Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzen:
Es sind mindestens drei Referenzaufträge anzugeben, die der Bieter für Auftraggeber ausgeführt hat und die betreffend Umsatzvolumen, Komplexität und inhaltlichen Anforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Teile der Leistungen müssen jeweils innerhalb der letzten drei Jahre, rückgerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist liegen. Der Beginn des jeweiligen Referenzauftrags kann dabei auch zeitlich vor dem Referenzzeitraum liegen. Diese Referenzaufträge müssen vergleichbar hinsichtlich folgender Kriterien sein:
1) Wissenschaftliche Beratungsleistung zu Identity & Access Management und anderen Cyber-Sicherheitsthemen
2) Vergleichbares Auftragsvolumen (mindestens 1 Mio. €)
Zur möglichen Nachprüfung der Unternehmensreferenzen sind Kontaktdaten
(Name, Telefon, E-Mail) der für das Referenzprojekt auskunftsfähigen Person beim
Referenzkunden anzugeben.
- Mitarbeiterzahl
Mit Abgabe des Angebots ist die durchschnittliche Gesamtanzahl der Mitarbeiter/innen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand im Geschäftsjahr 2023 anzugeben. Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 25 VZÄ (Vollzeitäquivalente) gefordert. Bei Bietergemeinschaften und Generalunternehmern/Subunternehmern werden die Zahlen addiert.
-Vorstellung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Teams
Für die folgenden vorgesehenen Rollen sind die aufgeführten Mindestvorgaben einzuhalten:
1) Eine Person kann bei der Zuordnung zu einer Rolle nicht mehr als eine Rolle
erfüllen (keine Mehrfachbelegung).
2) Die Erfahrungen und Kenntnisse müssen durch einen Lebenslauf und
entsprechende Zeugnisse und Nachweise nachgewiesen werden.
Rolle 1 - Senior Expert*in = mindestens eine Person, mindestens acht Jahre Berufserfahrung im Bereich IAM und IT-Sicherheit, Studienabschluss mindestens Diplom- oder Masterniveau der Richtung Informatik oder vergleichbar. Zudem sollte der Nachweis der Erfahrung im Bereich der wissenschaftlichen Arbeit mit mind. 3 peer-reviewten (Mit-)Publikationen oder vergleichbar nachgewiesen werden.
Rolle 2 - Junior Expert*in = mindestens eine Person, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich IAM und IT-Sicherheit, Studienabschluss mindestens Diplom- oder Masterniveau der Richtung Informatik oder vergleichbar. Zudem sollte der Nachweis der Erfahrung im Bereich der wissenschaftlichen Arbeit mit mind. 1 peer-reviewten (Mit-)Publikationen oder vergleichbar nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot sind zudem ausgefüllt folgende Erklärungen einzureichen:
- Erklärung IT-Sicherheit
- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)
- Erklärung Geschäftsgeheimnisse
- Erklärung Qualitätsmanagement
- Erklärung Umweltmanagement
- Erklärungen Nachunternehmereinsatz, Bewerbergemeinschaft
(soweit zutreffend optional einzureichen)