Die Stadt Immenstadt im Allgäu plant den rückstandsfreien Komplettabbruch, einschließlich Entsorgung der Hofgarten-Stadthalle in der Hofgartenstr. 14 in 87509 Immenstadt. Zum Gebäude gehört der Saal mit Balkon samt Bühnenhaus, Künstlergarderoben, WC-Anlagen und der Gaststätte mit Küche und Betriebsleiterwohnung, der Bierstube, der Kegelbahn einschließlich Nebenräumen. Der gesamte Gebäudekomplex ist unterkellert, es sind alle Fundamentierungen auszubauen und zu entsorgen. Für den Rückbau des Gebäudes wurden EU-Fördermittel (EFRE) beantragt. Baujahr: 1969 Anbau West Bühnenbereich: 1993 BGF: 6.223m² Umbauter Raum: 20.733m³ Folgende Bestandsunterlagen sind der Leistungsbeschreibung beigefügt. Die Pläne entsprechend nicht gänzlich dem gebauten Zustand. - Bausubstanzvorerkundung vom 28.10.2022 - Eingabeplanung Hofgarten-Stadthalle von 1967 - Eingabeplan Hofgarten-Statdthalle von 2012 - Fotodokumentation - Kostenberechnung Rückbau vom 20.10.2023 - Bauwerksprüfung vom 09.12.2011
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abriss der Hofgarten-Stadthalle
Referenznummer: 40-3-2023-3.2
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Immenstadt im Allgäu plant den rückstandsfreien Komplettabbruch, einschließlich Entsorgung der Hofgarten-Stadthalle in der Hofgartenstr. 14 in 87509 Immenstadt. Zum Gebäude gehört der Saal mit Balkon samt Bühnenhaus, Künstlergarderoben, WC-Anlagen und der Gaststätte mit Küche und Betriebsleiterwohnung, der Bierstube, der Kegelbahn einschließlich Nebenräumen. Der gesamte Gebäudekomplex ist unterkellert, es sind alle Fundamentierungen auszubauen und zu entsorgen. Für den Rückbau des Gebäudes wurden EU-Fördermittel
(EFRE) beantragt.
Baujahr: 1969
Anbau West Bühnenbereich: 1993
BGF: 6.223m²
Umbauter Raum: 20.733m³
Folgende Bestandsunterlagen sind der Leistungsbeschreibung beigefügt. Die Pläne entsprechend nicht gänzlich dem gebauten Zustand.
- Bausubstanzvorerkundung vom 28.10.2022
- Eingabeplanung Hofgarten-Stadthalle von 1967
- Eingabeplan Hofgarten-Statdthalle von 2012
- Fotodokumentation
- Kostenberechnung Rückbau vom 20.10.2023
- Bauwerksprüfung vom 09.12.2011
Die Stadt Immenstadt im Allgäu plant den rückstandsfreien Komplettabbruch, einschließlich Entsorgung der Hofgarten-Stadthalle in der Hofgartenstr. 14 in 87509 Immenstadt. Zum Gebäude gehört der Saal mit Balkon samt Bühnenhaus, Künstlergarderoben, WC-Anlagen und der Gaststätte mit Küche und Betriebsleiterwohnung, der Bierstube, der Kegelbahn einschließlich Nebenräumen. Der gesamte Gebäudekomplex ist unterkellert, es sind alle Fundamentierungen auszubauen und zu entsorgen. Für den Rückbau des Gebäudes wurden EU-Fördermittel
(EFRE) beantragt.
Folgende Bestandsunterlagen sind der Leistungsbeschreibung beigefügt. Die Pläne entsprechend nicht gänzlich dem gebauten Zustand.
- Bausubstanzvorerkundung vom 28.10.2022
- Eingabeplanung Hofgarten-Stadthalle von 1967
- Eingabeplan Hofgarten-Statdthalle von 2012
- Fotodokumentation
- Kostenberechnung Rückbau vom 20.10.2023
- Bauwerksprüfung vom 09.12.2011
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 40-3-2023-3.2
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 87509
Stadt: Immenstadt im Allgäu
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Oberallgäu
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-22 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-03-18 📅
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-04-22 10:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-04-17 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gem. Auftragsunterlagen: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=288947
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 106.1) aufgelistet.: Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung in der Eigenerklärung zur Eignung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden und Deckungssummen für sonstige Schäden i. H. v. 1,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die
geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Eignungskriterien gem. Auftragsunterlagen: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=288947
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 106.1) aufgelistet.: Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung in der Eigenerklärung zur Eignung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden und Deckungssummen für sonstige Schäden i. H. v. 1,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die
geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-0📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 055-161781 (2024-03-08)