47/2024/G: Verpachtung einer Fläche südlich der Pier III im Seehafen Rostock zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Anlage für den Seeumschlag, die Lagerung und / oder Bearbeitung von über die Kaikante der ROSTOCK PORT gehenden Gütern.
Zur Verpachtung steht daher zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Anlage für den Seeumschlag, die Lagerung und / oder Bearbeitung von über die Kaikante der ROSTOCK PORT gehenden Gütern eine Fläche südlich des durch den Umschlag und die Verarbeitung von Baustoffen und Agrarprodukten sowie den maritimen Metallbau geprägten Pier III eine Fläche mit einer Größe von ca. 65.500 m2. Die Fläche wies in den 80er und 90er Jahren Gleisanlagen und Lagerflächen für Schüttgüter auf. Nach Aufgabe der Bahnnutzung diente der nördliche Flächenteil der Lagerung von Transportbetonsilos. In 2013 wurde die Fläche beräumt und seitdem ausschließlich zeitweise im nördlichen Bereich für die Lagerung mineraler Baustoffe genutzt. An die Fläche angrenzend befinden sich östlich Gleisanlagen der DB InfraGo, die in eine Waggonbeladestation einer weitgehend ungenutzten Erzverladeanlage eingebunden sind. Westlich wird die Fläche durch eine Vorstellgruppe der DB InfraGo sowie das Betriebsgelände eines Konservierungsunternehmens abgegrenzt. Eine Nutzung dieser Gleise ist zwischen der DB InfraGo und dem Pächter der Konzessionsfläche abzustimmen. Die Straßenanbindung erfolgt über die für die Befahrung mit STVZO-zugelassenen Fahrzeugen ausgelegte Zufahrt zur Ost-West-Straße. Östlich der Fläche unterquert die Ost-West-Straße verschiedene Förderbänder. Diese wurden durch Dritte auf Grundlage separater Flächennutzungsverträge errichtet, so dass Anpassungen allein im Einvernehmen mit den Anlageneigentümern durch den Pächter erfolgen können. Das Lichtraumprofil unter den Förderbändern lässt eine Befahrung mit STVZO-zugelassenen Fahrzeugen uneingeschränkt zu. Der Pachtvertrag soll fest für die nächsten 20 Jahre abgeschlossen werden. Weist der Pächter einen entsprechenden Bedarf nach, kann dem Pächter ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt werden, den Pachtvertrag zweimal für fünf Jahre zu verlängern. Die Pachtflächen werden mit örtlicher Übergabe übergeben, wie sie zum Zeitpunkt der Übergabe stehen und liegen. Es ist alleinige Sache des Pächters zu prüfen, ob die Flächen für die Errichtung und Betreibung einer Anlage entsprechend des Angebotes des Pächters geeignet sind. Der Verpächter übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des Pachtobjekts, insbesondere für die angegebene Maße, Tragfähigkeiten sowie Informationen zu Artenschutz- und naturschutzrechtlichen Belangen der Pachtflächen. Der Pächter wird sich in dem Pachtvertrag zur Errichtung der in seiner Konzeption dargestellten Anlagen bzw. Bauwerke verpflichten. Eine Untervermietung des Betriebes bzw. jede sonstige Überlassung durch den Pächter bedarf der Zustimmung des Verpächters. Der Verpächter kann die Zustimmung ohne Angabe von Gründen verweigern oder von Bedingungen abhängig machen. Der jährliche Pachtzins soll bei Vertragsbeginn mindestens 7,20 EUR/m2 netto betragen. Der Pachtzins kann sich während der Vertragslaufzeit auf Grund der Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel verändern. Der Pächter verpflichtet sich ab 2027 zu einem Umschlag entsprechend seines Angebotes. Der Pächter hat dem Verpächter die Mengen nachzuweisen. Der Pächter verpflichtet sich weiterhin, dauerhaft entsprechend seines Angebotes, mindestens jedoch 25 Vollzeitarbeitsplätze bzw. eine den Vollzeitarbeitsplätzen entsprechende Anzahl an Teilzeitarbeitsplätzen am Standort in Rostock neu zu schaffen. Dabei ist es dem Pächter freigestellt, die Arbeitsplätze im eigenen Betrieb zu schaffen oder durch Dritte, die die Tätigkeiten für den Pächter erbringen, schaffen zu lassen. Nachweispflichtig und - im Falle der Nichterfüllung - zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, bleibt stets der Pächter. Sichert der Pächter in seinem Angebot die Auswahlkriterien betreffende Konditionen (z.B. Schaffung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen, Umschlagmengen etc.) zu, wird die Nichteinhaltung durch Vertragsstrafen sanktioniert. Nutzt der Pächter die Straßen des Seehafens mit nicht STVZO-zugelassenen Fahrzeugen wird er sich vertraglich zum Ausgleich des erhöhten Verschleißes der Straßen verpflichten. Anpassungen an Suprastrukturen, etwa Förderbändern zur Optimierung von Sondertransporten liegen in der alleinigen Verantwortung des Pächters.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 47/2024/G: Verpachtung einer Fläche südlich der Pier III im Seehafen Rostock zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Anlage für den Seeumschlag, die Lagerung und / oder Bearbeitung von über die Kaikante der ROSTOCK PORT gehenden Gütern.
