Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen (NLStBV - rGB Lingen) ist der Vorhabenträger dieses Ausbauvorhabens. Der vierstreifige Ausbau der E 233 ist im Fernstraßenbaugesetz zur Erweiterung von zwei auf vier Fahrstreifen vorgesehen. Das Vorhaben ist mit vordringlichem Bedarf im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen eingestuft. Der Planfeststellungsbeschluss für den hier betroffenen ersten Planungsabschnitt (PA 1) erfolge am 15.01.2024 (NLStBV) und wurde am 21.02.2024 gem. den §§ 17 ff des Bundesfernstraßengesetzes in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes festgestellt. Für den vierstreifigen Ausbau der E 233 ist gemäß Anlage 1 Ziffer 14.5 a.F. & n.F. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die dafür erforderliche Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurde im November 2010 abgeschlossen und bildete die Grundlage für die im Rahmen der Voruntersuchung erfolgten Varianten-vergleiche. Die Kriterien der Umweltverträglichkeit sind in die Bewertung der einzelnen Varianten eingeflossen. Diese umfassen die Ermittlung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unter Berücksichtigung der nach § 16 (1) n.F. UVPG erforderlichen Angaben auf die Schutzgüter gemäß § 2 (1) n.F. UVPG: - Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, - Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, - Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, - kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie - die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Zudem ist eine Betrachtung des Schutzgutes Klima bezüglich der Auswirkungen auf das globale Klima (§13 KSG) ergänzt worden. Eine Besonderheit im PA 1 ist die Querung des FFH-Gebietes "Ems" (DE 2809-331) auf einer Länge von etwa 4,2 Kilometern. Die B 402, die in den achtziger Jahren als "Nordumgehung Meppen" in relativ gestreckter Linienführung durch die Emsniederung geplant wurde, verläuft hier zur hochwasserfreien Führung und zur Überbrückung der Wasserstraße Ems (Dortmund-Ems-Kanal) auf einer ausgeprägten Dammlage. 1999 wurde das FFH-Gebiet "Ems" durch die Bundesrepublik Deutschland als FFH-Gebietsvorschlag gemeldet, 2004 von der EU-Kommission anerkannt. Das FFH-Gebiet "Ems" (DE 2809-331) befindet sich im Landkreis Emsland und erstreckt sich auf einer Nord-Süd-Achse (westl. von Papenburg im Norden bis östlich von Bad Bentheim im Süden) entlang des Flusslaufes der Ems. Ein Großteil des FFH-Gebietes umfasst Teile der Flussauen. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist die "Landschaftspflegerische Ausführungsplanung" (LAP) für CEF-Maßnahmen mit längerer Wirksamkeitsdauer, die deshalb zeitig vor dem eigentlichen Baubeginn der Straße herzustellen sind. Angestrebt wird eine Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen gemäß der zeitlichen Staffelung, die sich aus den Anforderungen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung und dem Artenschutzbeitrag ergeben, um einen frühzeitigen Baubeginn des Straßen- und Brückenbaus zu ermöglichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-21.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2024-78_Ausbau_E233_CEF-Maßnahmen_LAP
Referenznummer: 03_290701_306155
