Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig
durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot
nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in
die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen
Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung
vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung
der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die
Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt.
Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen
(3 St. + Bestätigung Auftraggeber), - Firmenprofil (Jahresumsatz,
Beschäftigte der letzten 3 Jahre), - Gewerbeanmeldung, -
Handelsregisterauszug (Amtsgericht), - Handwerksrolle, -
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, -
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, -
Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG, -
Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft, - Auszug aus
Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz, - Bestätigung zur
Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.