Referenznummer: 47/2024/G
Kurze Beschreibung:
Zur Verpachtung steht daher zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Anlage für den Seeumschlag, die Lagerung und / oder Bearbeitung von über die Kaikante der ROSTOCK PORT gehenden Gütern eine Fläche südlich des durch den Umschlag und die Verarbeitung von Baustoffen und Agrarprodukten sowie den maritimen Metallbau geprägten Pier III eine Fläche mit einer Größe von ca. 65.500 m2. Die Fläche wies in den 80er und 90er Jahren Gleisanlagen und Lagerflächen für Schüttgüter auf. Nach Aufgabe der Bahnnutzung diente der nördliche Flächenteil der Lagerung von Transportbetonsilos. In 2013 wurde die Fläche beräumt und seitdem ausschließlich zeitweise im nördlichen Bereich für die Lagerung mineraler Baustoffe genutzt. An die Fläche angrenzend befinden sich östlich Gleisanlagen der DB InfraGo, die in eine Waggonbeladestation einer weitgehend ungenutzten Erzverladeanlage eingebunden sind. Westlich wird die Fläche durch eine Vorstellgruppe der DB InfraGo sowie das Betriebsgelände eines Konservierungsunternehmens abgegrenzt. Eine Nutzung dieser Gleise ist zwischen der DB InfraGo und dem Pächter der Konzessionsfläche abzustimmen. Die Straßenanbindung erfolgt über die für die Befahrung mit STVZO-zugelassenen Fahrzeugen ausgelegte Zufahrt zur Ost-West-Straße. Östlich der Fläche unterquert die Ost-West-Straße verschiedene Förderbänder. Diese wurden durch Dritte auf Grundlage separater Flächennutzungsverträge errichtet, so dass Anpassungen allein im Einvernehmen mit den Anlageneigentümern durch den Pächter erfolgen können. Das Lichtraumprofil unter den Förderbändern lässt eine Befahrung mit STVZO-zugelassenen Fahrzeugen uneingeschränkt zu.
Der Pachtvertrag soll fest für die nächsten 20 Jahre abgeschlossen werden. Weist der Pächter einen entsprechenden Bedarf nach, kann dem Pächter ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt werden, den Pachtvertrag zweimal für fünf Jahre zu verlängern.
Die Pachtflächen werden mit örtlicher Übergabe übergeben, wie sie zum Zeitpunkt der Übergabe stehen und liegen. Es ist alleinige Sache des Pächters zu prüfen, ob die Flächen für die Errichtung und Betreibung einer Anlage entsprechend des Angebotes des Pächters geeignet sind. Der Verpächter übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des Pachtobjekts, insbesondere für die angegebene Maße, Tragfähigkeiten sowie Informationen zu Artenschutz- und naturschutzrechtlichen Belangen der Pachtflächen.
Der Pächter wird sich in dem Pachtvertrag zur Errichtung der in seiner Konzeption dargestellten Anlagen bzw. Bauwerke verpflichten.
Eine Untervermietung des Betriebes bzw. jede sonstige Überlassung durch den Pächter bedarf der Zustimmung des Verpächters. Der Verpächter kann die Zustimmung ohne Angabe von Gründen verweigern oder von Bedingungen abhängig machen.
Der jährliche Pachtzins soll bei Vertragsbeginn mindestens 7,20 EUR/m2 netto betragen. Der Pachtzins kann sich während der Vertragslaufzeit auf Grund der Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel verändern.
