Abfuhr Kleinkläranlagen

Stadt Kamp-Lintfort

Abfuhr von Rückständen aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Die Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort sind gem. EN 12566 und DIN 4261 zu leeren (hierbei sind die die Merkblätter DWA-M221 und DWA-A262 und das LWA-Merkblatt Nr. 4 – Grundsätze für die Bemessung und Gestaltung von Abwassersammelgruben – zu beachten). Eine entsprechende Sachkunde gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist nachzuweisen. Darüber hinaus sind die Vorschriften der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort in der derzeit gültigen Fassung zu beachten. Sämtliche Leerungsdaten und Aktualisierungen der zur Verfügung gestellten Datenbestände sind in den vom Auftragnehmer zu erstellenden Abfuhrplan zu übernehmen. Der Stadt Kamp-Lintfort sind diese Daten mit der Vorlage der Rechnung monatlich in Form einer Excel Tabelle in Papierform oder digital zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung zu stellen. Bestand der derzeitig im Stadtgebiet zu leerenden Anlagen: I. 361 Kleinkläranlagen II. 87 abflusslose Gruben Leerungsmengen 2020-2022 zu I. ca. 1.000,00 m³ pro Jahr Leerungsmengen 2020-2022 zu II. ca. 2.000,00 m³ pro Jahr Die Stadt Kamp-Lintfort stellt dem Abfuhrunternehmer zu Beginn des Jahres eine Bestandsliste der zu leerenden und zu kontrollierenden Anlagen zur Verfügung (festgelegte Leerungs- und Kontrollrhythmen). Die Leerungen als auch die Kontrollen der Anlagen hat in Abstimmung mit den Betreibern bzw. Eigentümern der Anlagen zu erfolgen. Nach erfolgter Auftragsvergabe erfolgt ein Abstimmungsgespräch zwischen den Vertragspartnern. Die vorgenannten Leerungsmengen sind Erfahrungswerte der vergangenen Jahre. Bei Verringerung oder Vergrößerung der im Leistungsverzeichnis angesetzten Kubikmeter pro Jahr besteht kein Anspruch auf Änderung der Einheitspreise. Es sind Abweichungen aufgrund der satzungsgemäßen Leerungs- und Kontrollrhythmen für die unterschiedlichen Anlagen zu erwarten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abfuhr Kleinkläranlagen
Kurze Beschreibung:
Abfuhr von Rückständen aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Die Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort sind gem. EN 12566 und DIN 4261 zu leeren (hierbei sind die die Merkblätter DWA-M221 und DWA-A262 und das LWA-Merkblatt Nr. 4 – Grundsätze für die Bemessung und Gestaltung von Abwassersammelgruben – zu beachten). Eine entsprechende Sachkunde gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist nachzuweisen. Darüber hinaus sind die Vorschriften der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kamp-Lintfort in der derzeit gültigen Fassung zu beachten. Sämtliche Leerungsdaten und Aktualisierungen der zur Verfügung gestellten Datenbestände sind in den vom Auftragnehmer zu erstellenden Abfuhrplan zu übernehmen. Der Stadt Kamp-Lintfort sind diese Daten mit der Vorlage der Rechnung monatlich in Form einer Excel Tabelle in Papierform oder digital zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung zu stellen. Bestand der derzeitig im Stadtgebiet zu leerenden Anlagen: I. 361 Kleinkläranlagen II. 87 abflusslose Gruben Leerungsmengen 2020-2022 zu I. ca. 1.000,00 m³ pro Jahr Leerungsmengen 2020-2022 zu II. ca. 2.000,00 m³ pro Jahr Die Stadt Kamp-Lintfort stellt dem Abfuhrunternehmer zu Beginn des Jahres eine Bestandsliste der zu leerenden und zu kontrollierenden Anlagen zur Verfügung (festgelegte Leerungs- und Kontrollrhythmen). Die Leerungen als auch die Kontrollen der Anlagen hat in Abstimmung mit den Betreibern bzw. Eigentümern der Anlagen zu erfolgen. Nach erfolgter Auftragsvergabe erfolgt ein Abstimmungsgespräch zwischen den Vertragspartnern. Die vorgenannten Leerungsmengen sind Erfahrungswerte der vergangenen Jahre. Bei Verringerung oder Vergrößerung der im Leistungsverzeichnis angesetzten Kubikmeter pro Jahr besteht kein Anspruch auf Änderung der Einheitspreise. Es sind Abweichungen aufgrund der satzungsgemäßen Leerungs- und Kontrollrhythmen für die unterschiedlichen Anlagen zu erwarten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2024-11-01
Geschätzter Wert ohne MwSt: 260360.1 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wesel 🏙️
Dauer: 3 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerungum 1 Jahr
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-05 09:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-05 09:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-11-05 09:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung zur Eignung Formular 124 bzw. EEE
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Sachkunde gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist nachzuweisen
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergbit sich aus §§122,123,124 GWB sowie §42 VGV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Kamp-Lintfort
Nationale Registrierungsnummer: 05170002002-31001-15
Postanschrift: Am Rathaus 2
Postleitzahl: 47475
Postort: Kamp-Lintfort
Region: Wesel 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kamp-lintfort.de 📧
Telefon: +4928429120 📞
URL: http://www.kamp-lintfort.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E24896563 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E24896563 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland zu Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +492211473045 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 195-600727 (2024-10-04)