Abfallbeseitigung in öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen 2024 - 2025

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Die zu reinigenden Anlagen (Grünanlagen) befinden sich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Es handelt sich um 117 Grünanlagen mit einer Gesamtfläche von: 1.310.091 m² (131,0091 ha), Stand: 10.05.2024. Grünanlagen: 1.310.091 m², Bänke gesamt: 724 Stück, Abfallbehälter gesamt: 491 Stück. Die zu reinigenden Anlagen (Spielplätze) befinden sich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Es handelt sich um 133 Spielplätze mit einer Gesamtfläche von: 281.210 m² (28,121 ha), Stand: 10.05.2024. Spielplätze: 281.210 m², Bänke gesamt: 553 Stück, Abfallbehälter gesamt: 494 Stück.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-05-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abfallbeseitigung in öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen 2024 - 2025
Referenznummer: 3258
Kurze Beschreibung:
Die zu reinigenden Anlagen (Grünanlagen) befinden sich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Es handelt sich um 117 Grünanlagen mit einer Gesamtfläche von: 1.310.091 m² (131,0091 ha), Stand: 10.05.2024. Grünanlagen: 1.310.091 m², Bänke gesamt: 724 Stück, Abfallbehälter gesamt: 491 Stück. Die zu reinigenden Anlagen (Spielplätze) befinden sich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Es handelt sich um 133 Spielplätze mit einer Gesamtfläche von: 281.210 m² (28,121 ha), Stand: 10.05.2024. Spielplätze: 281.210 m², Bänke gesamt: 553 Stück, Abfallbehälter gesamt: 494 Stück.
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Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Grünanlagen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Die zu reinigenden Anlagen (Grünanlagen) befinden sich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Es handelt sich um 117 Grünanlagen mit einer Gesamtfläche von: 1.310.091 m² (131,0091 ha), Stand: 10.05.2024. Grünanlagen: 1.310.091 m², Bänke gesamt: 724 Stück, Abfallbehälter gesamt: 491 Stück.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Postleitzahl: 10820
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Optionale Verlängerung um 2x 1Jahr. Siehe Leistungsbeschreibung. Bis max. Juli 2027.
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Spielplätze
Beschreibung der Beschaffung:
Die zu reinigenden Anlagen (Spielplätze) befinden sich imBezirk Tempelhof-Schöneberg. Anzahl & Gesamtfläche der Spielplätze Es handelt sich um 133 Spielplätze mit einer Gesamtfläche von: 281.210 m² (28,121 ha), Stand: 10.05.2024. Spielplätze: 281.210 m², Bänke gesamt: 553 Stück, Abfallbehälter gesamt: 494 Stück.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-01 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-07-01 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-06-24 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: gem. § 56 VgV

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nachweis über Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (EFbV): Dem Angebot ist ein gültiges Überwachungszertifikat beizufügen, aus dem hervorgeht, das der Bieter ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf das einsammeln und befördern von Abfällen ist.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.Berlin.de/Vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat im Vordruck Wirt­124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftragsgeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlages bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an der er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt gespeichert sind.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 024:11-03090277-07
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: John-F.-Kennedy-Platz
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ba-ts.berlin.de 📧
Telefon: +4930902776242 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/182212 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Telefon: +493090138316 📞
Fax: +493090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations­ und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 104-321164 (2024-05-29)