ABS 46/2 BA 3: Südkopf Wesel VP 16 Strecke km 25,900 . 27,100 mit KIB inkl. GSH

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

ABS 46/2 BA 3 Südkopf Wesel Vergabepaket 16 Strecke km 25,900 - 27,100 mit KIB (EÜ (F) Wesel, EÜ (F) Bf Wesel, Stützwand 608, Erschütterungstrog 1, Schallschutzwände 511 bis 514) und GSH Bf Wesel (Gleiserneuerung und Bettungsreinigung Gleis 6-9 und drei Weichen)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-09-10 Auftragsbekanntmachung
2024-09-18 Auftragsbekanntmachung
2024-11-08 Auftragsbekanntmachung
2024-11-14 Auftragsbekanntmachung
2024-12-03 Auftragsbekanntmachung
2024-12-10 Auftragsbekanntmachung
2024-12-12 Auftragsbekanntmachung
2026-04-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-04-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-07-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-07-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2024-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ABS 46/2 BA 3: Südkopf Wesel VP 16 Strecke km 25,900 . 27,100 mit KIB inkl. GSH
Referenznummer: 24FEI76559
Kurze Beschreibung:
ABS 46/2 BA 3 Südkopf Wesel Vergabepaket 16 Strecke km 25,900 - 27,100 mit KIB (EÜ (F) Wesel, EÜ (F) Bf Wesel, Stützwand 608, Erschütterungstrog 1, Schallschutzwände 511 bis 514) und GSH Bf Wesel (Gleiserneuerung und Bettungsreinigung Gleis 6-9 und drei Weichen)
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Oberbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: d91a9034-7b5e-4007-823a-166818965e43
Zusätzliche Informationen:
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb Konstruktiver Ingenieurbau: Massive Stützbauwerke Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160 km/h Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb Spezialtiefbau: Verankerungen
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen 📦
Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-14 📅
Datum des Endes: 2027-06-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Wesel 🏙️
Postleitzahl: 46483
Stadt: Wesel
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-11-12 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben. Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeic hnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die geforderten Eignungs- und Leistungskriterien müssen erfüllt sein
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-w-b
E-Mail: jeanette.wagner@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 20330174749 📞
Fax: +49 20330174724 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/fbea4030-8f47-44bc-b45b-e00ccb7ff64c 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/fbea4030-8f47-44bc-b45b-e00ccb7ff64c 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB E&C GmbH 2. ICL Rail GmbH 3. Büro Drecker, Bottrop Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 178-547234 (2024-09-10)
Auftragsbekanntmachung (2024-09-18)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/1a3aaec8-dcef-4790-91a4-dfcdda8614a1 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/1a3aaec8-dcef-4790-91a4-dfcdda8614a1 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-18+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f4dfa9d7-683e-4d4f-81a4-6c69ba028eab-01
Quelle: OJS 2024/S 183-563960 (2024-09-18)
Auftragsbekanntmachung (2024-11-08)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb Konstruktiver Ingenieurbau: Massive Stützbauwerke Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160 km/h Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb Spezialtiefbau: Verankerungen Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB E&C GmbH 2. ICL Rail GmbH 3. Büro Drecker, Bottrop Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
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Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-03 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52 Tage

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/598fbaf5-f39c-443b-9bc2-96065d61aa88 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/598fbaf5-f39c-443b-9bc2-96065d61aa88 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-08+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 6d5a81a7-d970-4238-9d89-25c195a6f2d9-01
Quelle: OJS 2024/S 220-689219 (2024-11-08)
Auftragsbekanntmachung (2024-11-14)
