Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber/Bieter gibt die „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung
bei öffentlichen Aufträgen“ nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz
(HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) ab.: Der Bewerber/Bieter gibt zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr.
833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert
durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab.
Dies gilt auch für etwaige Nachunternehmer.
Eignungsnachweise (§ 48 Abs. 1 VgV)
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung)
sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebotes folgende Angaben und Erklärungen
des Bieters erforderlich:
Aussagefähige Referenzen: Benennung von mindestens fünf vergleichbaren Lieferleistungen
für weiterführende Schulen, die in den letzten fünf Jahren erbracht wurden.
Die Referenzen müssen folgende Mindestangaben enthalten: Auftraggeber mit
Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse), Auftragsvolumen und Ausführungsjahr.
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter
innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
Eintrag im Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister und/oder in einem gerichtlichen
Register.
Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen,
Steuern und Abgaben.
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
Bankauskünfte, Bankerklärungen
ntsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckungen. Bilanzen oder Bilanzauszüge
der letzten drei Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Landes,
bzw. des Mitgliedsstaates indem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre
sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe
sind, der letzten zwei Geschäftsjahre.
Angaben über die berufliche Befähigung des für die Umsetzung des Angebotes eingesetzten
Personals, wobei vor allem die Größe des Unternehmens (insbesondere
Service- / Wartungsstützpunkte), die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation
von Interesse sind
Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens
zur Gewährleistung der Qualität.