Kurze Beschreibung:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen (NLStBV - rGB Lingen) ist der Vorhabenträger dieses Ausbauvorhabens. Der vierstreifige Ausbau der E 233 ist im Fernstraßenbaugesetz zur Erweiterung von zwei auf vier Fahrstreifen vorgesehen. Das Vorhaben ist mit vordringlichem Bedarf im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen eingestuft. Der Planfeststellungsbeschluss für den hier betroffenen ersten Planungsabschnitt (PA 1) erfolge am 15.01.2024 (NLStBV) und wurde am 21.02.2024 gem. den §§ 17 ff des Bundesfernstraßengesetzes in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes festgestellt. Für den vierstreifigen Ausbau der E 233 ist gemäß Anlage 1 Ziffer 14.5 a.F. & n.F. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die dafür erforderliche Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurde im November 2010 abgeschlossen und bildete die Grundlage für die im Rahmen der Voruntersuchung erfolgten Varianten-vergleiche. Die Kriterien der Umweltverträglichkeit sind in die Bewertung der einzelnen Varianten eingeflossen. Diese umfassen die Ermittlung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unter Berücksichtigung der nach § 16 (1) n.F. UVPG erforderlichen Angaben auf die Schutzgüter gemäß § 2 (1) n.F. UVPG: - Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, - Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, - Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, - kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie - die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Zudem ist eine Betrachtung des Schutzgutes Klima bezüglich der Auswirkungen auf das globale Klima (§13 KSG) ergänzt worden. Eine Besonderheit im PA 1 ist die Querung des FFH-Gebietes "Ems" (DE 2809-331) auf einer Länge von etwa 4,2 Kilometern. Die B 402, die in den achtziger Jahren als "Nordumgehung Meppen" in relativ gestreckter Linienführung durch die Emsniederung geplant wurde, verläuft hier zur hochwasserfreien Führung und zur Überbrückung der Wasserstraße Ems (Dortmund-Ems-Kanal) auf einer ausgeprägten Dammlage. 1999 wurde das FFH-Gebiet "Ems" durch die Bundesrepublik Deutschland als FFH-Gebietsvorschlag gemeldet, 2004 von der EU-Kommission anerkannt. Das FFH-Gebiet "Ems" (DE 2809-331) befindet sich im Landkreis Emsland und erstreckt sich auf einer Nord-Süd-Achse (westl. von Papenburg im Norden bis östlich von Bad Bentheim im Süden) entlang des Flusslaufes der Ems. Ein Großteil des FFH-Gebietes umfasst Teile der Flussauen. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist die "Landschaftspflegerische Ausführungsplanung" (LAP) für CEF-Maßnahmen mit längerer Wirksamkeitsdauer, die deshalb zeitig vor dem eigentlichen Baubeginn der Straße herzustellen sind. Angestrebt wird eine Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen gemäß der zeitlichen Staffelung, die sich aus den Anforderungen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung und dem Artenschutzbeitrag ergeben, um einen frühzeitigen Baubeginn des Straßen- und Brückenbaus zu ermöglichen.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen (NLStBV - rGB Lingen) ist der Vorhabenträger dieses Ausbauvorhabens. Der vierstreifige Ausbau der E 233 ist im Fernstraßenbaugesetz zur Erweiterung von zwei auf vier Fahrstreifen vorgesehen. Das Vorhaben ist mit vordringlichem Bedarf im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen eingestuft. Der Planfeststellungsbeschluss für den hier betroffenen ersten Planungsabschnitt (PA 1) erfolge am 15.01.2024 (NLStBV) und wurde am 21.02.2024 gem. den §§ 17 ff des Bundesfernstraßengesetzes in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes festgestellt. Für den vierstreifigen Ausbau der E 233 ist gemäß Anlage 1 Ziffer 14.5 a.F. & n.F. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die dafür erforderliche Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurde im November 2010 abgeschlossen und bildete die Grundlage für die im Rahmen der Voruntersuchung erfolgten Varianten-vergleiche. Die Kriterien der Umweltverträglichkeit sind in die Bewertung der einzelnen Varianten eingeflossen. Diese umfassen die Ermittlung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unter Berücksichtigung der nach § 16 (1) n.F. UVPG erforderlichen Angaben auf die Schutzgüter gemäß § 2 (1) n.F. UVPG: - Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, - Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, - Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, - kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie - die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Zudem ist eine Betrachtung des Schutzgutes Klima bezüglich der Auswirkungen auf das globale Klima (§13 KSG) ergänzt worden. Eine Besonderheit im PA 1 ist die Querung des FFH-Gebietes "Ems" (DE 2809-331) auf einer Länge von etwa 4,2 Kilometern. Die B 402, die in den achtziger Jahren als "Nordumgehung Meppen" in relativ gestreckter Linienführung durch die Emsniederung geplant wurde, verläuft hier zur hochwasserfreien Führung und zur Überbrückung der Wasserstraße Ems (Dortmund-Ems-Kanal) auf einer ausgeprägten Dammlage. 1999 wurde das FFH-Gebiet "Ems" durch die Bundesrepublik Deutschland als FFH-Gebietsvorschlag gemeldet, 2004 von der EU-Kommission anerkannt. Das FFH-Gebiet "Ems" (DE 2809-331) befindet sich im Landkreis Emsland und erstreckt sich auf einer Nord-Süd-Achse (westl. von Papenburg im Norden bis östlich von Bad Bentheim im Süden) entlang des Flusslaufes der Ems. Ein Großteil des FFH-Gebietes umfasst Teile der Flussauen. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist die "Landschaftspflegerische Ausführungsplanung" (LAP) für CEF-Maßnahmen mit längerer Wirksamkeitsdauer, die deshalb zeitig vor dem eigentlichen Baubeginn der Straße herzustellen sind. Angestrebt wird eine Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen gemäß der zeitlichen Staffelung, die sich aus den Anforderungen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung und dem Artenschutzbeitrag ergeben, um einen frühzeitigen Baubeginn des Straßen- und Brückenbaus zu ermöglichen.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 240091.64 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: 03_290701_306155
Beschreibung der Beschaffung:
Im aktuellen Verfahren werden Planungsleistungen zum Landschaftspflegerischen Ausführungsplan gem. § 39 HOAI Leistungsphasen (LPH) eins, drei, fünf und sechs sowie "Besondere Leistungen" ver-geben. Dieser LAP bezieht sich auf acht vorgezogene Maßnahmen (vgl. u. a. beigefügte Maßnahmenblätter), die aufgrund ihrer langen Wirksamkeitsdauer zur Erreichung der ökologischen Funktion zeitkritisch sind: - 7 ACEF - Ausgleichsmaßnahmen Fauna, Schaffung eines Ersatzlaichgewässers für den Moorfrosch im Wesuweer Moor - 10.1 ACEF, Entwicklung von artenreichen mesophilen Grünlandbeständen/ Feuchtgrünland zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Wiesenbrüter und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen - 10.2 ACEF/FFH, Anlage und Entwicklung einer Hutelandschaft mit Baum- und Gehölzgruppen sowie von mageren Grünlandstandorten zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der vielfältigen strukturierten Agrarlandschaft und der Gehölze sowie als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen und FFH Lebensraumtypen - 10.4 AFFH, Anlage und Entwicklung von Eichenwäldern als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 10.5 ACEF, Anlage und Entwicklung von Hochstaudenfluren und Säumen zur Schaffung Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der Gewässer und Röhrichte und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 10.9 ACEF/FFH, Anlage und Entwicklung strukturreicher Waldränder zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der Gehölze