Die Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR (nachfolgend UKH genannt) bietet ihren Patienten als Krankenhaus der Maximalversorgung rund um die Uhr ein hoch differenziertes Leistungsangebot an und erfüllt damit überregionale Schwerpunktaufgaben in Diagnose und Therapie. Alle Fachkliniken und Institute sowie die zwölf zertifizierten Zentren verfügen über modernste medizintechnische Einrichtungen und arbeiten zum Wohle der Patienten interdisziplinär eng zusammen. Wir betreuen mit unseren über 30 Kliniken und Instituten jährlich ca. 40.000 Patienten stationär und ca. 195.000 Patienten ambulant. Mit etwa 4.000 Mitarbeitern, 2.200 Studenten und 340 Ausbildungsplätzen gehört die UKH zu den größten Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben in der Region. Das Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR beabsichtigt die Vergabe der Entsorgungsleistungen. Weiterhin ist die Einrichtung und Gewährleistung eines laufenden elektronischen Datenflusses zur Erfassung sowie Steuerung und Kontrolle der bereitgestellten Abfälle. Alle Abfälle werden im entsprechenden Preisblatt gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) benannt. Die Ausschreibung ist in folgende Lose geteilt: LOS 1: Entsorgung der Krankenhausabfälle gemäß Preisblatt LOS1 - ASN 180102, 180103*,180108* sowie die Stellung der erforderlichen Container. LOS 2: Entsorgung von sonstigen Abfall, Siedlungsabfall gemäß Preisblatt LOS2 ASN 200121*, 200123*, 200135*, 200136, 200201, 200307, 150101, 150203 sowie die Stellung und die Wartung der erforderlichen Container bzw. Presscontainer. LOS 3: Entsorgung von Sharps und krankenhausspezifischen Abfall nass gemäß Preisblatt LOS3 ASN 180101 und 180104. LOS 4: Entsorgung von entzündbaren Flüssigkeiten gemäß Preisblatt LOS4 ASN 140603*.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-07.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abfallentsorgung für die Universitätsmedizin Halle
Referenznummer: HAL_UK_2024_22
Kurze Beschreibung:
“Die Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR (nachfolgend UKH genannt) bietet ihren Patienten als Krankenhaus der Maximalversorgung rund um die Uhr ein hoch...”
Kurze Beschreibung
Die Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR (nachfolgend UKH genannt) bietet ihren Patienten als Krankenhaus der Maximalversorgung rund um die Uhr ein hoch differenziertes Leistungsangebot an und erfüllt damit überregionale Schwerpunktaufgaben in Diagnose und Therapie. Alle Fachkliniken und Institute sowie die zwölf zertifizierten Zentren verfügen über modernste medizintechnische Einrichtungen und arbeiten zum Wohle der Patienten interdisziplinär eng zusammen. Wir betreuen mit unseren über 30 Kliniken und Instituten jährlich ca. 40.000 Patienten stationär und ca. 195.000 Patienten ambulant. Mit etwa 4.000 Mitarbeitern, 2.200 Studenten und 340 Ausbildungsplätzen gehört die UKH zu den größten Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben in der Region.
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR beabsichtigt die Vergabe der Entsorgungsleistungen. Weiterhin ist die Einrichtung und Gewährleistung eines laufenden elektronischen Datenflusses zur Erfassung sowie Steuerung und Kontrolle der bereitgestellten Abfälle. Alle Abfälle werden im entsprechenden Preisblatt gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) benannt.
Die Ausschreibung ist in folgende Lose geteilt:
LOS 1: Entsorgung der Krankenhausabfälle gemäß Preisblatt LOS1 - ASN 180102, 180103*,180108* sowie die Stellung der erforderlichen Container.
LOS 2: Entsorgung von sonstigen Abfall, Siedlungsabfall gemäß Preisblatt LOS2 ASN 200121*, 200123*, 200135*, 200136, 200201, 200307, 150101, 150203 sowie die Stellung und die Wartung der erforderlichen Container bzw. Presscontainer.
