Westfalen, und zwar den Postleitzahlenbereich 33.Die BGW führt in anderen Regionen Nordrhein-Westfalens bereits Seminare in zwei weiteren Schulungsstätten durch. Diese Schulungsstätten wurden in vorangegangenen Ausschreibungen ebenfalls für bestimmte Regionen ermittelt. Weitere Regionen Nordrhein-Westfalens sind daher nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Mit der regionalen Verteilung der Schulungsstätten über das Bundesland bietet die BGW ihren Versicherten Seminare in unterschiedlichen Regionen Nord-rhein-Westfalens an. Sie gewährleistet damit eine gerechte Verteilung der Anfahrtswege für Teil-nehmerinnen und Teilnehmer sowie für Dozentinnen und Dozenten.
Durch diese regionale Einteilung bleibt der Verwaltungsaufwand für die Auftraggeberin zumutbar, denn auch die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksstellen und Aufsichtspersonen der BGW orientie-ren sich am Postleitzahlensystem.
In der gesamten Region West werden insgesamt ca. 300 Seminare geplant, verteilt auf das ge-samte Jahr. Davon sind bis zu 100 Seminare Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Mit dieser Ausschreibung wird für das Jahr 2026 ein Hotel als Rahmenvertragspartnerin/
Rahmenvertragspartner gesucht, die/der die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und Semi-narteilnehmer und Dozentinnen und Dozenten, die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenar-beitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die gastronomische Versorgung der Seminar-teilnehmenden und Dozierenden für insgesamt bis zu 100 Seminare im Jahr in der nachfolgend beschriebenen Postleitzahlenregion gewährleisten.
Bei dem ausgeschriebenen Postleitzahlengebiet handelt es sich um den nord-östlichen Teil Nord-rhein-Westfalen, und zwar den Postleitzahlenbereich 33.Die BGW führt in anderen Regionen Nordrhein-Westfalens bereits Seminare in zwei weiteren Schulungsstätten durch. Diese Schulungsstätten wurden in vorangegangenen Ausschreibungen ebenfalls für bestimmte Regionen ermittelt. Weitere Regionen Nordrhein-Westfalens sind daher nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Mit der regionalen Verteilung der Schulungsstätten über das Bundesland bietet die BGW ihren Versicherten Seminare in unterschiedlichen Regionen Nord-rhein-Westfalens an. Sie gewährleistet damit eine gerechte Verteilung der Anfahrtswege für Teil-nehmerinnen und Teilnehmer sowie für Dozentinnen und Dozenten.
Durch diese regionale Einteilung bleibt der Verwaltungsaufwand für die Auftraggeberin zumutbar, denn auch die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksstellen und Aufsichtspersonen der BGW orientie-ren sich am Postleitzahlensystem.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag – bei entsprechender Beschlusslage der BGW-Selbstverwaltungsgremien – insgesamt drei Mal für jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption informiert die Auftraggeberin den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über ihre Entscheidung den Vertrag zu verlängern. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung oder eine Verlängerung auf Verlangen des/der Auftragnehmer/in ist ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag – bei entsprechender Beschlusslage der BGW-Selbstverwaltungsgremien – insgesamt drei Mal für jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption informiert die Auftraggeberin den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über ihre Entscheidung den Vertrag zu verlängern. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung oder eine Verlängerung auf Verlangen des/der Auftragnehmer/in ist ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-16 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-16 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30042024 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-16 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben,
Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich weitere Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieters/in. Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben. 2.Angabe, ob eine Eintragung im Handelsregister vorliegt. Sofern keineEintragung im Handelsregister vorliegt, Auszug (Kopie) aus dem Berufsregister, soweit der/die Bieter/in bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der
Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Der
eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder. Liegt eine Eintragung im Handelsregister vor, wird die Auftraggeberin einen
aktuellen Auszug abrufen. 3. Sofern Sie als Bietergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene
Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung
bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnetegeschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften und die gesamtschuldnerische Haftung auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft oder dem Ausscheiden eines oder mehrerer Mitgliederbestehen bleibt und § 160 HGB keine Anwendung findet.
