Die Unterstützungsleistungen zur Koordinierung und Kommunikation zum Tag der Schiene (TdS) gliedern sich in 3 Arbeitspakete (AP). • AP 1 Unterstützungsleistungen zur Koordinierung • AP 2 Unterstützungsleistungen zur Kommunikation • AP 3 Evaluation des TdS 2025 (und nach erfolgter Verlängerung des TdS 2026) AP 1 Unterstützungsleistungen zur Koordinierung Gegenstand dieses AP sind Unterstützungsleistungen zur Koordinierung des TdS 2025. Ziel ist es für über 300 TdS Veranstaltungen eine zentrale Anlaufstelle zu sein und damit sicherzustellen, dass trotz heterogener Veranstaltungsformate der TdS als gemeinsames und die ganze Branche umfassendes Event einen hohen Wiedererkennungswert erhält. AP 2: Unterstützungsleistungen zur Kommunikation Ziel des TdS ist es, für die Schiene und ihr Arbeitsumfeld bundesweit zu werben und dabei die positiven Faktoren wie Klimafreundlichkeit und Zukunftsfähigkeit der Schiene hervorzuheben. Mit den Veranstaltungen und Events zum TdS sollen insbesondere auch die Menschen erreicht werden, die bisher wenig Berührungspunkte mit der Schiene hatten. Weiterhin sollen potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere auch junge Menschen angesprochen werden. AP 3: Evaluation des TdS 2025 (und nach erfolgter Verlängerung des TdS 2026) -Anpassung der Auswertungs- und Evaluationsgrundlage -Umsetzung der Auswertung und Evaluation des TdS -Finale Dokumentation in einem Abschlussbericht
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-20.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 24134/E10 Koordinierung und Kommunikation zum Tag der Schiene
Referenznummer: 24134/E10
Kurze Beschreibung:
“Die Unterstützungsleistungen zur Koordinierung und Kommunikation zum Tag der Schiene (TdS) gliedern sich in 3 Arbeitspakete (AP).
• AP 1...”
Kurze Beschreibung
Die Unterstützungsleistungen zur Koordinierung und Kommunikation zum Tag der Schiene (TdS) gliedern sich in 3 Arbeitspakete (AP).
• AP 1 Unterstützungsleistungen zur Koordinierung
• AP 2 Unterstützungsleistungen zur Kommunikation
• AP 3 Evaluation des TdS 2025 (und nach erfolgter Verlängerung des TdS 2026)
AP 1 Unterstützungsleistungen zur Koordinierung
Gegenstand dieses AP sind Unterstützungsleistungen zur Koordinierung des TdS 2025. Ziel ist es für über 300 TdS Veranstaltungen eine zentrale Anlaufstelle zu sein und damit sicherzustellen, dass trotz heterogener Veranstaltungsformate der TdS als gemeinsames und die ganze Branche umfassendes Event einen hohen Wiedererkennungswert erhält.
AP 2: Unterstützungsleistungen zur Kommunikation
Ziel des TdS ist es, für die Schiene und ihr Arbeitsumfeld bundesweit zu werben und dabei die positiven Faktoren wie Klimafreundlichkeit und Zukunftsfähigkeit der Schiene hervorzuheben. Mit den Veranstaltungen und Events zum TdS sollen insbesondere auch die Menschen erreicht werden, die bisher wenig Berührungspunkte mit der Schiene hatten. Weiterhin sollen potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere auch junge Menschen angesprochen werden.