LOS 3: Entsorgung von Sharps und krankenhausspezifischen Abfall nass gemäß Preisblatt LOS3 ASN 180101 und 180104.
LOS 4: Entsorgung von entzündbaren Flüssigkeiten gemäß Preisblatt LOS4 ASN 140603*.
1️⃣
Interne Kennung: HAL_UK_2024_22_LOS 1
Titel: Abfallentsorgung für die Universitätsmedizin Halle / LOS 1: Entsorgung von krankenhausspezifischen Abfälle
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“LOS 1: Entsorgung der Krankenhausabfälle gemäß Preisblatt LOS1 - ASN 180102, 180103*,180108* sowie die Stellung der erforderlichen Container.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2028-02-29 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragsverlängerung: Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens 9 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.” Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entsorgungs- und Logistikkonzept
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: HAL_UK_2024_22_LOS 2
Titel: Abfallentsorgung für die Universitätsmedizin Halle / LOS 2: Entsorgung von Siedlungs- und Verpackungsabfällen und Filtermaterialien
Beschreibung der Beschaffung:
“LOS 2: Entsorgung von sonstigen Abfall, Siedlungsabfall gemäß Preisblatt LOS2 ASN 200121*, 200123*, 200135*, 200136, 200201, 200307, 150101, 150203 sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
LOS 2: Entsorgung von sonstigen Abfall, Siedlungsabfall gemäß Preisblatt LOS2 ASN 200121*, 200123*, 200135*, 200136, 200201, 200307, 150101, 150203 sowie die Stellung und die Wartung der erforderlichen Container bzw. Presscontainer.
3️⃣
Interne Kennung: HAL_UK_2024_22_LOS 3
Titel: Abfallentsorgung für die Universitätsmedizin Halle / LOS 3: Entsorgung von Sharps und krankenhausspezifischem Abfall mit Flüssigkeitsanteilen
Beschreibung der Beschaffung:
“LOS 3: Entsorgung von Sharps und krankenhausspezifischen Abfall nass gemäß Preisblatt LOS3 ASN 180101 und 180104.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige...”
Zusätzliche Informationen
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Struktur / Vertretungsbefugnisse laut Handelsregisterauszug Auszug aus vergleichbaren Register bzw. einer Genehmigungsbehörde: Erfüllt, wenn der Bewerber...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Struktur / Vertretungsbefugnisse laut Handelsregisterauszug Auszug aus vergleichbaren Register bzw. einer Genehmigungsbehörde: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
“Erlaubnis zur Entsorgung der einzelnen Abfallschlüsselnummern für das jeweilige Los: Erfüllt, wenn ein gültiger Nachweis der Erlaubnis zur Entsorgung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erlaubnis zur Entsorgung der einzelnen Abfallschlüsselnummern für das jeweilige Los: Erfüllt, wenn ein gültiger Nachweis der Erlaubnis zur Entsorgung der einzelnen ASN für das jeweilige Los, für welches ein Angebot abgegeben wird (einfache Kopie)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Absicherung im Schadensfall: Erfüllt, wenn der Bieter den Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorlegt (in einfacher...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Absicherung im Schadensfall: Erfüllt, wenn der Bieter den Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorlegt (in einfacher Kopie). Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen je Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR. Sollte der Bewerber derzeit nicht über die o.g. Deckungssummen verfügen, wird zusätzlich eine schriftliche Erklärung der Versicherung benötigt, die bestätigt, dass im Auftragsfall die Deckungssumme auf die genannten Beträge erhöht werden.