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-11-25 13:00:00 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/008238df-4205-41c5-babc-43baf1892bb3 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/008238df-4205-41c5-babc-43baf1892bb3 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-14+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2f0282e2-2cac-4bbe-9351-9cc59ba1a436-01
Quelle: OJS 2024/S 223-697714 (2024-11-14)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-03)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-20 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-12-13 13:00:00 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2f4036de-1b56-4148-93c2-838d73a040db 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2f4036de-1b56-4148-93c2-838d73a040db 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-03+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 78a83bf4-1a42-40f7-9429-629c42e17250-01
Quelle: OJS 2024/S 236-741698 (2024-12-03)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-10)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8458b856-0e92-4850-ab01-096725e8f377 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8458b856-0e92-4850-ab01-096725e8f377 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-10+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: dcceefdf-c693-4003-9916-be8117561f48-01
Quelle: OJS 2024/S 242-760895 (2024-12-10)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-12)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-20 09:30:00 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/25fd1329-1b9b-463e-9eb5-2f5c243e06ff 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/25fd1329-1b9b-463e-9eb5-2f5c243e06ff 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-12+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1c607d1f-13d3-4d18-8190-b2d3c67a8d36-01
Quelle: OJS 2024/S 244-769471 (2024-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - KAF Falkenhahn Bau AG
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-01-24 📅
Kennung des Angebots: 20241000353
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KAF Falkenhahn Bau AG
Nationale Registrierungsnummer: b8d809b0-a50f-43d7-bfca-8ccc64ad6139
Postanschrift: Siegener Straße 39
Postleitzahl: 57223
Postort: Kreuztal
Region: Siegen-Wittgenstein 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
E-Mail: jeanette.jonigk@deutschebahn.com 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-09+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
048: Die Änderung war erforderlich, weil der ursprünglich vorhandene Kabelweg durch den Rückbau der Kabelkanäle im Zuge der Torsionsbalkenherstellung nicht mehr zur Verfügung stand. Das Mittelspannungskabel musste aus technischen Gründen in einem eingesandeten Kabelführungssystem verlegt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers war technisch nicht möglich, da die Ausführung eng in den Bauzustand der OLA Arbeiten eingebunden war und eine kurzfristige Einbindung eines neuen Unternehmens zu erheblichen Verzögerungen und Zusatzkosten geführt hätte.// 047: Die Änderung wurde erforderlich, weil für die Befestigung des Schienenfußkabels gemäß der geltenden Richtlinie 892.9207A02 zwingend Schienenfußklammern benötigt wurden. Diese Leistung war im Vertrag nicht vorgesehen. Ein Auftragnehmerwechsel hätte erhebliche technische Schwierigkeiten verursacht, da die Arbeiten im laufenden Bauzustand, unter Sperrpausenrestriktionen und in Abhängigkeit der bereits erstellten Kabeltrassen des AN standen. Ein neuer Unternehmer hätte unverhältnismäßige Zusatzkosten und Verzögerungen verursacht.// 046: Die Änderung wurde erforderlich, weil die vorhandene provisorische Kabelquerung die technische Umsetzung der LST Anschlüsse nicht zuließ. Für die fachgerechte Verlegung des Kabels S26 600 3a wurde eine dauerhafte Querung benötigt. Ein Auftragnehmerwechsel hätte erhebliche technische Risiken, zusätzliche Sperrpausen und unverhältnismäßige Mehrkosten verursacht. Die Leistungen konnten nur durch den bereits im Abschnitt tätigen Auftragnehmer umgesetzt werden. Der Gesamtcharakter des Vertrags blieb unverändert.// 045: Die zusätzliche Leistung32. wurde erforderlich, da nach dem bauzeitlichen Einbau des Signals Vw1Zr3 festgestellt wurde, dass die Signalsicht am neuen Standort nicht den geltenden Vorgaben entsprach. Diese Abweichung ergab sich erst im Zuge der Umsetzung der geänderten Trassierung und war trotz vorheriger Sorgfalt nicht vorhersehbar. Die Leistungen standen in engem Bezug zu laufenden LST Bauzuständen und konnten nur vom ursprünglichen Auftragnehmer fortgeführt werden, da dieser bereits in die technischen Zusammenhänge, Abstimmungen und Schnittstellen eingebunden war. Ein Wechsel hätte erhebliche Mehrkosten und organisatorische Schwierigkeiten verursacht.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
