Gewerk 35 Bodenbelagarbeiten für die Erweiterung des Landratsamtes Altötting; Umfang der Leistung: ca. 2.300 qm Teppichboden:ca. 600 qm Stabparkett Eiche massiv;2 Stk. Reinstreifer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 35 Bodenbelagarbeiten
Reference number: 21/36 LRA/BOD SG52-H/eb
Kurze Beschreibung:
“Gewerk 35 Bodenbelagarbeiten für die Erweiterung des Landratsamtes Altötting; Umfang der Leistung: ca. 2.300 qm Teppichboden:ca. 600 qm Stabparkett Eiche...”
Kurze Beschreibung
Gewerk 35 Bodenbelagarbeiten für die Erweiterung des Landratsamtes Altötting; Umfang der Leistung: ca. 2.300 qm Teppichboden:ca. 600 qm Stabparkett Eiche massiv;2 Stk. Reinstreifer.
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelagsarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gewerk 35 Bodenbelagarbeiten für die Erweiterung des Landratsamtes Altötting”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von nicht massiven Bodenbelägen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Parkettböden📦
Ort der Leistung: Altötting🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-02 📅
Datum des Endes: 2025-01-17 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-18 15:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-18 15:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftragebers”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=293594”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme, falls diese über 250.000,- Euro ohne Umsatzsteuer liegt; Mängelansprüchebürgschaft in Höhe...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme, falls diese über 250.000,- Euro ohne Umsatzsteuer liegt; Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme.
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 08671502411
Postanschrift: Maximilianstrasse 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: 08921762411📞
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 093-283114 (2024-05-13)