Der Pächter verpflichtet sich ab 2027 zu einem Umschlag entsprechend seines Angebotes. Der Pächter hat dem Verpächter die Mengen nachzuweisen.
Der Pächter verpflichtet sich weiterhin, dauerhaft entsprechend seines Angebotes, mindestens jedoch 25 Vollzeitarbeitsplätze bzw. eine den Vollzeitarbeitsplätzen entsprechende Anzahl an Teilzeitarbeitsplätzen am Standort in Rostock neu zu schaffen. Dabei ist es dem Pächter freigestellt, die Arbeitsplätze im eigenen Betrieb zu schaffen oder durch Dritte, die die Tätigkeiten für den Pächter erbringen, schaffen zu lassen. Nachweispflichtig und - im Falle der Nichterfüllung - zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, bleibt stets der Pächter.
Sichert der Pächter in seinem Angebot die Auswahlkriterien betreffende Konditionen (z.B. Schaffung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen, Umschlagmengen etc.) zu, wird die Nichteinhaltung durch Vertragsstrafen sanktioniert.
Nutzt der Pächter die Straßen des Seehafens mit nicht STVZO-zugelassenen Fahrzeugen wird er sich vertraglich zum Ausgleich des erhöhten Verschleißes der Straßen verpflichten. Anpassungen an Suprastrukturen, etwa Förderbändern zur Optimierung von Sondertransporten liegen in der alleinigen Verantwortung des Pächters.
Zur Verpachtung steht daher zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Anlage für den Seeumschlag, die Lagerung und / oder Bearbeitung von über die Kaikante der ROSTOCK PORT gehenden Gütern eine Fläche südlich des durch den Umschlag und die Verarbeitung von Baustoffen und Agrarprodukten sowie den maritimen Metallbau geprägten Pier III eine Fläche mit einer Größe von ca. 65.500 m2. Die Fläche wies in den 80er und 90er Jahren Gleisanlagen und Lagerflächen für Schüttgüter auf. Nach Aufgabe der Bahnnutzung diente der nördliche Flächenteil der Lagerung von Transportbetonsilos. In 2013 wurde die Fläche beräumt und seitdem ausschließlich zeitweise im nördlichen Bereich für die Lagerung mineraler Baustoffe genutzt. An die Fläche angrenzend befinden sich östlich Gleisanlagen der DB InfraGo, die in eine Waggonbeladestation einer weitgehend ungenutzten Erzverladeanlage eingebunden sind. Westlich wird die Fläche durch eine Vorstellgruppe der DB InfraGo sowie das Betriebsgelände eines Konservierungsunternehmens abgegrenzt. Eine Nutzung dieser Gleise ist zwischen der DB InfraGo und dem Pächter der Konzessionsfläche abzustimmen. Die Straßenanbindung erfolgt über die für die Befahrung mit STVZO-zugelassenen Fahrzeugen ausgelegte Zufahrt zur Ost-West-Straße. Östlich der Fläche unterquert die Ost-West-Straße verschiedene Förderbänder. Diese wurden durch Dritte auf Grundlage separater Flächennutzungsverträge errichtet, so dass Anpassungen allein im Einvernehmen mit den Anlageneigentümern durch den Pächter erfolgen können. Das Lichtraumprofil unter den Förderbändern lässt eine Befahrung mit STVZO-zugelassenen Fahrzeugen uneingeschränkt zu.
Der Pachtvertrag soll fest für die nächsten 20 Jahre abgeschlossen werden. Weist der Pächter einen entsprechenden Bedarf nach, kann dem Pächter ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt werden, den Pachtvertrag zweimal für fünf Jahre zu verlängern.
Die Pachtflächen werden mit örtlicher Übergabe übergeben, wie sie zum Zeitpunkt der Übergabe stehen und liegen. Es ist alleinige Sache des Pächters zu prüfen, ob die Flächen für die Errichtung und Betreibung einer Anlage entsprechend des Angebotes des Pächters geeignet sind. Der Verpächter übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des Pachtobjekts, insbesondere für die angegebene Maße, Tragfähigkeiten sowie Informationen zu Artenschutz- und naturschutzrechtlichen Belangen der Pachtflächen.
Der Pächter wird sich in dem Pachtvertrag zur Errichtung der in seiner Konzeption dargestellten Anlagen bzw. Bauwerke verpflichten.
