24127/G25 Projektträgerschaft für Förderprogramme des Bundesministe-riums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr ein-schl. des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP)
Für die fortlaufende Umsetzung des Förderprogramms NIP sowie der weiteren Fördermaßnahmen zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrsbereich sucht das BMDV (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger, PT) zur fachlichen und administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher sowie zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal. **** Der PT unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. **** Die Koordination der Fördermaßnahmen und die fachlich-inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des BMDV im Bereich der brennstoffzellenbasierten Elektromobilität hat der AG derzeit der Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) mit Sitz in Berlin übertragen. Der PT arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMDV in der Leistungsausführung eng mit der NOW GmbH zusammen. Grundlage der Zusammenarbeit bilden abgestimmte Inhalte und Schnittstellen, welche zwischen den Partnern nach Beauftragung spezifisch abgestimmt werden. **** Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Ein regelmäßiger Austausch mit dem AG über förderpolitische Aspekte der Programme und Maßnahmen - Unterstützung des AG bei der Kommunikation mit der EU-KOM über die beihilferechtliche Zulässigkeit von Programmen und Maßnahmen - ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit der Programmgesellschaft NOW GmbH sowie Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen, - das Durchführen von Vergabeverfahren z.B. für programmbegleitende Studien und Analysen, - Ein begleitendes Monitoring mit Erfolgs- und Wirkungskontrolle auf Förderprogrammebene im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit durch den PT soll frühzeitig Aufschluss geben, inwieweit die definierten Ziele der Förderprogramme und -maßnahmen eingehalten werden. Darunter zählt unter anderem der Beitrag zum Markthochlauf der Wasserstoffmobilität über die Anzahl der geförderten Fahrzeuge sowie Beiträge zu den Klimazielen des Verkehrs. Die spezifischen Ziele und Art der Datenübermittlung sind in Zusammenarbeit mit der NOW GmbH und in Abstimmung mit dem AG zu Beginn der Beauftragung zu definieren. Der PT hat hierfür kontinuierlich alle notwendigen Zahlen, Daten und Unterlagen bereitzuhalten und auf Anforderung dem AG zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufbereitungen von Daten, Zahlen, Fakten und Ergebnissen hat er im Rahmen der Durchführung der begleitenden Erfolgskontrolle auf Anforderung, im Sinne eines kontinuierlichen, datenbasierten Monitorings umzusetzen, - Betreuung und Umsetzung der Projekte aus dem IPCEI-H2 und Unterstützung bei der Koordinierung der „Mobilitäts-“ und „Technology-Wellen“ (Hy2Move, Hy2Tech) - Umsetzung der Förderung des ITZ entsprechend den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und den erfolgten beihilferechtlichen Abstimmungen mit der EU Kommission, - fachliche und administrative Begleitung der Projekte zum Aufbau des ITZ-H2.*** Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 6.3.1 der Leistungsbeschreibung und §§ 9 und 10 des Vertrages). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 24127/G25 Projektträgerschaft für Förderprogramme des Bundesministe-riums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr ein-schl. des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP)
Referenznummer: 24127/G25
Kurze Beschreibung:
Für die fortlaufende Umsetzung des Förderprogramms NIP sowie der weiteren Fördermaßnahmen zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrsbereich sucht das BMDV (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger, PT) zur fachlichen und administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher sowie zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal. ****
Der PT unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. ****
Die Koordination der Fördermaßnahmen und die fachlich-inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des BMDV im Bereich der brennstoffzellenbasierten Elektromobilität hat der AG derzeit der Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) mit Sitz in Berlin übertragen.
Der PT arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMDV in der Leistungsausführung eng mit der NOW GmbH zusammen. Grundlage der Zusammenarbeit bilden abgestimmte Inhalte und Schnittstellen, welche zwischen den Partnern nach Beauftragung spezifisch abgestimmt werden.
