Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (inkl. Anzahl der Minijob-, der Midijob- und der Vollbeschäftigten mit Angabe der Qualifikation), gegliedert nach Lohngruppen und die Zahl seiner Führungskräfte.
(2) Der
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) Durch
die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b)
durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung Liefer/Dienstleistungen).
Vom Bieter ist das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer/Dienstleistungen) des VHB
(Ausgabe 2017 Stand 2019) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen, u.a. mit
Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Es sind mindestens 5 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen des Referenzauftraggebers einzureichen. Der Bieter hat trotz der Datenschutzverordnung sicherzustellen, dass die genannten Referenzgeber zur Abgabe einer Wertung genutzt werden können, sowohl auf dem mündlichen wie auch auf dem schriftlichen Weg. Lehnen Referenzgeber die Abgabe einer Wertung ab, gilt diese jeweilige Referenz als „fehlend“.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, auch Referenzen zu ehemaligen und bestehenden Verträgen einzuholen, die vom Bieter in dieser Ausschreibung nicht als Referenz genannt werden, jedoch im Zusammenhang mit anderen öffentlichen Vergabeverfahren bekannt sind.. Diese durch die ausschreibende
Stelle eigenständig eingeholten Referenzen werden den vom Bieter gelieferten Referenzen gleichgestellt. Ein Ausschluss erfolgt, wenn zweimal die Note 3 oder einmal die Note 4 vorliegt. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen
nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung Liefer/Dienstleistungen" ist erhältlich unter: https:// lbb.rlp.de/fileadmin/lbb/4_Auftragnehmer/Formblaetter/FB_124_LD_VHB_Bund_2017.pdf. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung Liefer/Dienstleistungen" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen.
Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben
will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft. (4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Für Unterauftragnehmer und UnterUnterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen. (5) Außerdem ist ein Zertifizierungsnachweis nach DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement (Gültigkeit mind. bis zum Ende der Zuschlagsfrist) und ein Zertifizierungsnachweis nach DIN EN ISO 14001 – Umweltmanagement (Gültigkeit mind. bis zum Ende der Zuschlagsfrist) mit dem Angebot einzureichen.