Eine Untervermietung des Betriebes bzw. jede sonstige Überlassung durch den Pächter bedarf der Zustimmung des Verpächters. Der Verpächter kann die Zustimmung ohne Angabe von Gründen verweigern oder von Bedingungen abhängig machen.
Der jährliche Pachtzins soll bei Vertragsbeginn mindestens 7,20 EUR/m2 netto betragen. Der Pachtzins kann sich während der Vertragslaufzeit auf Grund der Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel verändern.
Der Pächter verpflichtet sich ab 2027 zu einem Umschlag entsprechend seines Angebotes. Der Pächter hat dem Verpächter die Mengen nachzuweisen.
Der Pächter verpflichtet sich weiterhin, dauerhaft entsprechend seines Angebotes, mindestens jedoch 25 Vollzeitarbeitsplätze bzw. eine den Vollzeitarbeitsplätzen entsprechende Anzahl an Teilzeitarbeitsplätzen am Standort in Rostock neu zu schaffen. Dabei ist es dem Pächter freigestellt, die Arbeitsplätze im eigenen Betrieb zu schaffen oder durch Dritte, die die Tätigkeiten für den Pächter erbringen, schaffen zu lassen. Nachweispflichtig und - im Falle der Nichterfüllung - zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, bleibt stets der Pächter.
Sichert der Pächter in seinem Angebot die Auswahlkriterien betreffende Konditionen (z.B. Schaffung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen, Umschlagmengen etc.) zu, wird die Nichteinhaltung durch Vertragsstrafen sanktioniert.
Nutzt der Pächter die Straßen des Seehafens mit nicht STVZO-zugelassenen Fahrzeugen wird er sich vertraglich zum Ausgleich des erhöhten Verschleißes der Straßen verpflichten. Anpassungen an Suprastrukturen, etwa Förderbändern zur Optimierung von Sondertransporten liegen in der alleinigen Verantwortung des Pächters.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: 47/2024/G
Titel: 47/2024/G: Verpachtung einer Fläche südlich der Pier III im Seehafen Rostock zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Anlage für den Seeumschlag, die Lagerung und / oder Bearbeitung von über die Kaikante der ROSTOCK PORT gehenden Gütern
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2055-02-28 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Pachtvertrag soll fest für die nächsten 20 Jahre abgeschlossen werden. Weist der Pächter einen entsprechenden Bedarf nach, kann dem Pächter ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt werden, den Pachtvertrag zweimal für fünf Jahre zu verlängern.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-12-20 📅
Der Auftraggeber ist durch ein Unternehmen auf den Bedarf an den im Rahmen dieser Ausschreibung festgelegten Konzessionsleistungen hingewiesen worden. Dieses Unternehmen hat hierbei angefragt, ob Fläche 16 im Rahmen eines langfristigen Pachtvertrages für die hier gegenständlichen Konzessionsleistungen zur Verfügung steht.
Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche bzw. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter dies unverzüglich in Textform über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals mitzuteilen.
Sämtliche verfahrensrelevanten Mitteilungen bzw. Rückfragen erfolgen über das Vergabeportal.
Fragen werden grundsätzlich anonymisiert über das Vergabeportal beantwortet.
Für die Teilnahme an diesem Verfahren werden keine Kosten/ Auslagen erstattet.
Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen zu den vorliegenden Unterlagen einzuholen.
Hinweise zum Verfahren:
- Das vorliegende Verhandlungsverfahren wird mehrstufig durchgeführt.
- Zunächst werden in einem Teilnahmewettbewerb auf Grundlage objektiver Eignungskriterien diejenigen Bewerber ermittelt, die die ROSTOCK PORT GmbH zur Angebotsabgabe Teilnahme an der Verhandlungsrunde auffordert.
- Die ROSTOCK PORT GmbH macht von ihrem Recht Gebrauch, die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer, die im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb zur Teilnahme an der Verhandlungsrunde Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf 3 Teilnehmer zu begrenzen. Die Kriterien für die Auswahl der Bewerber ergeben sich aus der Anlage - "Eignungskriterien". Die drei bestplatzierten Bieter gem. der Kriterien werden in die Verhandlungsrunde aufgenommen. Bei Punktgleichheit entscheidet erforderlichenfalls das Los. Der Teilnahmeantrag ist mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen fristgerecht über den in der Veröffentlichung angegebenen Link einzureichen. ROSTOCK PORT GmbH behält sich die Nachforderung vor.