“Gesamtnettoumsatz des Unternehmens bzw. Unternehmensgruppe bezogen auf Entsorgungsleistungen sämtlicher Branchen für die Jahre 2021-2023: Vorlage einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gesamtnettoumsatz des Unternehmens bzw. Unternehmensgruppe bezogen auf Entsorgungsleistungen sämtlicher Branchen für die Jahre 2021-2023: Vorlage einer Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz des Unternehmens bzw. Unternehmensgruppe bezogen auf Entsorgungsleistungen sämtlicher Branchen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (getrennt aufgeschlüsselt nach den einzelnen Geschäftsjahren 2021, 2022, 2023) für Aufträge in der EU (in Textform)
“Referenzen: Angaben von mindestens 1 Referenz für das jeweilige Los, auf welches ein Angebot abgegeben wird; die Referenz muss folgende Mindestangaben /...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Angaben von mindestens 1 Referenz für das jeweilige Los, auf welches ein Angebot abgegeben wird; die Referenz muss folgende Mindestangaben / Mindestanforderungen enthalten:
a. Benennung des Referenzkrankenhauses
b. Benennung Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (Name, Funktion, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
c. Status als Universitätsklinik und/oder Krankenhaus der Maximalversorgung
d. Angabe Abfallschlüsselnummern (ASN)
e. Referenzzeitraum; Referenz nicht älter als 5 Jahre zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ausschreibung
Hierfür ist die vom UKH zur Verfügung gestellte Referenzliste auszufüllen (Tabelle UKH) (in Textform).
“gültige Zertifizierung nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Vorlage einer gültigen Zertifizierung laut KrWG (einfache Kopie)” Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: crime-org
finan-laund
fraud
corruption
human-traffic
socsec-pay
labour-law
insolvency
prof-misconduct
distorsion
partic-confl
prep-confl
sanction
misrepresent
socsec-law
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
“(1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw....”
Beschreibung der Ausschlussgründe
(1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (13) “(1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
(1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
“(1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
(1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
“(1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
(1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
“Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
“(1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
(1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
“Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
“Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
“Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
“Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
“Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
“Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
“Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
“Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
“Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
- dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform)
- ausgefüllte und...”
Zusätzliche Informationen
Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
- dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform)
- ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform)
- ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform)
- im Bedarfsfall (Bewerber-/Bietergemeinschaft): ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular UKH); (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft in Textform zu unterzeichnen. Zusätzlich liegen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die ausgefüllten Anlagen wie oben genannt von Nr. 2 und Nr. 3 ausgefüllt vor) (in Textform)
- im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.)
- im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel / Kapazitäten / Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie)
- kurze Firmenpräsentation inkl. Darstellung der Unternehmens-/ Unternehmensgruppenstruktur mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren, Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte (Die Kurzpräsentation ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.)
- Nur für LOS 1: unterzeichneter Dienstleistungsvertrag (Textform)
- Nur für LOS 2: unterzeichneter Dienstleistungsvertrag (Textform)
- Nur für LOS 3: unterzeichneter Dienstleistungsvertrag (Textform)
- Nur für LOS 4: unterzeichneter Dienstleistungsvertrag (Textform)
- Geheimhaltungsverpflichtungserklärung (Textform)
- Nur für LOS 1: vollständig ausgefülltes Preisblatt (Textform)
- Nur für LOS 2: vollständig ausgefülltes Preisblatt (Textform)
- Nur für LOS 3: vollständig ausgefülltes Preisblatt (Textform)
- Nur für LOS 4: vollständig ausgefülltes (Textform)
- Entsorgungs- und Logistikkonzept für das jeweilige Los (in PDF)
- unterschriebene Ergänzende Vertragsbedingungen (Textform)
- unterschriebene Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer zu unterschreiben (Textform)
- unterschriebene Erklärung zum Nachunternehmereinsatz; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
- unterschriebene Eigenerklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer zu unterschreiben (Textform)
- unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
- unterschriebene Geschäftspartnerbedingungen (Textform)
Weitere Hinweise:
Eigenerklärungen sind ausreichend, sofern dies vom Auftraggeber angegeben ist. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren.
Der Auftraggeber behält sich bezüglich der Referenzen weiterhin vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 5141529📞
Fax: +49 345 5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 219-684435 (2024-11-07)