048: Die Änderung betraf die Herstellung eines eingesandeten Kunststoff Kabelkanals Gr. I zwischen den OLA Masten 26-22 und 26- 28 bahnrechts der Strecke 2270. Der vorhandene Kabelweg war im Zuge des Rückbaus der Bestandskabelkanäle für die Errichtung des Torsionsbalkens entfallen, sodass das durch Europten zu verlegende Mittelspannungskabel nicht mehr regelkonform geführt werden konnte. Daher wurde ein neuer Kabelkanal einschließlich der erdverlegten Anschlüsse an die Masten ausgeführt und anschließend vollständig eingesandet und gedeckelt. Die Maßnahme diente ausschließlich der Wiederherstellung eines bauzustandsbedingt entfallenen Kabelweges; der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert.// 047:Im Abschnitt zwischen km 26,568 und km 27,301 waren zusätzliche Befestigungen für das Schienenfußkabel erforderlich. Die Änderung umfasste die Lieferung und Montage von Schienenfußklammern für die Gleise 3 und 4 zwischen den Signalen P3–N3 bzw. P4–N4. Diese Befestigungselemente waren zur ordnungsgemäßen Ausführung der Kabelverlegung technisch zwingend, jedoch nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrages. Die ergänzende Leistung wurde durch den ursprünglichen Auftragnehmer ausgeführt. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert.// 046: Für die Anbindung des Signals 26L203Y und der Achszähler 26G203/26G303 wurde eine zusätzliche dauerhafte Gleisquerung unter Gleis 3 hergestellt. Die Querung ersetzte eine zuvor vorhandene provisorische Riffelrohrlösung und stellte die technisch notwendige Kabelführung sicher. Zusätzlich wurde ein Kabelkleinschacht zwischen Gleis 3 und Gleis 4 gesetzt. Die Arbeiten waren für die Herstellung der LST Funktionalität erforderlich und änderten den Gesamtcharakter des Vertrages nicht.// 045:Die Änderung betraf den zusätzlichen Aus- und Wiedereinbau der Signalgründungen ZR3 und Vw1Zr3 im Bereich des Südkopfs Bf Wesel. Die Gründungen waren zunächst bauzeitlich ausgebaut und zur Baufeldfreimachung zwischengelagert worden. Anschließend wurden sie an den durch die geänderte Trassierung vorgesehenen Standorten wieder eingebaut. Beim Signal Vw1Zr3 stellte sich nach dem Einbau heraus, dass die Signalsicht am neuen Standort nicht ausreichend war. Daher wurde die Gründung erneut ausgebaut und am ursprünglichen Standort eingebaut. Insgesamt fanden drei Aus-/Einbauvorgänge statt. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert.
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Quelle: OJS 2026/S 070-246865 (2026-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
023: Die Lageabweichung der vorhandenen Querung konnte trotz sorgfältiger Prüfung der Bestandsunterlagen nicht vorhergesehen werden. Zur Herstellung der vertraglich geschuldeten Querungen und Kabeltrassen ist der Rückbau zwingend erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche zusätzliche Kosten verursachen, da der bestehende Auftragnehmer bereits die Sicherungsmaßnahmen, Bauzustände und Logistikstrukturen im betroffenen Abschnitt verantwortet. Die Änderung wurde notwendig aufgrund unvorhersehbarer Umstände im Bestand.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
023: Während der Ausführung wurde eine im Bestand vorhandene Querung bei km 26,183 vorgefunden, deren Lage- und Höhenlage erheblich von der Bestandsplanung abweichen. Diese Querung verhindert die vertragsgemäße Herstellung der geplanten Kabelund Querungstrassen. Die Leistung umfasst den vollständigen Rückbau der fehlerhaft positionierten Querung einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten und Entsorgungsmaßnahmen. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
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Quelle: OJS 2026/S 070-246903 (2026-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-13+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