AP 3: Evaluation des TdS 2025 (und nach erfolgter Verlängerung des TdS 2026)
-Anpassung der Auswertungs- und Evaluationsgrundlage
-Umsetzung der Auswertung und Evaluation des TdS
-Finale Dokumentation in einem Abschlussbericht
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Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 151 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMDV bei der Koordinierung und Kommunikation zum Tag der Schiene (TdS), der voraussichtlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMDV bei der Koordinierung und Kommunikation zum Tag der Schiene (TdS), der voraussichtlich vom 19.-21. September 2025 stattfinden wird. Im Mittelpunkt der Leistungen steht eine erfolgreiche Umsetzung des TdS 2025. Wie in den Vorjahren sollen Interesse und Begeisterung für die Schiene bei der Bevölkerung in ihrer gesamten Breite geweckt werden. Ein konkretes Anliegen des TdS ist es, den Rahmen dafür zu schaffen, dass potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Vertreterinnen und Vertretern der Schienenbranche in Kontakt treten können und die Schienenbranche als attraktives Arbeitsumfeld entdecken können. Der TdS findet bundesweit mit Veranstaltungen und Events in 16 Bundesländern statt. Der TdS lebt von einer Beteiligung der gesamten Schienenbranche, von der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Schieneninfrastruktur, den Eisenbahnverkehrsunternehmen aus Fern-, Güter und Nahverkehr sowie Schienenverkehrsforschung und der Wissenschaft.
Für eine zielgerichtete Unterstützung bei der Koordinierung und Kommunikation rund um den TdS muss der AN zwingend über eine vertiefte Kenntnis der Schienenbranche sowie aktueller Schienenthemen verfügen. Erforderlich ist zudem, dass der AN in der Schienenbranche gut vernetzt ist, da eine bundesweite Kommunikation mit den Veranstalterinnen und Veranstaltern (wie z. B. Verkehrsunternehmen unterschiedlicher Größe, Verkehrsverbünden, Verkehrsabteilungen von Kommunen, etc.) erforderlich ist. Der AN muss in der Lage sein die Vielzahl der Veranstaltungen und Events mit zu koordinieren, wobei die Veranstalterinnen und Veranstalter grundsätzlich unabhängig arbeiten und weitestgehend eigene Öffentlichkeitsarbeit leisten. Bei den gegenständlichen Leistungen dieser Ausschreibung kommt es darauf an gemeinsame Elemente des TdS herauszuarbeiten um dem TdS ein einheitliches Erscheinungsbild mit Wiedererkennungswert zu verleihen.
Nach dem TdS übergibt der AN die vorbereiteten und umgesetzten Maßnahmen (z. B. Vorlagen, Checklisten) und sonstige relevante Unterlagen an den AG. Weiterhin legt der AN nach dem TdS einen Evaluationsbericht zum TdS vor.
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Zusätzliche Informationen:
“Mit dem Angebot/Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat...”
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot/Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
*****
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines (Erst-)Angebots zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-17 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“aus Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Termine/Leistungszeitraum )
Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlag, frühestens im 1. Quartal 2025 und endet...”
Beschreibung der Optionen
aus Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Termine/Leistungszeitraum )
Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlag, frühestens im 1. Quartal 2025 und endet am 31.12.2025 mit der Erbringung der vollständigen Leistung. Der AG hat die Möglichkeit, die Laufzeit des Vertrages einseitig um ein Jahr für die Begleitung des TdS 2026 gemäß dieser Leistungsbe-schreibung zu verlängern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ZK 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 (Unterstützungsleistungen zur Koordinierung)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ZK 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 (Unterstützungsleistungen zur Kommunikation)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ZK 1.3 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3 (Evaluation des TdS)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ZK 2 Organisation Personaleinsatz
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-27 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist.
ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium Nr. 3: Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen in der Schienenbranche: Gefordert werden vergleichbare Referenzen der in den letzten fünf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium Nr. 3: Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen in der Schienenbranche: Gefordert werden vergleichbare Referenzen der in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
- Es sind insgesamt mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von
- Öffentlichkeits- und Medienarbeit und
- Durchführung/Unterstützung von Veranstaltungen
belegen und thematisch mindestens zwei der nachfolgend aufgeführten Schwerpunkte umfassten:
- Zukunftsorientierung/Innovationen der Schiene oder
- Berufe in der Schienenbranche oder
- Anwerbung von Fachkräften für die Schienenbranche oder
- Verkehrsverlagerung auf die Schiene
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Refernz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt / Teilbereich
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignungskriterium Nr. 4: Verzicht der Anwendung „Technologie von L. Ron Hubbard“: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen, bei Freiberuflern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterium Nr. 4: Verzicht der Anwendung „Technologie von L. Ron Hubbard“: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen, bei Freiberuflern die Person), dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten (Formblatt F4).
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=739004🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=739004🌏
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 249-791014 (2024-12-20)