****
Zum Leistungsumfang gehört u.a.:
- Ein regelmäßiger Austausch mit dem AG über förderpolitische Aspekte der Programme und Maßnahmen
- Unterstützung des AG bei der Kommunikation mit der EU-KOM über die beihilferechtliche Zulässigkeit von Programmen und Maßnahmen
- ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit der Programmgesellschaft NOW GmbH sowie Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen,
- das Durchführen von Vergabeverfahren z.B. für programmbegleitende Studien und Analysen,
- Ein begleitendes Monitoring mit Erfolgs- und Wirkungskontrolle auf Förderprogrammebene im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit durch den PT soll frühzeitig Aufschluss geben, inwieweit die definierten Ziele der Förderprogramme und -maßnahmen eingehalten werden. Darunter zählt unter anderem der Beitrag zum Markthochlauf der Wasserstoffmobilität über die Anzahl der geförderten Fahrzeuge sowie Beiträge zu den Klimazielen des Verkehrs. Die spezifischen Ziele und Art der Datenübermittlung sind in Zusammenarbeit mit der NOW GmbH und in Abstimmung mit dem AG zu Beginn der Beauftragung zu definieren. Der PT hat hierfür kontinuierlich alle notwendigen Zahlen, Daten und Unterlagen bereitzuhalten und auf Anforderung dem AG zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufbereitungen von Daten, Zahlen, Fakten und Ergebnissen hat er im Rahmen der Durchführung der begleitenden Erfolgskontrolle auf Anforderung, im Sinne eines kontinuierlichen, datenbasierten Monitorings umzusetzen,
- Betreuung und Umsetzung der Projekte aus dem IPCEI-H2 und Unterstützung bei der Koordinierung der „Mobilitäts-“ und „Technology-Wellen“ (Hy2Move, Hy2Tech)
- Umsetzung der Förderung des ITZ entsprechend den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und den erfolgten beihilferechtlichen Abstimmungen mit der EU Kommission,
- fachliche und administrative Begleitung der Projekte zum Aufbau des ITZ-H2.***
Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 6.3.1 der Leistungsbeschreibung und §§ 9 und 10 des Vertrages).
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Für die fortlaufende Umsetzung des Förderprogramms NIP sowie der weiteren Fördermaßnahmen zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrsbereich sucht das BMDV (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger, PT) zur fachlichen und administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher sowie zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal. ****
Der PT unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. ****
Die Koordination der Fördermaßnahmen und die fachlich-inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des BMDV im Bereich der brennstoffzellenbasierten Elektromobilität hat der AG derzeit der Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) mit Sitz in Berlin übertragen.
Der PT arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMDV in der Leistungsausführung eng mit der NOW GmbH zusammen. Grundlage der Zusammenarbeit bilden abgestimmte Inhalte und Schnittstellen, welche zwischen den Partnern nach Beauftragung spezifisch abgestimmt werden.
****
Zum Leistungsumfang gehört u.a.:
- Ein regelmäßiger Austausch mit dem AG über förderpolitische Aspekte der Programme und Maßnahmen
- Unterstützung des AG bei der Kommunikation mit der EU-KOM über die beihilferechtliche Zulässigkeit von Programmen und Maßnahmen
- ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit der Programmgesellschaft NOW GmbH sowie Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen,
- das Durchführen von Vergabeverfahren z.B. für programmbegleitende Studien und Analysen,
- Ein begleitendes Monitoring mit Erfolgs- und Wirkungskontrolle auf Förderprogrammebene im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit durch den PT soll frühzeitig Aufschluss geben, inwieweit die definierten Ziele der Förderprogramme und -maßnahmen eingehalten werden. Darunter zählt unter anderem der Beitrag zum Markthochlauf der Wasserstoffmobilität über die Anzahl der geförderten Fahrzeuge sowie Beiträge zu den Klimazielen des Verkehrs. Die spezifischen Ziele und Art der Datenübermittlung sind in Zusammenarbeit mit der NOW GmbH und in Abstimmung mit dem AG zu Beginn der Beauftragung zu definieren. Der PT hat hierfür kontinuierlich alle notwendigen Zahlen, Daten und Unterlagen bereitzuhalten und auf Anforderung dem AG zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufbereitungen von Daten, Zahlen, Fakten und Ergebnissen hat er im Rahmen der Durchführung der begleitenden Erfolgskontrolle auf Anforderung, im Sinne eines kontinuierlichen, datenbasierten Monitorings umzusetzen,
- Betreuung und Umsetzung der Projekte aus dem IPCEI-H2 und Unterstützung bei der Koordinierung der „Mobilitäts-“ und „Technology-Wellen“ (Hy2Move, Hy2Tech)
- Umsetzung der Förderung des ITZ entsprechend den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und den erfolgten beihilferechtlichen Abstimmungen mit der EU Kommission,
- fachliche und administrative Begleitung der Projekte zum Aufbau des ITZ-H2.***
Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 6.3.1 der Leistungsbeschreibung und §§ 9 und 10 des Vertrages).
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und
die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften
des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende
Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich
informieren.
Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/
Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
***************
Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzte Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“). Dies betrifft folgende Fördermaßnahmen:
- Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation
im Rahmen des NIP Phase II in der jeweils geltenden Fassung,
- Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des
NIP Phase II in der jeweils geltenden Fassung,
- Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr vom
03.02.2021
- Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr in der jeweils geltenden Fassung,
- grenzüberschreitende Projekte mit Mobilitätsschwerpunkt im Rahmen
des Wasserstoff-IPCEI (International Project of Common European Interest),
- Innovations- und Technologiezentrum Wasserstoff (ITZ-H2).
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebot.
****************
Auftragnehmer muss juristische Person des Privatrechts sein, um den Auftrag ordnungsgemäß im Wege einer Beleihung durchführen zu können:
Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich.
****
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften gegenüber dem AG als Gesamtschuldner.
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und
die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften
des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende
Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich
informieren.
Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/
Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
***************
Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzte Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“). Dies betrifft folgende Fördermaßnahmen:
- Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation
im Rahmen des NIP Phase II in der jeweils geltenden Fassung,
- Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des
NIP Phase II in der jeweils geltenden Fassung,
- Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr vom
03.02.2021
- Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr in der jeweils geltenden Fassung,
- grenzüberschreitende Projekte mit Mobilitätsschwerpunkt im Rahmen
des Wasserstoff-IPCEI (International Project of Common European Interest),
- Innovations- und Technologiezentrum Wasserstoff (ITZ-H2).
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebot.
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Auftragnehmer muss juristische Person des Privatrechts sein, um den Auftrag ordnungsgemäß im Wege einer Beleihung durchführen zu können:
Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich.
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Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften gegenüber dem AG als Gesamtschuldner.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-01 📅
Datum des Endes: 2028-04-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Laufzeitverlängerungen:
Der Leistungsbeginn erfolgt am 01.05.2025 und endet nach 36 Monaten am 31.12.2026. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um bis zu jeweils 12 Monate zu verlängern.
****
Auftragsänderung:
(1) Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Fördervolumens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer kon-kretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen.
(2) Folgen weitere Förderrichtlinien und -maßnahmen zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Nationalen Was-serstoffstrategie gemäß Nr. 1 der Leistungsbeschreibung ist der AG berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue um bis zu 25 % höhere Vergütungsobergrenze nach den Bestimmungen des Abs. 4 festzusetzen.
(3) Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch eine erhebliche Veränderung der durchschnittlichen Projektgrößen, der Anzahl der Projekte, neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der beauftragten Fördermaßnahmen erforderlich werden. So kann sich eine erhebliche Änderung der durchschnittlichen Projektgröße auf die Zahl der För-derprojekte auswirken, wodurch sich der Aufwand und das Fördervolumen entsprechend verändern können. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neuen Vorgaben durch den Bund kann sich auch die Anzahl der Projekte verändern.
(4) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze (§ 11 des Vertrages) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Absatz 1 und Absatz 2 aus sach-lichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfor-dert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder
der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen, dies ist zu begründen und zu belegen.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Leistungserfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Laufzeitverlängerungen:
Der Leistungsbeginn erfolgt am 01.05.2025 und endet nach 36 Monaten am 31.12.2026. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um bis zu jeweils 12 Monate zu verlängern.
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Auftragsänderung:
(1) Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Fördervolumens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer kon-kretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen.
(2) Folgen weitere Förderrichtlinien und -maßnahmen zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Nationalen Was-serstoffstrategie gemäß Nr. 1 der Leistungsbeschreibung ist der AG berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue um bis zu 25 % höhere Vergütungsobergrenze nach den Bestimmungen des Abs. 4 festzusetzen.
(3) Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch eine erhebliche Veränderung der durchschnittlichen Projektgrößen, der Anzahl der Projekte, neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der beauftragten Fördermaßnahmen erforderlich werden. So kann sich eine erhebliche Änderung der durchschnittlichen Projektgröße auf die Zahl der För-derprojekte auswirken, wodurch sich der Aufwand und das Fördervolumen entsprechend verändern können. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neuen Vorgaben durch den Bund kann sich auch die Anzahl der Projekte verändern.