074 Die Änderung war erforderlich, da sich im Rahmen der weiteren Projektabstimmungen ergab, dass die Schallschutzwand SSW 511 auf dem Sonderbauwerk B 58n zu planen war. Diese planerische Aufgabenstellung war im ursprünglichen Vertragsinhalt nicht konkret beschrieben. Die zusätzlichen Planungsleistungen knüpften unmittelbar an die bestehende Planung der Schallschutzwand an und konnten ausschließlich durch den bestehenden Auftragnehmer erbracht werden, da ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen technischen Schwierigkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden gewesen wäre. 057 Die Änderung war erforderlich, da sich im Zuge der Bauausführung zeigte, dass die im Rahmen einer Vorabmaßnahme hergestellte Kabeltrasse infolge der Oberbauanpassung und des festgelegten Schallschutzwandverlaufs im Endzustand nicht funktionsgerecht nutzbar war. Da die betroffenen Kabel betrieblich nicht getrennt oder abgeklemmt werden durften, war eine Umverlegung nur durch das temporäre Anheben der Oberleitungsmaste möglich. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen Gründen ausgeschlossen, da die Arbeiten unmittelbar an bestehenden Oberleitungsanlagen erfolgen mussten. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 026 Die Vertragsänderung wurde erforderlich, da Kabeltrommeln aus einem vorherigen Bauzustand fehlerhaft an einen nicht vorgesehenen Lagerstandort geliefert worden waren. Ohne den zusätzlichen Transport hätten die vertraglich geschuldeten Kabelarbeiten im Bauzustand 2 nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich, da die Leistungen unmittelbar mit dem Bauablauf, der Lagerlogistik sowie den vom bestehenden Auftragnehmer auszuführenden Kabelarbeiten verknüpft waren und andernfalls erhebliche Zusatzkosten und Bauablaufstörungen entstanden wären.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
074 Im Projekt ABS 46/2 BA 3 – Südkopf Bahnhof Wesel wurde der Leistungsumfang um zusätzliche Planungsleistungen erweitert. Diese betrafen die Aufnahme der Planung der Schallschutzwand SSW 511 auf dem Sonderbauwerk B 58n, für das in den Vergabeunterlagen keine konkreten Festlegungen zur planerischen Einbindung der Schallschutzwand enthalten waren. In diesem Zusammenhang wurden ergänzende Anpassungen der Ausführungsplanung erforderlich, einschließlich der Abstimmung und Planung der vorgesehenen Verankerung der Lärmschutzwand auf dem bestehenden Bauwerk sowie der Berücksichtigung vorhandener Einbauteile. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 057 Im Rahmen der Bauausführung an der Strecke 2270 bahnlinks wurden sieben bereits gegründete Oberleitungsmaste temporär gelöst und angehoben. Anlass hierfür war die lagegerechte Umverlegung von OSE , LST und TK Kabeln, die im Zuge einer Vorabmaßnahme in einem Kabelkanal verlegt worden waren. Aufgrund von Oberbauanpassungen und des festgelegten Verlaufs der Schallschutzwand war die ursprünglich hergestellte Kabeltrasse im Endzustand nicht nutzbar. Nach der Umverlegung der Kabel wurden die Oberleitungsmaste wieder montiert. Der Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags blieb unverändert. 026 Im Projekt ABS 46/2 BA 3, Südkopf Bf Wesel, wurde der bestehende Bauvertrag um zusätzliche Leistungen erweitert. Gegenstand der Änderung war der Transport von sechs irrtümlich an das Kabellager der Firma TKB in Dorsten gelieferten Kabeltrommeln zum Kabellager des Auftragnehmers in Voerde einschließlich erforderlicher Verladearbeiten und Zwischenlagerung. Die Maßnahme war notwendig, um die Kabel für die vorgesehenen Bauarbeiten im Bauzustand 2 rechtzeitig verfügbar zu machen. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert.
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Quelle: OJS 2026/S 093-334185 (2026-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-21+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
056 - Die Änderung wurde erforderlich, da während der Bauausführung durch die zuständige Behörde zusätzliche Kampfmittelverdachtspunkte festgelegt wurden, deren Lage und Umfang zum Zeitpunkt der Vergabe nicht vorhersehbar waren. Die daraus resultierenden vorbereitenden Maßnahmen waren zwingend notwendig, um die behördlich angeordneten Sondierungen durchführen zu können und die Sicherheit der weiteren Bauausführung zu gewährleisten. Ein Verzicht auf diese Leistungen war nicht möglich. