20241011_3306_Aufzugsanlagen_ Inspektions-, Wartungsarbeiten, Instandsetzung und Verbesserungen sowie Notrufbereitschaft an Aufzugsanlagen in diversen Liegenschaften im Bezirk Reinickendorf
Auftragsbekanntmachung (2024-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 20241011_3306_Aufzugsanlagen_
Inspektions-, Wartungsarbeiten, Instandsetzung und Verbesserungen sowie Notrufbereitschaft an Aufzugsanlagen in diversen Liegenschaften im Bezirk Reinickendorf
Referenznummer: 2024-SE FM-VgV-048
Kurze Beschreibung:
“Wartung, Instandhaltung und Notrufe an Aufzugsanlagen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Aufzugsanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wartung, Instandhaltung und Notrufe an Aufzugsanlagen”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Diverse Liegenschaften in Berlin- Reinickendorf”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Verpflichtend einzureichen sind:
1. Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen [Wirt 124 EU] oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Verpflichtend einzureichen sind:
1. Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen [Wirt 124 EU] oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV /
2.Nachweis über einen aktuellen Eintrag in das Unternehmer - und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder einer anderen geeigneten Präqualifikationsstelle /
3. Sofern nur das Formblatt Wirt 124 EU eingereicht wird, so ist bitte die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister (Handwerkskammer bzw. IHK) nachzuweisen. /
4. Für den Fall, dass ein bietendes Unternehmen keine gültige Bescheinigung aus
dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegen kann, verpflichtet es sich durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von den zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften und Finanzämtern (hier ausschließlich die "Bescheinigung in Steuersachen"). /
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 19 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. /
Hinweis:
Eingereichte Erklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für die Nachweise in den Abschnitten wirtschaftliche und finanzielle, sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen” Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
“Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe einer Erklärung...”
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe einer Erklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung sowie zur Einhaltung der Frauenförderverordnung (siehe Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Nationale Registrierungsnummer: DE813615006
Postanschrift: Eichborndamm 242 (Haus C)
Postleitzahl: 13437
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: submissionsstelle@reinickendorf.berlin.de📧
Telefon: 000📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. /
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. /
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). /
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. /
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. /
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 215-671447 (2024-11-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 0
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-01-27 📅
Titel: 20241011_3306_Aufzugsanlagen_
Inspektions-, Wartungsarbeiten, Instandsetzung und Verbesserungen sowie Notrufbereitschaft an Aufzugsanlagen in diversen Liegenschaften im Bezirk Reinickendorf
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dauer Aufzüge GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE340458931
Postanschrift: Hochstraße 34
Postleitzahl: 16341
Postort: Panketal
Region: Barnim🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@dauer-aufzug.de📧
Telefon: 000📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. / Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. / Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). / Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr . 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. / Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben
hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. / Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2025/S 029-091925 (2025-02-10)