und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 11.1 AFCS/CEF/FFH, Anlage und Entwicklung von Wald sowie ökologische Waldaufwertung zur Schaffung von Lebensräumen für Fledermäuse und Brutvogelarten des Waldes als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 22 AFFH, Anlage und Entwicklung von Eichenwäldern in Oberlangen als Ausgleich für FFH Lebensraumtypen Randbedingungen und Zwangspunkte Das Leistungsbild für Freianlagen umfasst hier die unter Punkt 2 genannten LPH gem. § 39 Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen vom 10 Juli 2013 (BGBl I. S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr 88) geändert worden sind. Leistungen des Auftragnehmers: Die wesentlichen vom AN durchzuführenden Leistungen sind im Einzelnen in der Aufstellung unter "B". beschrieben. Die Leistungen des AN umfassen auch die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche; diese betreffen u. a. die Klärung der Zuwegungen, Erdmassenbewegungen, archäologische Funde, ggf. Kampfmittelräumung Terminplanung etc. Zur adäquaten Ausgestaltung der Maßnahmen sind Abstimmungen mit Fachbehörden (Forstwirtschaft, Naturschutz, Moorverwaltung u. a.) und Planungsbeteiligten erforderlich und Bestandteil der zu erbringenden Leistung. Vor Planungsbeginn hat sich der AN ein Bild von der Örtlichkeit zu machen. Es sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften und Regelwerke des BMDV sowie die landesspezifischen Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Dabei sind die "Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau" - ELA (FGSV - 2013) zu beachten. Die Hinweise und Maßgaben aus der landesplanerischen Feststellung sind zu beachten ebenso wie später die Auflagen, die sich aus den planfestgestellten Unterlagen (LBP, FFF-VS u.a.) sowie dem Planfeststellungsbeschluss ergeben. Der Beginn der Planungsaufgabe ist unmittelbar nach Auftragsvergabe vorgesehen. Die Ausführungsunterlagen unterliegen einem Prüfungsprozess durch den AG, so dass von Überarbeitungen ausgegangen werden muss. Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen ist einzukalkulieren, dass mindestens ein AG-interner Prüf-lauf erfolgt, so dass von der Erstellung von mindestens einem Leseexemplar, vor Einreichung der ab-gestimmten Unterlagen auszugehen ist. Die Aufwendungen sind einzukalkulieren. Ein Terminplan zur zeitgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist aufzustellen, mit dem AG abzustimmen und bei Bedarf fortzuschreiben. Die Prüfprozesse seitens des AG sind bei der Terminplanung zu berücksichtigen. Der AN hat seine interne Qualitätsprüfung für alle Leistungen gegenüber dem AG zu dokumentieren. Der AN hat sich bei Bedarf auch iterativ mit den Erstellern der folgend genannten Unterlagen abzustimmen. Leistungen des Auftraggebers: Die beigefügten Unterlagen bilden den derzeitigen Planungstand ab und werden als Anlage zur Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt. Insbesondere sind zu beachten: - Planfeststellungsbeschluss - Erläuterungsbericht mit UVP-Bericht (01_D) - Landschaftspflegerische Maßnahmen - Übersichtsplan 1:10.000 (09_1_D) - Maßnahmenpläne (09_2_D Blatt 1,6,7,8,10,11, und 09_3_D Blatt 2,3,4) und Legendenblätter - Maßnahmenblätter (09_4_D) - FFH Verträglichkeitsstudie (19_3_1_D) - LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan (19_1_1_D) - Bestandsübersichtsplan (19_1_2_D) Im Rahmen der Bearbeitung des LAP ist die zeitgerechte Bereitstellung der zu beplanenden Flächen durch den AG zu gewährleisten. Art des Honorars Das Honorar wird vorläufig ermittelt für die Leistungsphasen 1, 3, 5 und 6. Das Honorar wird abgerechnet nach der Kostenberechnung des AN als Ergebnis der Leistungsphase 6.