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 058 - Die Änderung wurde erforderlich, da sich die den Ausschreibungsunterlagen zugrunde liegenden Angaben zur Lage der DB Grundstücksgrenze im Zuge der Ausführung als nicht zutreffend erwiesen. Diese Abweichung konnte vom Auftraggeber trotz angemessener Sorgfalt im Vorfeld nicht erkannt werden. Auf Grundlage der fehlerhaften Bestandsdaten erstellte Planungen mussten infolge der Korrektur vollständig überarbeitet werden. Die Anpassung war zwingend erforderlich, um die bauliche Umsetzung der Schallschutzwand unter Berücksichtigung der tatsächlichen Randbedingungen sicherzustellen. Ohne die Änderung wäre eine vertragsgerechte Ausführung nicht möglich gewesen. 061 - Die Änderung wurde erforderlich, da im Zuge der Bauausführung festgestellt wurde, dass die ursprünglich vorgesehene Personenführung über Gleis 2 nicht zugelassen werden konnte. Diese Einschränkung war im Vorfeld trotz üblicher Sorgfalt nicht vorhersehbar, da die Ausführungsvariante zuvor abgestimmt war. Die nachträgliche Festlegung erforderte eine Anpassung der Bauzustände sowie der Verkehrsführung und führte zu zusätzlichen Leistungen und Bauzeitverschiebungen. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 067 - Die Änderung wurde erforderlich, da sich im Rahmen der Bauausführung die Notwendigkeit ergab, die hydraulische Leistungsfähigkeit und Funktionssicherheit der Entwässerungsanlage anzupassen. Die ursprünglich vorgesehenen Dimensionen erwiesen sich als nicht ausreichend, sodass größere Rohrdurchmesser und Schächte sowie eine angepasste Einbautiefe erforderlich wurden. Die geänderte Ausführung stellte eine Anpassung des Bauentwurfs dar, wobei der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert blieb. 075 - Die Änderung wurde erforderlich, da die tatsächliche Lage und Ausdehnung vorhandener unterirdischer Leitungen im Baufeld bei der Planung trotz üblicher Sorgfalt nicht vollständig vorhersehbar war. Die ursprünglich vorgesehene Gründung der Schallschutzwände konnte aufgrund der Leitungen nicht umgesetzt werden, ohne in betriebsrelevante Infrastruktur einzugreifen. Zur Vermeidung technischer Risiken und zur Sicherstellung der Ausführbarkeit wurde eine alternative Gründungslösung mittels Torsionsbalken gewählt. Die Änderung beruhte somit auf nicht vorhersehbaren Umständen und war zur vertragsgerechten Herstellung der Schallschutzwände zwingend erforderlich. 076 - Die Änderung wurde erforderlich, da die ursprüngliche Planung fehlerhafte Signalbilder und unzutreffende Annahmen zur Gleislage enthielt, die im Zuge der Bauausführung erkannt wurden. Diese Umstände konnten vom Auftraggeber bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt im Vorfeld nicht vorhergesehen werden. Ohne die Anpassung der Signalgründungen wäre eine regelkonforme Herstellung und Inbetriebnahme der Leit- und Sicherungstechnik nicht möglich gewesen. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert, da weiterhin Leistungen innerhalb desselben Bauvorhabens ausgeführt wurden. 080 - Die Änderung wurde erforderlich, da die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten im Bereich des ESTW Modulgebäudes, insbesondere die beengten Platzverhältnisse im Kellergeschoss und die konkrete Kabelzuführung innerhalb des Gebäudes, in dieser Form nicht Gegenstand der ursprünglichen Leistungsbeschreibung waren. Die angepasste Ausführung war technisch zwingend notwendig, um die Funktionsfähigkeit der Leit- und Sicherungstechnik sicherzustellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen Gründen nicht möglich, da die Leistungen unmittelbar an die bereits erbrachten Kabelverlegearbeiten sowie an die bestehenden Bauzustände anschlossen und vertiefte Kenntnisse der projektspezifischen Schnittstellen erforderlich waren. Ein Wechsel hätte zu erheblichen Verzögerungen sowie zusätzlichen Kosten geführt. 085 - Die Änderung wurde erforderlich, da im Zuge der Bauausführung Hindernisse im Baugrund angetroffen wurden, die in den vom Auftraggeber bereitgestellten Planunterlagen nicht enthalten waren und bei üblicher Sorgfalt nicht vorhergesehen werden konnten. Diese verhinderten die planmäßige Herstellung der Schachtanschlussbausätze. Eine Umsetzung gemäß ursprünglicher Planung war technisch nicht möglich. Die Anpassung der Ausführung war daher zwingend erforderlich, um die Leistung funktionsgerecht herstellen zu können. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