(4) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze (§ 11 des Vertrages) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Absatz 1 und Absatz 2 aus sach-lichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfor-dert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder
der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen, dies ist zu begründen und zu belegen.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Leistungserfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.1 Leistungskonzept
Vorgehensweise zum
Prozess der Einzelprojektbearbeitung (Leistungsbeschreibung Nr. 2 und 3)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise hinsichtlich Berichten, Informationsaustausch und Monitoring (Leistungsbeschreibung insb. Nr. 2.1 und 4)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.1 Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-13 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-02-13 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-06 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
2.1 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 € je Schadensfall
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.1 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 € je Schadensfall
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
3.1 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Bereich/ Themenschwerpunkt: Projektträgerschaft/ Förderprogramme
Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen insgesamt erfüllt:
- die Leistungen müssen Projektträgertätigkeiten für Förderprojekte nach deutschem Zuwendungsrecht sowie dem europäischen Beihilferecht zum Gegenstand gehabt haben und alle Phasen der Begleitung von Förderprojekten, insbesondere die Prüfung und Begutachtung von Skizzen und Projektanträgen, das Erstellen von Zuwendungsbescheiden, die Projektfortschrittsüberwachung, die Prüfung von Verwendungsnachweisen, die Verwertung, die projektspezifische Erfolgskontrolle beinhalten,
- die technische Weiterentwicklung der Programme,
- die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens drei Jahren erbracht worden sein,
- die Leistungen müssen eine Mindestanzahl von 100 Zuwendungsempfängern umfasst haben,
- die Leistungen müssen Projektförderung im Kontext Forschung und Entwicklung sowie Projektförderung im Bereich von Investitionen zum Gegenstand gehabt haben,
- die Förderungen müssen auf Ausgabenbasis und auf Kostenbasis erfolgt sein,
- es wurden auch Zuweisungen an Behörden und Zuwendungen im Ausland gewährt.
*****
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK-3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Anz. Personentagen)
- Anzahl der Zuwendungsempfänger
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt / Teilbereich
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
******
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.1 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Bereich/ Themenschwerpunkt: Projektträgerschaft/ Förderprogramme
Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen insgesamt erfüllt:
- die Leistungen müssen Projektträgertätigkeiten für Förderprojekte nach deutschem Zuwendungsrecht sowie dem europäischen Beihilferecht zum Gegenstand gehabt haben und alle Phasen der Begleitung von Förderprojekten, insbesondere die Prüfung und Begutachtung von Skizzen und Projektanträgen, das Erstellen von Zuwendungsbescheiden, die Projektfortschrittsüberwachung, die Prüfung von Verwendungsnachweisen, die Verwertung, die projektspezifische Erfolgskontrolle beinhalten,
- die technische Weiterentwicklung der Programme,
- die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens drei Jahren erbracht worden sein,
- die Leistungen müssen eine Mindestanzahl von 100 Zuwendungsempfängern umfasst haben,
- die Leistungen müssen Projektförderung im Kontext Forschung und Entwicklung sowie Projektförderung im Bereich von Investitionen zum Gegenstand gehabt haben,
- die Förderungen müssen auf Ausgabenbasis und auf Kostenbasis erfolgt sein,
- es wurden auch Zuweisungen an Behörden und Zuwendungen im Ausland gewährt.
*****
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK-3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Anz. Personentagen)
- Anzahl der Zuwendungsempfänger
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt / Teilbereich
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
******
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.2 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Bereich/ Themenschwerpunkt: Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie ***
Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.***: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.***
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
****
- Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr belegt.
.***
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamt- / Teil-volumen des Referenzprojektes in Personentage
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.2 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Bereich/ Themenschwerpunkt: Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie ***
Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.***: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.***
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
****
- Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr belegt.
.***
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamt- / Teil-volumen des Referenzprojektes in Personentage
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.3 Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV: Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F-EK-3.3):
dass gemäß Leistungsbeschreibung
a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind
b) die für den Profi- und "easy-Online"-Einsatz notwendige technische Anbindung
und
IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden
c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur
Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens "Profi" (Anlage 1b der LB) während der
Leistungserbringung sicherstellt werden
und
eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen)
nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen.
d) Angabe der Anzahl der insgesamt erforderlichen PROFI-Arbeitsplätze und der bereits zur Verfügung stehenden PROFI-Arbeitsplätze
e) Angaben zur e-Aktenfähigkeit
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.3 Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV: Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F-EK-3.3):
dass gemäß Leistungsbeschreibung
a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind
b) die für den Profi- und "easy-Online"-Einsatz notwendige technische Anbindung
und
IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden
c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur
Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens "Profi" (Anlage 1b der LB) während der
Leistungserbringung sicherstellt werden
und
eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen)
nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen.