Im aktuellen Verfahren werden Planungsleistungen zum Landschaftspflegerischen Ausführungsplan gem. § 39 HOAI Leistungsphasen (LPH) eins, drei, fünf und sechs sowie "Besondere Leistungen" ver-geben. Dieser LAP bezieht sich auf acht vorgezogene Maßnahmen (vgl. u. a. beigefügte Maßnahmenblätter), die aufgrund ihrer langen Wirksamkeitsdauer zur Erreichung der ökologischen Funktion zeitkritisch sind: - 7 ACEF - Ausgleichsmaßnahmen Fauna, Schaffung eines Ersatzlaichgewässers für den Moorfrosch im Wesuweer Moor - 10.1 ACEF, Entwicklung von artenreichen mesophilen Grünlandbeständen/ Feuchtgrünland zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Wiesenbrüter und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen - 10.2 ACEF/FFH, Anlage und Entwicklung einer Hutelandschaft mit Baum- und Gehölzgruppen sowie von mageren Grünlandstandorten zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der vielfältigen strukturierten Agrarlandschaft und der Gehölze sowie als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen und FFH Lebensraumtypen - 10.4 AFFH, Anlage und Entwicklung von Eichenwäldern als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 10.5 ACEF, Anlage und Entwicklung von Hochstaudenfluren und Säumen zur Schaffung Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der Gewässer und Röhrichte und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 10.9 ACEF/FFH, Anlage und Entwicklung strukturreicher Waldränder zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der Gehölze und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 11.1 AFCS/CEF/FFH, Anlage und Entwicklung von Wald sowie ökologische Waldaufwertung zur Schaffung von Lebensräumen für Fledermäuse und Brutvogelarten des Waldes als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 22 AFFH, Anlage und Entwicklung von Eichenwäldern in Oberlangen als Ausgleich für FFH Lebensraumtypen Randbedingungen und Zwangspunkte Das Leistungsbild für Freianlagen umfasst hier die unter Punkt 2 genannten LPH gem. § 39 Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen vom 10 Juli 2013 (BGBl I. S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr 88) geändert worden sind. Leistungen des Auftragnehmers: Die wesentlichen vom AN durchzuführenden Leistungen sind im Einzelnen in der Aufstellung unter "B". beschrieben. Die Leistungen des AN umfassen auch die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche; diese betreffen u. a. die Klärung der Zuwegungen, Erdmassenbewegungen, archäologische Funde, ggf. Kampfmittelräumung Terminplanung etc. Zur adäquaten Ausgestaltung der Maßnahmen sind Abstimmungen mit Fachbehörden (Forstwirtschaft, Naturschutz, Moorverwaltung u. a.) und Planungsbeteiligten erforderlich und Bestandteil der zu erbringenden Leistung. Vor Planungsbeginn hat sich der AN ein Bild von der Örtlichkeit zu machen. Es sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften und Regelwerke des BMDV sowie die landesspezifischen Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Dabei sind die "Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau" - ELA (FGSV - 2013) zu beachten. Die Hinweise und Maßgaben aus der landesplanerischen Feststellung sind zu beachten ebenso wie später die Auflagen, die sich aus den planfestgestellten Unterlagen (LBP, FFF-VS u.a.) sowie dem Planfeststellungsbeschluss ergeben. Der Beginn der Planungsaufgabe ist unmittelbar nach Auftragsvergabe vorgesehen. Die Ausführungsunterlagen unterliegen einem Prüfungsprozess durch den AG, so dass von Überarbeitungen ausgegangen werden muss. Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen ist einzukalkulieren, dass mindestens ein AG-interner Prüf-lauf erfolgt, so dass von der Erstellung von mindestens einem Leseexemplar, vor Einreichung der ab-gestimmten Unterlagen auszugehen ist. Die Aufwendungen sind einzukalkulieren. Ein Terminplan zur zeitgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist aufzustellen, mit dem AG abzustimmen und bei Bedarf fortzuschreiben. Die Prüfprozesse seitens des AG sind bei der Terminplanung zu berücksichtigen. Der AN hat seine interne Qualitätsprüfung für alle Leistungen gegenüber dem AG zu dokumentieren. Der AN hat sich bei Bedarf auch iterativ mit den Erstellern der folgend genannten Unterlagen abzustimmen. Leistungen des Auftraggebers: Die beigefügten Unterlagen bilden den derzeitigen Planungstand ab und werden als Anlage zur Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt. Insbesondere sind zu beachten: - Planfeststellungsbeschluss - Erläuterungsbericht mit UVP-Bericht (01_D) - Landschaftspflegerische Maßnahmen - Übersichtsplan 1:10.000 (09_1_D) - Maßnahmenpläne (09_2_D Blatt 1,6,7,8,10,11, und 09_3_D Blatt 2,3,4) und Legendenblätter - Maßnahmenblätter (09_4_D) - FFH Verträglichkeitsstudie (19_3_1_D) - LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan (19_1_1_D) - Bestandsübersichtsplan (19_1_2_D) Im Rahmen der Bearbeitung des LAP ist die zeitgerechte Bereitstellung der zu beplanenden Flächen durch den AG zu gewährleisten. Art des Honorars Das Honorar wird vorläufig ermittelt für die Leistungsphasen 1, 3, 5 und 6. Das Honorar wird abgerechnet nach der Kostenberechnung des AN als Ergebnis der Leistungsphase 6.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪 Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