056 - Im Zuge der Bauausführung führte die Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelsondierungen an festgelegten Verdachtspunkten im Projektbereich durch. Zur Ermöglichung dieser Sondierungen wurden zusätzliche vorbereitende Maßnahmen erforderlich, darunter Grünschnittarbeiten, Vermessungsleistungen, Freilegungen der Sondierungsbereiche sowie Eingriffe in bestehende Bauwerke durch Kernbohrungen in Decke und Sohle einer Personenunterführung und den Rückbau einer Winkelstützwand. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten. 058 - Die Lage der geplanten Schallschutzwand wurde an die tatsächlich vorhandene Grundstücksgrenze der DB angepasst, da die ursprünglich den Ausschreibungsunterlagen zugrunde liegenden Planunterlagen eine veraltete Grenzlage auswiesen. Infolge dieser Änderung wurde eine bereits erstellte Ausführungsplanung unbrauchbar und musste vollständig überarbeitet werden. Zusätzlich wurde im Zuge der Anpassung die räumliche Situation zwischen Stützwand und Gleis hinsichtlich der Integration eines Kabelschachtes neu untersucht und planerisch berücksichtigt. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 061 - Während der Bauausführung wurde die ursprünglich geplante Reisendenumlenkung im Bereich der EÜ (F) Bf Wesel durch den Auftraggeber nachträglich geändert. Die vorgesehene Personenführung über Gleis 2 wurde untersagt, sodass die Verkehrsführung erst nach vollständigem Rückbau des Gleises hergestellt werden konnte. Hierdurch ergaben sich zusätzliche Auf und Rückbauarbeiten sowie eine geänderte Bauabfolge. Darüber hinaus kam es zu Verzögerungen bei angrenzenden Leistungen, insbesondere beim Einsatz von Geräten für die Herstellung der Bohrpfahlwand. 067 - Im Zuge der Bauausführung wurde die Herstellung des Stauraumkanals gegenüber dem ursprünglichen Vertrag angepasst. Es wurden anstelle der vorgesehenen Entwässerungsleitungen und Schächte größere Dimensionen eingesetzt sowie eine geänderte Einbautiefe und Materialwahl umgesetzt. Die Anpassungen betrafen insbesondere den Einbau von Schächten DN 1500 sowie Entwässerungsleitungen bis DN 800. Umfang und Lage der Entwässerungsanlage blieben grundsätzlich erhalten, jedoch wurde die technische Ausführung entsprechend angepasst. 075 - Im Zuge der Ausführungsplanung und Bauvorbereitung wurde festgestellt, dass in mehreren Bereichen der geplanten Schallschutzwände (SSW 511, 512 und 513) unterirdische Bestandsleitungen (Gas und Wasser) vorhanden sind, die der vorgesehenen Herstellung der Gründungen entgegenstanden. Zur Sicherstellung der Ausführbarkeit wurde die Gründung der Schallschutzwände in diesen Bereichen auf eine Ausführung mit Torsionsbalken umgeplant. Hierdurch konnte eine Kollision mit bestehenden Leitungen vermieden und die Funktionsfähigkeit der Schallschutzanlagen gewährleistet werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 076 - Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass mehrere Signalgründungen auf Grundlage fehlerhafter Planungsannahmen errichtet worden waren. Die tatsächliche Lage der Gleise sowie die anzuwendenden Signalbilder wichen von den Planunterlagen ab. Dadurch entsprach die ausgeführte Höhe und Lage der Fundamente nicht den betrieblichen Anforderungen. Es wurden daher Anpassungen erforderlich, insbesondere das Anheben der Signalgründungen sowie der teilweise Austausch von Signalmasten, um die erforderlichen Lichtpunkthöhen und die regelkonforme Lage der Signale sicherzustellen. 080 - Im Zuge der Bauausführung wurde erforderlich, die ankommenden Kabel vom Übergabeschacht in das ESTW Modulgebäude einzuführen sowie nicht mehr benötigte Bestandskabel im Kellergeschoss zurückzubauen. Die Arbeiten erfolgten unter beengten räumlichen Bedingungen innerhalb des Gebäudes und erforderten eine angepasste Ausführungsweise gegenüber den ursprünglich vorgesehenen Kabelverlegearbeiten. Die Leistungsänderung betraf die konkrete Ausführung der Kabelanbindung an die Stellwerkstechnik im Bauzustand. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 085 - Im Zuge der Ausführung der Kabeltiefbauarbeiten wurden bei den Querungen Q103 und Q106 im Bereich der geplanten Schachtanschlussbausätze nicht berücksichtigte Bestandshindernisse festgestellt. Hierzu zählten insbesondere vorhandene Signalgründungen sowie bauliche Elemente von Weichenantrieben. Aufgrund dieser Abweichungen von den Planunterlagen konnten die vorgesehenen Bauteile nicht entsprechend der ursprünglichen Planung ausgeführt werden. Es wurden daher Anpassungen an Lage, Geometrie und konstruktiver Ausbildung der Schachtanschlussbausätze sowie ergänzende bauliche Maßnahmen erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Kabelanlage sicherzustellen.
