Bei dem Gesamtprojekt handelt es sich um eine Sanierung und Erweitung einer Dreifeldsporthalle. Die Sanierung beztrifft die Dachflächen, die Fassadenflächen sowie den Innenausbau. Im Zuge der Erweiterung entsteht an der Ostseite ein eingeschossiger Anbau. An der Südseite entsteht nach Abbruch des Altbaus ein neuer Foyerbereich zur Haupterschließung der Dreifeldsporthalle. Die technische Sanierung betrifft Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen sowie die gesamte Elektronik. Zusätzlich sind die Freianlagen großflächig anzupassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-20.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 621-16-20 MSK Sanierung Dreifeldhalle
Referenznummer: 1.2130.9455/50 Freianlagen
Kurze Beschreibung:
“Bei dem Gesamtprojekt handelt es sich um eine Sanierung und Erweitung einer Dreifeldsporthalle. Die Sanierung beztrifft die Dachflächen, die Fassadenflächen...”
Kurze Beschreibung
Bei dem Gesamtprojekt handelt es sich um eine Sanierung und Erweitung einer Dreifeldsporthalle. Die Sanierung beztrifft die Dachflächen, die Fassadenflächen sowie den Innenausbau. Im Zuge der Erweiterung entsteht an der Ostseite ein eingeschossiger Anbau. An der Südseite entsteht nach Abbruch des Altbaus ein neuer Foyerbereich zur Haupterschließung der Dreifeldsporthalle. Die technische Sanierung betrifft Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen sowie die gesamte Elektronik. Zusätzlich sind die Freianlagen großflächig anzupassen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- ca. 2900 m² Baugrund Vegetationsflächen vorbereiten- ca. 2600 m² Fahrbahnasphalt einbauen- ca. 10 m³ Entwässerungsgräben herstellen- ca. 700 m²...”
Beschreibung der Beschaffung
- ca. 2900 m² Baugrund Vegetationsflächen vorbereiten- ca. 2600 m² Fahrbahnasphalt einbauen- ca. 10 m³ Entwässerungsgräben herstellen- ca. 700 m² Rasenflächen herstellen- ca. 150 m Stabgitterzaun
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Dachau🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-03 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-02-22 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Unternehmen, die in einem amtlichen Präqualifikationsverzeichnis (z. B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unternehmen, die in einem amtlichen Präqualifikationsverzeichnis (z. B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder gleichwertig) für einen der zu vergebenden Leistung entsprechenden Leistungsbereich eingetragen (präqualifiziert) sind, können den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe des Präqualifikationsverzeichnisses und der Nummer ihres Eintrags (PQ-Nummer) führen,Nicht in diesem Sinne präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formblatt 124EU (zum Download bereit unter: www.staatsanzeiger-eservices.de/124_VOB_EU.pdf) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Darin sind Angaben zu machen u.a. zu Name, Anschrift und Umsatzsteuer-ID-Nummer des Unternehmens, zur Eintragung im Handels- oder Berufsregister, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB, § 6e VOB/A, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG (z.B. Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen oder Verurteilungen oder Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung u.ä.),Auf gesondertes Verlangen haben die (auch präqualifizierten) Bieter Nachweise zur Bestätigung ihrer Eignung vorzulegen, sofern diese Nachweise nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind oder dem Auftraggeber bereits vorliegen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft, Auszüge auf dem Bundeszentralregister für die gesetzlichen Vertreter und Führungskräfte u.ä.). Der Auftraggeber prüft vor der Zuschlagserteilung ab Inkrafttreten von § 6 WRegG, ob gegen den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind; vor Inkrafttreten von § 6 WRegG wird der Auftraggeber für den Bieter, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Unternehmen müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel für die vertrags-, ordnungs- und zeitgemäße Ausführung des Auftrags...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Unternehmen müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel für die vertrags-, ordnungs- und zeitgemäße Ausführung des Auftrags verfügen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters darf nach der Einschätzung des Auftraggebers keine Zweifel zulassen, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten und Fähigkeiten (Kenntnisse und Erfahrungen) verfügt, um den Auftrag vertrags- und ordnungsgemäß in angemessener Qualität auszuführen,Zur Präqualifikation s.o. Ziffer III.1.1). Nicht in diesem Sinne präqualifizierte Unternehmen haben in der Eigenerklärung Angaben zu machen u.a. zu den verfügbaren Arbeitskräften und zu den in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,Auf gesondertes Verlangen haben die (auch präqualifizierten) Bieter Nachweise zur Bestätigung ihrer Eignung vorzulegen, sofern diese Nachweise nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind oder dem Auftraggeber bereits vorliegen (z.B. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, aufgegliedert nach Lohngruppen und Leitungspersonal, Bescheinigungen der Referenzauftraggeber in Anlehnung an das Formblatt 444 über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die wichtigsten vergleichbaren Bauleistungen),Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen des Auftrags von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen (Formblatt 235)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Unternehmen müssen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die vertrags- und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Unternehmen müssen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die vertrags- und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags verfügen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters darf nach der Einschätzung des Auftraggebers keine Zweifel zulassen, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (inkl. Vor- und Anlaufkosten) zu erfüllen,Zur Präqualifikation s.o. Ziffer III.1.1). Nicht in diesem Sinne präqualifizierte Unternehmen haben in der Eigenerklärung Angaben zu machen u.a. zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,Auf gesondertes Verlangen haben die (auch präqualifizierten) Bieter Nachweise zur Bestätigung ihrer Eignung vorzulegen, sofern diese Nachweise nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind oder dem Auftraggeber bereits vorliegen (z.B. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen, Haftpflichtversicherungsnachweis, ggf. Liquiditätsnachweis).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder (Formblatt 234) abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder aufgeführt sind und ein...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder (Formblatt 234) abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder aufgeführt sind und ein für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und in der erklärt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Dies gilt gesondert für jedes Mitglied. Die Eignung der Mitglieder nach den Anforderungen ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen. Die Eignung der Mitglieder nach den Anforderungen ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den für die Mitglieder jeweils vorgesehenen Leistungs(an)teilen beurteilt. Auf gesondertes Verlangen sind die vorgesehenen Leistungs(an)teile zu benennen,Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter die Namen, die gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten der anderen Unternehmen anzugeben und nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, dass die anderen Unternehmen geeignet sind und (bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen bzw. finanziellen Kapazitäten der anderen Unternehmen) dass die anderen Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die vom Bieter zum Nachweis seiner Eignung verlangten Eigenerklärungen und Bescheinigungen sind auch für die benannten anderen Unternehmen vorzulegen,Das Angebot und alle Anlagen sowie nach Angebotsabgabe gegebenenfalls verlangte Angaben und Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen (z.B. Bestätigungen ausländischer Stellen) ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung bzw. Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer nachzufordern,Zu weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung i.H.v. 5 % der Auftragssumme (inkl....”
Geforderte Kautionen und Garantien
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung i.H.v. 5 % der Auftragssumme (inkl. USt. ohne Nachträge) zu leisten; Gewährleistungsbürgschaft i.H.v. 3 % der Summe der Abschlagszahlungen bei Abnahme. Werden die Sicherheiten in Form von Bürgschaften geleistet, sind nur Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditversicherers oder Kreditinstituts zugelassen.
“Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden. Die...”
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Es obliegt den Unternehmen/Bietern im eigenen Interesse, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform zu registrieren. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Vergabestelle nur registrierten Unternehmen /Bietern über die Vergabeplattform mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten) Unternehmen / Bewerbern, die bereit gestellten Vergabeunterlagen vor Angebotsabgabe auf etwaige Aktualisierungen hin zu prüfen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE811335517
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gemeinde Karlsfeld
Nationale Registrierungsnummer: 09174126
Postanschrift: Gartenstraße 7
Postleitzahl: 85757
Postort: Karlsfeld
Region: Dachau🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: hochbau@karlsfeld.de📧
Telefon: +49813199157📞
Fax: +49813199104 📠
URL: https://www.karlsfeld.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.Ein Nachprüfungsantrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber (s.o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist.Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 037-108815 (2024-02-20)