- Nach Auswertung der Teilnahmeanträge wird die ROSTOCK PORT GmbH die bestplatzierten 3 Bewerber zur Verhandlungsrunde einladen und den Entwurf des Pachtvertrages übersenden. Gleichzeitig wird die ROSTOCK PORT GmbH zur Abgabe eines indikativen Angebotes auffordern. ROSTOCK PORT GmbH wird anschließend die Verhandlungsgespräche führen. Nach Abschluss der Verhandlungen wird ROSTOCK PORT GmbH die Bieter zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes auffordern und anhand der bekanntgegebenen Wertungskriterien den Bestbieter ermitteln sowie Zuschlag erteilen.
- Die Angebote sind ist mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen fristgerecht über das Vergabeportal einzureichen.
Zu spät eingegangene Teilnahmeanträge und Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die geforderten Nachweise/Erklärungen sind für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft lückenlos vorzulegen. Es genügt, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der Konzessionswert sowie die angestrebte Laufzeit des Pachtvertrages richten sich nach den Vorgaben der KonzVgV und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Angaben sind daher nur als exemplarisch zu verstehen.
Der Auftraggeber ist durch ein Unternehmen auf den Bedarf an den im Rahmen dieser Ausschreibung festgelegten Konzessionsleistungen hingewiesen worden. Dieses Unternehmen hat hierbei angefragt, ob Fläche 16 im Rahmen eines langfristigen Pachtvertrages für die hier gegenständlichen Konzessionsleistungen zur Verfügung steht.
Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche bzw. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter dies unverzüglich in Textform über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals mitzuteilen.
Sämtliche verfahrensrelevanten Mitteilungen bzw. Rückfragen erfolgen über das Vergabeportal.
Fragen werden grundsätzlich anonymisiert über das Vergabeportal beantwortet.
Für die Teilnahme an diesem Verfahren werden keine Kosten/ Auslagen erstattet.
Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen zu den vorliegenden Unterlagen einzuholen.
Hinweise zum Verfahren:
- Das vorliegende Verhandlungsverfahren wird mehrstufig durchgeführt.
- Zunächst werden in einem Teilnahmewettbewerb auf Grundlage objektiver Eignungskriterien diejenigen Bewerber ermittelt, die die ROSTOCK PORT GmbH zur Angebotsabgabe Teilnahme an der Verhandlungsrunde auffordert.
- Die ROSTOCK PORT GmbH macht von ihrem Recht Gebrauch, die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer, die im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb zur Teilnahme an der Verhandlungsrunde Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf 3 Teilnehmer zu begrenzen. Die Kriterien für die Auswahl der Bewerber ergeben sich aus der Anlage - "Eignungskriterien". Die drei bestplatzierten Bieter gem. der Kriterien werden in die Verhandlungsrunde aufgenommen. Bei Punktgleichheit entscheidet erforderlichenfalls das Los. Der Teilnahmeantrag ist mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen fristgerecht über den in der Veröffentlichung angegebenen Link einzureichen. ROSTOCK PORT GmbH behält sich die Nachforderung vor.
- Nach Auswertung der Teilnahmeanträge wird die ROSTOCK PORT GmbH die bestplatzierten 3 Bewerber zur Verhandlungsrunde einladen und den Entwurf des Pachtvertrages übersenden. Gleichzeitig wird die ROSTOCK PORT GmbH zur Abgabe eines indikativen Angebotes auffordern. ROSTOCK PORT GmbH wird anschließend die Verhandlungsgespräche führen. Nach Abschluss der Verhandlungen wird ROSTOCK PORT GmbH die Bieter zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes auffordern und anhand der bekanntgegebenen Wertungskriterien den Bestbieter ermitteln sowie Zuschlag erteilen.
- Die Angebote sind ist mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen fristgerecht über das Vergabeportal einzureichen.
Zu spät eingegangene Teilnahmeanträge und Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die geforderten Nachweise/Erklärungen sind für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft lückenlos vorzulegen. Es genügt, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der Konzessionswert sowie die angestrebte Laufzeit des Pachtvertrages richten sich nach den Vorgaben der KonzVgV und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Angaben sind daher nur als exemplarisch zu verstehen.
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 038558815164📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.