Gewerk 37 Landschaftsbauarbeiten für die Erweiterung des Landratsamtes Altötting; Umfang der Leistung: Rückbau von Asphalt und Pflaster,ca. 680 cbm Aushub,ca. 720 cbm Kiestragschicht,ca. 820 cbm Schottertragschicht,ca. 430 qm vorhandenes Betonpflaster einbauen,ca. 305 qm Granitpflaster, ca. 1.060 qm Betonpflaster,Blindenleitplatten, Tiefboardsteine, Granitleistensteine, Ein- und Zweizeiler, 1 Sickerschacht mit Kupferfilter,Entwässerungsarbeiten,ca. 77 lfm. Entwässerungsrinnen,1 Sichtbetonelement für Eingang,Betonblöcke und Mauerscheiben,1 Schaukasten,4 Fahnenmasten,Fundament für Skulptur,ca. 205 qm Rasen, ca. 385 qm Pflanzung mit ca. 2.700 Stk. Stauden, 900 Stk. Zwiebelpflanzen, 13 Stk. Bäume, 1 Großbaumverpflanzung; Fertigstellungs-, und Entwicklungspflege.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 21/37 LRA/LAN SG52-H/eb
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Gewerk 37 Landschaftsbauabeiten für die Erweiterung des Landratsamtes Altötting
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Postanschrift: Bahnhofstrassse 38
Postleitzahl: 84503
Stadt: Altötting
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Altötting
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-30 📅
Datum des Endes: 2025-07-11 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: Landratsamt Altötting
Bahnhofstrasse 38
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-18 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-18 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftragebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2024-06-18 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftragebers
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme, falls diese über 250.000,- Euro ohne Umsatzsteuer liegt; Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 093-283041 (2024-05-13)