§ 45 (4) Nr.2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung Deckungssumme für Personenschäden: 3 Mio. EUR Deckungssumme für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden): 5 Mio. EUR
§ 45 (4) Nr.4 VgV: Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen Mindestjahresumsatz des Unternehmens beträgt jeweils bezogen auf die letzten 3 (2021, 2022, 2023) abgeschlossenen Geschäftsjahre 0,7 Mio. EUR, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 0,2 Mio. EUR
§ 45 (4) Nr.4 VgV: Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen Mindestjahresumsatz des Unternehmens beträgt jeweils bezogen auf die letzten 3 (2021, 2022, 2023) abgeschlossenen Geschäftsjahre 0,7 Mio. EUR, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 0,2 Mio. EUR
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
§ 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Qualifikation der verantwortlichen Personen Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung Mindeststandard: Projektleiter/-in mindestens jeweils 1 Referenzen a.) LAP mind. Lph 1-3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI zu Neu-/ Ausbau von linienhafter Infrastruktur, abgeschlossen nach 01.01.2018 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 0,8 Mio. EUR b.) LAP mit CEF- oder FCS-Maßnahmen abgeschlossen nach 01.01.2018 Hauptbearbeiter/-in mindestens jeweils 1 Referenz c.) LAP mind. Lph 1-3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI zu Neu-/ Ausbau von linienhafter Infrastruktur, abgeschlossen nach 01.01.2018 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 0,6 Mio. EUR d.) LAP mit CEF- oder FCS-Maßnahmen abgeschlossen nach 01.01.2018
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Qualifikation der verantwortlichen Personen Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung Mindeststandard: Projektleiter/-in mindestens jeweils 1 Referenzen a.) LAP mind. Lph 1-3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI zu Neu-/ Ausbau von linienhafter Infrastruktur, abgeschlossen nach 01.01.2018 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 0,8 Mio. EUR b.) LAP mit CEF- oder FCS-Maßnahmen abgeschlossen nach 01.01.2018 Hauptbearbeiter/-in mindestens jeweils 1 Referenz c.) LAP mind. Lph 1-3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI zu Neu-/ Ausbau von linienhafter Infrastruktur, abgeschlossen nach 01.01.2018 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 0,6 Mio. EUR d.) LAP mit CEF- oder FCS-Maßnahmen abgeschlossen nach 01.01.2018
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzprojekte Ausführung von Leistungen des Bieters in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte des Bieters, mindestens 1 Referenz) Mindeststandard: LAP mind. Lph 1-3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI zu Neu-/ Ausbau von linienhafter Infrastruktur, abgeschlossen nach 01.01.2018 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 0,8 Mio.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzprojekte Ausführung von Leistungen des Bieters in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte des Bieters, mindestens 1 Referenz) Mindeststandard: LAP mind. Lph 1-3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI zu Neu-/ Ausbau von linienhafter Infrastruktur, abgeschlossen nach 01.01.2018 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mindestens 0,8 Mio.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Personalstand Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren Mindeststandard: Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich Landschaftsplanung / -architektur im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Personalstand Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren Mindeststandard: Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich Landschaftsplanung / -architektur im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RYT7
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5113034-01📞
Fax: +49 5113034-2099 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:+49 413115-3306
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 206-638215 (2024-10-21)