Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung beinhaltet das fachgerechte Erstellen von Kfz-Sachverständigengutachten für den Vertragszeitraum im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Wesel. Die Gutachten einschl. der gefertigten Bilder sind sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form (z.B. Text als pdf-, Bilder als jpg-Dateien) zu übermitteln. Die Vorlage des schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Auftragserteilung. Abweichungen z.B. bei außergewöhnlich komplexen Fällen bedürfen der vorherigen Absprache mit der für die Sachbearbeitung zuständigen Stelle der KPB Wesel.
Die Gesamtleistung wird regional auf zwei Gebietslose aufgeteilt. Das Gebietslos 1 umfasst den rechtsrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig), Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe, Voerde und Dinslaken. Das Gebietslos 2 umfasst den linksrheinischen Bereich des Kreisgebiets Wesel in den Grenzen der Städte und Gemeinden Wesel (anteilig),Xanten, Sonsbeck, Alpen, Rheinberg, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn (s. Anlage 2 Gebietslose).
In jedem Gebietslos können von Kfz-Sachverständigen drei Aufgabenschwerpunkte (Fachlose) wahrgenommen werden.
Fachlos 1: Kraftfahrzeugschäden- und -bewertung
- Erstellung von Schadengutachten, Zweiradgutachten, Fahrzeugmängelgutachten
Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer.
Abweichend von der regelmäßigen Vorlagefrist erfolgt die Vorlage eines schriftlich durch den Sachverständigen zu erstellenden Gutachtens bzw. einer Dokumentation in Fällen, in denen ein richterlicher Beschluss vorliegt, innerhalb von 48 Stunden.
Fachlos 2: Ursachenermittlung und Rekonstruktion bei Fahrzeugunfällen
- Kfz-Betrugsgutachten, Fahrerfluchtgutachten, Kfz-Unfallgutachten, Kfz-Unfallursachengutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten, Beweissicherungsverfahren
Der Auftragnehmer muss mit der Erbringung der Leistungen - der Gutachtenerstellung - innerhalb 24 Stunden nach Auftragserteilung montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr beginnen. Sofern eine Ortsbesichtigung zur unfallerheblichen Zeit zwingend erforderlich ist, kann der Auftraggeber auch vor 08:00 Uhr und nach 16:00 Uhr genannte Leistung verlangen. Die Entscheidung über die zwingende Erforderlichkeit trifft die/der vor Ort zuständige Beamtin/Beamte in Absprache mit dem Auftragnehmer. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Bei Fahrzeugunfällen ist zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft, als zuständige Gewalt des Verfahrens, Beauftragung anderer Sachverständiger veranlassen kann. Im Einzelfall kann für die Begutachtung bestimmter Umstände eine zusätzliche Qualifikation, als die nach hiesiger Leistungsbeschreibung genannten, erforderlich sein oder Gründe vorliegen, die eine Neutralität des Verfahrens gefährden könnten.
Der Auftragnehmer muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage 24-stündig innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen (Präsenz vor Ort und Gutachtenerstellung) zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat der dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen.
Fachlos 3: Ladungssicherungsgutachten
Der Auftraggeber muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage innerhalb von 45 Minuten nach Auftragserteilung am Einsatzort erscheinen, um eine der o.g. Leistungen zu erbringen. Die Einsatzzeit erhöht sich auf 60 Minuten für Einsätze außerhalb geschlossener Ortschaften. Als Auftragserteilung gilt der Anrufeingang beim Auftragnehmer. Kann der Auftragnehmer im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Kapazitätsauslastung, technischen oder anderen Gründen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, die vorgegebene Anfahrtszeit nicht einhalten, so hat er dies unverzüglich der Leitstelle der KPB Wesel unter der Rufnummer 0281/107-1122 anzuzeigen. in derartigen Fällen ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Firma mit der Erstellung der Gutachten zu beauftragen oder die Genehmigung für eine längere Anfahrtsdauer zu erteilen.
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers wird durch Beauftragungen (Abrufe) des Auftraggebers begründet. Der Abruf der Leistung erfolgt telefonisch. Der geschätzte jährliche Bedarf für die Leistungserbringung für die Gebietslose 1 und 2 und die dazugehörigen Fachlose 1, 2 und 3 wird auf Grundlage der Beauftragungen der letzten 3 Jahre wie folgt geschätzt:
Gebietslos 1, Fachlos 1: 3
Gebietslos 1, Fachlos 2: 13
Gebietslos 1, Fachlos 3: 1
Gebietslos 2, Fachlos 1: 5
Gebietslos 2, Fachlos 2: 9
Gebietslos 2, Fachlos 3: 1
Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 190 Beauftragungen abgerufen werden. Ist diese Anzahl erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig und die Rahmenvereinbarung endet vorzeitig. Leistungen sollen aus dieser Rahmenvereinbarung sukzessive nach Bedarf abgerufen werden.