Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung mit Anlagen,Angaben und Nachweisen:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Mindeststandard:
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Mindestens eine/n Ingenieur/in oder eine technische Fachkraft mit vergleichbarem
Berufsabschluss sowie deren Stellvertretung für die örtliche Bauüberwachung mit einer erforderlichen Berufserfahrung von mind. 3 Jahre, die mit den hier geforderten Leistungen vergleichbar ist.
Für die benannten Personen müssen jeweils ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt: (siehe EzE Anlagen A1.1 u. A1.2)
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2019.
- Baubegleitende Überwachungstätigkeiten bei Feldarbeiten für einen öffentlichen Auftraggeber für Straßenplanungen
- Mindestens eine/n Ingenieur/in oder eine technische Fachkraft mit vergleichbarem Berufsabschluss als Bodengutachter/in gemäß den Qualitätsanforderung, der/die die ausgeschriebene Leistung tatsächlich erbringt.
• Die Nachweise der u.a. Qualitätsanforderungen erfolgen über die jeweilige Kopie der Zertifizierungs-/Akkreditierungsurkunde und der Teilnahmebescheinigungen von den Schulungen und sind mit dem Angebot einzureichen. Die Schulungen müssen von den Mitarbeitenden nachgewiesen werden, der die Leistung tatsächlich erbringen.
Für die benannte Person muss jeweils ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden, dass die folgenden Kriterien erfüllt: (siehe EzE Anlage A1.3)
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2019.
- Darstellung Bezug zum Thema Entsorgung von Ausbaustoffen/Abfällen
- Angaben zu den umwelttechnischen Untersuchungen und deren Bewertung
- Bodengutachten für Fernstraßenbau oder vergleichbar bei einem öffentlichen Auftraggeber
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Beurteilungszeitraum wird auf 5 Jahre erweitert.
Mindeststandard:
Das Ingenieurbüro/Bewerber muss mindestens EINE der folgenden Qualitätsanforderungen vorweisen:
- RAP Stra 15-Prüfstelle, Anerkennung mind. zweier Fachgebiete, davon muss eins im Fachgebiet A sein, inkl. Teilnahme von mind. einem Mitarbeitenden an regelmäßigen Schulungen1 im Bereich Bauabfälle/Kreislaufwirtschaft in den letzten vier Jahren.
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 inkl. Teilnahme von mind. ein Mitarbeitender an regelmäßigenSchulungen1) im Bereich Bauabfälle/Kreislaufwirtschaft in den letzten zwei Jahren.
- DAkkS-Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 inkl. Teilnahme von mind. ein Mitarbeitender an regelmäßigen Schulungen im Bereich Bauabfälle/ Kreislaufwirtschaft in den letzten zwei Jahren.
- Teilnahme von mind. zwei Mitarbeitenden an regelmäßigen Schulungen im Bereich
Bauabfälle/Kreislaufwirtschaft in den letzten zwei Jahren.
1Schulungen im Bereich Bauabfälle/Kreislaufwirtschaft werden mit folgenden Themen anerkannt: Verwertung von Boden- und Bauschuttmaterialien nach LAGA M20/ErsatzbaustoffV, Umgang mit Bauabfällen, Abfallrecht, Bodenschutz und Altlasten, Sachkundenachweis Probenahme Abfall nach LAGA PN 98, Nachweisverordnung.
Die Nachweise der o.g. Qualitätsanforderungen erfolgen über die jeweilige Kopie der Zertifizierungs-/Akkreditierungsurkunde und der Teilnahmebescheinigungen von den Schulungen und sind mit dem Angebot einzureichen.
Es muss mind. ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren (Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2019) nachgewiesen werden, das mit den ausgeschriebene Leistungen vergleichbar ist und die folgenden Kriterien erfüllt: (siehe EzE Anlage A 2)
- Die Referenz muss folgende Aussagen enthalten:
- Erstellung eines Bodengutachtens an Fernstraßen bzw. vergleichbar
- Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die erforderlichen VOB-Leistungen für die entsprechenden Feldarbeiten.
- Koordinierung der baubegleitende Überwachungstätigkeiten der Feldarbeiten
- Bearbeitung und Prüfung von Rechnungen und der Schlussrechnung sowie die Erstellung der Abschlussdokumentation der VOB- Leistungen
- Bearbeitung und Prüfung von anfallenden VOB-Nachträgen
(Der Nachweis der einzelnen geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden.)
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Mindeststandard:
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Mindestens eine/n Ingenieur/in oder eine technische Führungskraft mit vergleichbarem Berufsabschluss für die Erstellung der geforderten Leistungen:
Für die benannte Person muss jeweils ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den
Vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2019.
- Koordinierung/ Erstellung eines Bodengutachtens für einen öffentlichen Auftraggeber an Fernstraßen oder vergleichbar
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Wird einer der o.g. Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.