Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-15 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. (2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. 2. Eigenerklärung a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE). c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten "Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung".
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zumachen über: Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zumachen über: Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, so weiter Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. 2. Eigenerklärung a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt124(Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE). c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten "Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung".
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt 1.Präqualifikation Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. 2. Eigenerklärung a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE). c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten "Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung".
“Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYFE5” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-01312-95
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartllamt.de-mail.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞
Fax: +49 228 9499-163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: LBB Regionale Vergabestelle Diez
Nationale Registrierungsnummer: 07-LBLBBDiez0002-30
Postanschrift: Goethestraße 9
Postleitzahl: 65582
Postort: Diez
Region: Rhein-Lahn-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe.diez@lbbnet.de📧
Telefon: +49 6432 604-0📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 182-561753 (2024-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Bauleistung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 200254.02 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 100244021_24E0193
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-11-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 200254.02 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schüller Heizungstechnik
Nationale Registrierungsnummer: DE316458724
Postleitzahl: 56736
Postort: Kottenheim
Region: Mayen-Koblenz🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
“#Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYAVL#” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen, entsprechend § 160 Abs. 3 GWB : Ein Antrag vor der zuständigen Vergabekammer (siehe...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen, entsprechend § 160 Abs. 3 GWB : Ein Antrag vor der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziffer 8.1 dieser Bekanntmachung) ist unzulässig, 1. soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden, 3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2026/S 073-257037 (2026-04-14)