d) Angabe der Anzahl der insgesamt erforderlichen PROFI-Arbeitsplätze und der bereits zur Verfügung stehenden PROFI-Arbeitsplätze
e) Angaben zur e-Aktenfähigkeit
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.5 Interessenkonflikten / Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: s. Formblatt F-EK3.5/BSB 3
Der Bieter und Unterauftragnehmer haben jeweils eine Eigenerklärung abzugeben,
a) ob und auf welche Weise er ggf. mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich derzeit / möglicherweise an laufenden/ künftigen Förderverfahren beteiligt haben/ beteiligen werden. Dies betrifft folgende Fördermaßnahmen:
- Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Phase II in der jeweils geltenden Fassung,
- Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des NIP Phase II in der jeweils geltenden Fassung,
- Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr vom 03.02.2021,
- Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr in der jeweils geltenden Fassung
- grenzüberschreitende Projekte mit Mobilitätsschwerpunkt im Rahmen des Wasserstoff-IPCEI (International Project of Common European Interest),
- Innovations- und Technologiezentrum Wasserstoff (ITZ-H2).
b) ob er derzeit oder ob er beabsichtigt, selbst Antragsteller oder als Berater für Dritte/ für Antragsteller laufender/ zukünftiger Förderverfahren in
- der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des NIP Phase II in der jeweils geltenden Fassung,
- der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des NIP Phase II in der jeweils geltenden Fassung,
- der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr vom 03.02.2021,
- der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr in der jeweils geltenden Fassung,
- grenzüberschreitende Projektenmit Mobilitätsschwerpunkt im Rahmen des Wasserstoff-IPCEI (International Project of Common European Interest),
- dem Innovations- und Technologiezentrum Wasserstoff (ITZ-H2)
zu sein.
Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat er darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
****
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.5 Interessenkonflikten / Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: s. Formblatt F-EK3.5/BSB 3
Der Bieter und Unterauftragnehmer haben jeweils eine Eigenerklärung abzugeben,
a) ob und auf welche Weise er ggf. mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich derzeit / möglicherweise an laufenden/ künftigen Förderverfahren beteiligt haben/ beteiligen werden. Dies betrifft folgende Fördermaßnahmen:
- Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Phase II in der jeweils geltenden Fassung,
- Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des NIP Phase II in der jeweils geltenden Fassung,
- Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr vom 03.02.2021,
- Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr in der jeweils geltenden Fassung
- grenzüberschreitende Projekte mit Mobilitätsschwerpunkt im Rahmen des Wasserstoff-IPCEI (International Project of Common European Interest),
- Innovations- und Technologiezentrum Wasserstoff (ITZ-H2).
b) ob er derzeit oder ob er beabsichtigt, selbst Antragsteller oder als Berater für Dritte/ für Antragsteller laufender/ zukünftiger Förderverfahren in
- der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des NIP Phase II in der jeweils geltenden Fassung,
- der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des NIP Phase II in der jeweils geltenden Fassung,
- der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr vom 03.02.2021,
- der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr in der jeweils geltenden Fassung,
- grenzüberschreitende Projektenmit Mobilitätsschwerpunkt im Rahmen des Wasserstoff-IPCEI (International Project of Common European Interest),
- dem Innovations- und Technologiezentrum Wasserstoff (ITZ-H2)
zu sein.
Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat er darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
****
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
3.4 Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen: s. Formblatt F-EK3.4/ BSB 2:
Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 2.2 i.V.m. Nr. 5 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 9 und 10 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt.
*****
Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.
3.4 Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen: s. Formblatt F-EK3.4/ BSB 2:
Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 2.2 i.V.m. Nr. 5 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 9 und 10 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt.
*****
Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des
Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen;
Ausschlusskriterium Nr. 2: Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576.
***** Der Bieter hat mittels des Formblattes F-EK1 „Erklärung zum
Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123,
124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied
die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch
Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die
Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer -
spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen
sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die
Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA
„Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.***
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des
Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen;
Ausschlusskriterium Nr. 2: Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576.
***** Der Bieter hat mittels des Formblattes F-EK1 „Erklärung zum
Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123,
124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied
die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch
Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die
Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer -
spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen
sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die
Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA
„Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.***
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/
Servicestelle-Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=737831🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=719272🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-
Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von
Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der
Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-
Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.
evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen
veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen,
sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als
registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden
gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht
bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter
Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der
Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch
machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder
Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren
Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere
Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen
Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung
der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend.
Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen -
unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die
Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des
Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des
genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei
beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage
vonOriginalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise
beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher
darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende
Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,
Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-
Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von
Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der
Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-
Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.
evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen
veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen,
sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als
registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden
gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht
bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter
Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der
Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch
machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder
Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren
Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere
Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen
Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung
der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend.
Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen -
unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die
Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des
Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des
genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei
beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage
vonOriginalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise
beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher
darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende
Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,
Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 244-767094 (2024-12-13)
Auftragsbekanntmachung (2025-01-22) Objekt Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Laufzeitverlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 01.05.2025 und endet nach 36 Monaten am 30.04.2028. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um bis zu jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach 5 Jahren.
****
Auftragsänderung:
(1) Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Fördervolumens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer kon-kretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen.
(2) Folgen weitere Förderrichtlinien und -maßnahmen zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Nationalen Was-serstoffstrategie gemäß Nr. 1 der Leistungsbeschreibung ist der AG berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue um bis zu 25 % höhere Vergütungsobergrenze nach den Bestimmungen des Abs. 4 festzusetzen.
(3) Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch eine erhebliche Veränderung der durchschnittlichen Projektgrößen, der Anzahl der Projekte, neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der beauftragten Fördermaßnahmen erforderlich werden. So kann sich eine erhebliche Änderung der durchschnittlichen Projektgröße auf die Zahl der För-derprojekte auswirken, wodurch sich der Aufwand und das Fördervolumen entsprechend verändern können. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neuen Vorgaben durch den Bund kann sich auch die Anzahl der Projekte verändern.
(4) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze (§ 11 des Vertrages) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Absatz 1 und Absatz 2 aus sach-lichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfor-dert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder
der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen, dies ist zu begründen und zu belegen.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Leistungserfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Laufzeitverlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 01.05.2025 und endet nach 36 Monaten am 30.04.2028. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um bis zu jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach 5 Jahren.
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Auftragsänderung:
(1) Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Fördervolumens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer kon-kretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen.
(2) Folgen weitere Förderrichtlinien und -maßnahmen zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Nationalen Was-serstoffstrategie gemäß Nr. 1 der Leistungsbeschreibung ist der AG berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue um bis zu 25 % höhere Vergütungsobergrenze nach den Bestimmungen des Abs. 4 festzusetzen.
(3) Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch eine erhebliche Veränderung der durchschnittlichen Projektgrößen, der Anzahl der Projekte, neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der beauftragten Fördermaßnahmen erforderlich werden. So kann sich eine erhebliche Änderung der durchschnittlichen Projektgröße auf die Zahl der För-derprojekte auswirken, wodurch sich der Aufwand und das Fördervolumen entsprechend verändern können. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neuen Vorgaben durch den Bund kann sich auch die Anzahl der Projekte verändern.
(4) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze (§ 11 des Vertrages) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Absatz 1 und Absatz 2 aus sach-lichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfor-dert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder
der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen, dies ist zu begründen und zu belegen.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Leistungserfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-22+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Neuer Wert
Text:
5.1.1 Zweck: Beschreibung der Optionen: Laufzeitverlängerungen: Der Leistungsbeginn erfolgt am 01.05.2025 und endet nach 36 Monaten am 30.04.2028. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber
nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um bis zu jeweils 12 Monate zu verlängern.
5.1.3 Geschätzte Dauer: Als Auftragsbeginn ist der Tag der Zuschlagserteilung vorgesehen, frühestens jedoch der 01.05.2025. Die Laufzeit beträgt 36 Monate.
Die Vertragslaufzeit kann zweimal um jeweils bis zu 12 Monate verlängert werden. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach 5 Jahren.
5.1.1 Zweck: Beschreibung der Optionen: Laufzeitverlängerungen: Der Leistungsbeginn erfolgt am 01.05.2025 und endet nach 36 Monaten am 30.04.2028. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber
nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um bis zu jeweils 12 Monate zu verlängern.
5.1.3 Geschätzte Dauer: Als Auftragsbeginn ist der Tag der Zuschlagserteilung vorgesehen, frühestens jedoch der 01.05.2025. Die Laufzeit beträgt 36 Monate.
Die Vertragslaufzeit kann zweimal um jeweils bis zu 12 Monate verlängert werden. Die Vertragslaufzeit endet spätestens nach 5 Jahren.
Andere zusätzliche Informationen
Dauer der Vertraslaufzeit
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: dfb98bc8-08d3-4d4e-bbab-7de354e2747e-01
Quelle: OJS 2025/S 016-048693 (2025-01-22)