Befähigung zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben,
Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich weitere Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieters/in. Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben. 2.Angabe, ob eine Eintragung im Handelsregister vorliegt. Sofern keineEintragung im Handelsregister vorliegt, Auszug (Kopie) aus dem Berufsregister, soweit der/die Bieter/in bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der
Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Der
eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder. Liegt eine Eintragung im Handelsregister vor, wird die Auftraggeberin einen
aktuellen Auszug abrufen. 3. Sofern Sie als Bietergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene
Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung
bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnetegeschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften und die gesamtschuldnerische Haftung auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft oder dem Ausscheiden eines oder mehrerer Mitgliederbestehen bleibt und § 160 HGB keine Anwendung findet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben,
Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz alternativ in den Geschäftsjahren 2019, 2022 und 2023 des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre
mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche
wie in dieser Bekanntmachung beschrieben. Die Angaben zum Jahresumsatz dürfen sich dabei nur auf das in dieser Vergabe bietende
Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen. 2. Nachweis übereine im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und Sach- sowie Vermögensschäden für die Dauer derLeistungserbringung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben,
Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz alternativ in den Geschäftsjahren 2019, 2022 und 2023 des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre
mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche
wie in dieser Bekanntmachung beschrieben. Die Angaben zum Jahresumsatz dürfen sich dabei nur auf das in dieser Vergabe bietende
Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen. 2. Nachweis übereine im Rahmen und Umfang marktübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und Sach- sowie Vermögensschäden für die Dauer derLeistungserbringung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und
Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Einreichung einer selbst erstellten Unterlage mit
kurzer und aussagekräftiger Darstellung zu den vorhandenen Erfahrungen des/der Bietenden im Bereich Dienstleistung von Seminarhotels.
Die Darstellung dient dem Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und Kapazitäten. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Darstellung kompakt auf einer DIN A4 Seite erfolgen kann. 2. Liste mit Referenzen über die in den letzten drei Jahren
ausgeführten vergleichbaren (Teil-)Leistungen, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die Bietende bzw. die
Bietergemeinschaft über ausreichend vergleichbare Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Teilleistungen verfügt. Vergleichbare
Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in dieser Bekanntmachungbeschrieben. Die Angabe von mindestens zwei Referenzen ist
Mindeststandard. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. E
Aus der Referenzliste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben:
• Leistungsempfänger mit mind. Angabe Branche und Größe;
• Art und Umfang der erbrachten Leistungen: Beschreibung, aus der die Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Leistungen anschaulich dargestellt wird, insbesondere solche wie in der Leistungsbeschreibung und der Bekanntmachung ge-nannten Themenbereiche abdecken (Anzahl der Seminartage und Anzahl der Seminar-teilnehmerinnen und Seminarteilnehmer, letztere unterteilt in Tages- und Übernachtungs-gäste);
• Zeitraum der Leistungserbringung.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und
Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Einreichung einer selbst erstellten Unterlage mit
kurzer und aussagekräftiger Darstellung zu den vorhandenen Erfahrungen des/der Bietenden im Bereich Dienstleistung von Seminarhotels.
Die Darstellung dient dem Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und Kapazitäten. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Darstellung kompakt auf einer DIN A4 Seite erfolgen kann. 2. Liste mit Referenzen über die in den letzten drei Jahren
ausgeführten vergleichbaren (Teil-)Leistungen, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die Bietende bzw. die
Bietergemeinschaft über ausreichend vergleichbare Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Teilleistungen verfügt. Vergleichbare
Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in dieser Bekanntmachungbeschrieben. Die Angabe von mindestens zwei Referenzen ist
Mindeststandard. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. E
Aus der Referenzliste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben:
• Leistungsempfänger mit mind. Angabe Branche und Größe;
• Art und Umfang der erbrachten Leistungen: Beschreibung, aus der die Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Leistungen anschaulich dargestellt wird, insbesondere solche wie in der Leistungsbeschreibung und der Bekanntmachung ge-nannten Themenbereiche abdecken (Anzahl der Seminartage und Anzahl der Seminar-teilnehmerinnen und Seminarteilnehmer, letztere unterteilt in Tages- und Übernachtungs-gäste);
• Zeitraum der Leistungserbringung.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung, - dass keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vorliegen. - über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. - dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. -dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG vorliegen. Soweit eine Ausschlussvoraussetzung gegeben ist, sind nähere Angaben zu machen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist weitererNachweis zu führen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Eigenerklärung, - dass keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vorliegen. - über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. - dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. -dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG vorliegen. Soweit eine Ausschlussvoraussetzung gegeben ist, sind nähere Angaben zu machen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist weitererNachweis zu führen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: +40 2 02 07-15 21📞
URL: http://www.bgw-online.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18378249🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E18378249🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000000000
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner
neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften
über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134
GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die
Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2)
Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3.
Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner
neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften
über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134
GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die
Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2)
Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3.
Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; -
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 224-699411 (2024-11-14)