2460/G15 - Forschungsprojekt zur Optimierung der Datenflüsse und Darstellung von Störungsinformationen zur Verbesserung der Fahrgastinformation im ÖPNV
Das Ziel des Vorhabens ist es, die aktuelle Erfassung und Weitergabe von Störungsinformationen zu untersuchen, Vorschläge zur Optimierung der Datenflüsse und Darstellung von Störungsinformationen zu entwickeln und sie als Standards in einem Leitfaden zu beschreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-05.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2460/G15 - Forschungsprojekt zur Optimierung der Datenflüsse und Darstellung von Störungsinformationen zur Verbesserung der Fahrgastinformation im ÖPNV
Referenznummer: 2460/G15
Kurze Beschreibung:
“Das Ziel des Vorhabens ist es, die aktuelle Erfassung und Weitergabe von Störungsinformationen zu untersuchen, Vorschläge zur Optimierung der Datenflüsse...”
Kurze Beschreibung
Das Ziel des Vorhabens ist es, die aktuelle Erfassung und Weitergabe von Störungsinformationen zu untersuchen, Vorschläge zur Optimierung der Datenflüsse und Darstellung von Störungsinformationen zu entwickeln und sie als Standards in einem Leitfaden zu beschreiben.
Im Fokus des Vorhabens steht eine ganzheitliche Betrachtung zur Optimierung der Reisendeninformation, sowohl bei langfristig bekannten Ereignissen wie geplanten Baumaßnahmen als auch bei sich kurzfristig ergebenden Ereignissen beispielsweise aufgrund von Personalmangel oder defekten Fahrzeugen. Da die Reisendeninformation aus komplexen Datenflüssen mit Beteiligung diverser Stakeholder besteht, ist die Verbesserung der Qualität eine Gemeinschaftsaufgabe aller Beteiligten. Genau hier setzt das Vorhaben an.
Folgende Themengebiete sollen berücksichtigt werden.
1. Erfassung der Störungsinformationen und Eingabe in das Auskunftssystem
2. Ausgabe der Störungsinformationen aus dem Auskunftssystem
Die richtige und rechtzeitige Reisendeninformation spielt eine wesentliche Rolle für die Zufriedenheit der Reisenden im ÖPNV. Darüber hinaus muss die Information leicht verständlich und konsistent über alle vorhandenen Kanäle sein, wie z. B. digitale Fahrgastinformationsanzeigen, Mobilitätsplattformen oder soziale Medien.
Im Ergebnis des Vorhabens soll neben den vier genannten Kernbausteinen eine Handreichung mit Handlungsempfehlungen entwickelt werden, um die Projekterkenntnisse in weitere Systeme und Mobilitätsplattformen übertragen zu können. Eine Vereinheitlichung des Prozesses bildet eine Grundlage für eine weitgreifende Zusammenarbeit in der Branche und führt somit zu einer weitgehenden Effizienzsteigerung.
Daraus leiten sich folgende Arbeitspakete ab:
- Arbeitspaket 1: Beschreibung der Ausgangssituation sowie Bestandsanalyse technischer und prozessualer Umsetzungen
- Arbeitspaket 2: Analyse von Fallbeispielen zur Darlegung der Umsetzungsbandbreite
- Arbeitspaket 3: Stakeholderdialog und Entwicklung von Anforderungen
- Arbeitspaket 4: Erstellung einer Handreichung mit Handlungsempfehlungen
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des...”
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
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Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e- Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 27.09.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
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Gegenstand des Auftrags sind solche Forschungs- und Entwicklungsleistungen, auf deren Vergabe der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine Anwendung findet. Die Benennung der Zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren im Abschnitt 8.1) erfolgt daher rein deklaratorisch. Aus Gründen der Transparenz, Wettbewerbsförderung und Publizität erfolgt die Durchführung des Vergabeverfahrens gleichwohl in Anlehnung an die Regelungen des GWB und der Vergabeverordnung (VgV).
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 1.1: Vorgehensweise zu AP 2 (Analyse von Fallbeispielen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 1.2: Vorgehensweise zu AP 3 (Stakeholderdialog und Entwicklung der Anforderungen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 2: Arbeitsorganisation/Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-07 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium Nr. 2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird.
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. Hierzu ist eine entsprechende Erklärung abzugeben. (Formblatt F2)
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 09/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 09/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich:
Datenmanagement im Rahmen von Datendrehscheiben im ÖPNV-Bereich: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen:
Es sind mindestens zwei Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Datenmanagement im Rahmen von Datendrehscheiben im ÖPNV-Bereich belegen.
Die Projekte müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 09/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 09/2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich:
Stakeholdermanagement: Organisation und Durchführung von Stakeholderprozessen: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen:
Es sind mindestens zwei Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Stakeholdermanagement (Organisation und Durchführung von Stakeholderprozessen) belegen.
Die Projekte müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e- Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zum 27.09.2024 mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
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Gegenstand des Auftrags sind solche Forschungs- und Entwicklungsleistungen, auf deren Vergabe der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine Anwendung findet. Die Benennung der Zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren im Abschnitt 8.1) erfolgt daher rein deklaratorisch. Aus Gründen der Transparenz, Wettbewerbsförderung und Publizität erfolgt die Durchführung des Vergabeverfahrens gleichwohl in Anlehnung an die Regelungen des GWB und der Vergabeverordnung (VgV).
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 175-537821 (2024-09-05)
Auftragsbekanntmachung (2024-09-30) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-28 11:00:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 191-589081 (2024-09-30)