Abbruch und Rückbau von zwei Bestandsgebäuden inkl. versiegelter Flächen. Aufgrund der parallel stattfindenden Neubaumaßnahme auf dem gleichen Grundstück ist der Abbruch in zwei Phasen mit zeitlichem Versatz durchzuführen. Abbruchphase 1: ca. 680 m3, Abbruchphase 2: ca. 2.830 m3, Versiegelte Flächen: ca. 450m2
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-21.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch und Rückbauarbeiten
Referenznummer: 2024-T0-03
Kurze Beschreibung:
“Abbruch und Rückbau von zwei Bestandsgebäuden inkl. versiegelter Flächen. Aufgrund der parallel stattfindenden Neubaumaßnahme auf dem gleichen Grundstück...”
Kurze Beschreibung
Abbruch und Rückbau von zwei Bestandsgebäuden inkl. versiegelter Flächen. Aufgrund der parallel stattfindenden Neubaumaßnahme auf dem gleichen Grundstück ist der Abbruch in zwei Phasen mit zeitlichem Versatz durchzuführen. Abbruchphase 1: ca. 680 m3, Abbruchphase 2: ca. 2.830 m3, Versiegelte Flächen: ca. 450m2
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abbruch und Rückbau von zwei Bestandsgebäuden inkl. versiegelter Flächen. Aufgrund der parallel stattfindenden Neubaumaßnahme auf dem gleichen Grundstück...”
Beschreibung der Beschaffung
Abbruch und Rückbau von zwei Bestandsgebäuden inkl. versiegelter Flächen. Aufgrund der parallel stattfindenden Neubaumaßnahme auf dem gleichen Grundstück ist der Abbruch in zwei Phasen mit zeitlichem Versatz durchzuführen. Abbruchphase 1: ca. 680 m3, Abbruchphase 2: ca. 2.830 m3, Versiegelte Flächen: ca. 450m2
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Ort der Leistung: Main-Spessart🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-10 📅
Datum des Endes: 2024-07-05 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-25 09:45:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=290008”
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 059-173222 (2024-03-21)