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Quelle: OJS 2026/S 139-506007 (2026-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
020 - Die Änderung war erforderlich, da die im Vertrag enthaltenen Baugrundinformationen keine ausreichende Grundlage für die statische Bemessung der Bohrpfähle darstellten und somit eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung ohne zusätzliche Erkundungsmaßnahmen nicht möglich war. Ein Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen technischen und organisatorischen Schwierigkeiten geführt, da die zusätzlichen Baugrunduntersuchungen unmittelbar in die laufende Planung und Ausführung integriert werden mussten. Die Beauftragung eines Dritten hätte zusätzliche Schnittstellen, Verzögerungen und Mehrkosten verursacht. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 021 - Die Änderung wurde erforderlich, da zusätzliche Leistungen zur vertragsgemäßen Umsetzung notwendig waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Leistungen unmittelbar auf bereits erbrachten Planungsleistungen aufbauen und enge Schnittstellen zu anderen Gewerken bestehen. Ein Auftragnehmerwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten sowie beträchtliche Zusatzkosten verursachen, insbesondere durch zusätzlichen Koordinationsaufwand und Risiken in der Planungsintegration. 025 - Die Änderung wurde erforderlich, da im Zuge der Bauausführung festgestellt wurde, dass die vorhandene Infrastruktur keine barrierefreie Führung der Reisenden während der Bauzustände gewährleistete. Die Notwendigkeit ergab sich aus betrieblichen Anforderungen sowie aus Vorgaben zur Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Personen. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aufgrund der engen Verzahnung der Leistungen mit dem Bauablauf, den Sperrphasen und den bereits eingerichteten Baustellenprozessen technisch nicht möglich und hätte zu erheblichen Zusatzkosten sowie Störungen im Bauablauf geführt. 031 - Die Änderung wurde erforderlich, da die vom Auftraggeber bereitgestellte Entwurfsplanung nicht vollständig war und wesentliche Planungsinhalte fehlten. Zur Sicherstellung der Ausführbarkeit mussten diese Inhalte im Zuge der Ausführungsplanung ergänzt und neu entwickelt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus technischen Gründen nicht möglich, da die Planungsleistungen eng mit der bestehenden Ausführungsplanung und den Schnittstellen zu anderen Gewerken verknüpft waren und ein Wechsel zu erheblichen Zusatzkosten und Abstimmungsproblemen geführt hätte. 032 - Die Änderung war erforderlich, da zusätzliche Planungsleistungen infolge nicht abgestimmter und noch in Bearbeitung befindlicher Planungen anderer Gewerke notwendig wurden. Die fortlaufende Anpassung der Ausführungsplanung der Schallschutzwände konnte nur durch den ursprünglichen Auftragnehmer erfolgen, da dieser bereits in die projektspezifischen Randbedingungen und Schnittstellen integriert war. Ein Wechsel des Auftragnehmers hätte zu erheblichen technischen und wirtschaftlichen Nachteilen sowie zu Verzögerungen im Bauablauf geführt. 034 - Die zusätzlichen Vermessungsleistungen wurden erforderlich, da die vorhandenen Planungs- und Bestandsunterlagen keine ausreichende Grundlage für die konkrete Umsetzung der Schallschutzwand, der Signalstandorte sowie der Kabelquerung bildeten. Ein Wechsel des Auftragnehmers war aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die Leistungen innerhalb einer engen Sperrpause durchzuführen waren und in direktem Zusammenhang mit den laufenden Bauleistungen standen. Die Einbindung eines anderen Auftragnehmers hätte erhebliche Koordinationsprobleme, Verzögerungen im Bauablauf sowie zusätzliche Kosten verursacht. 038 - Die Änderung wurde erforderlich, da sich während der Bauausführung herausstellte, dass der ursprünglich vorgesehene Standort der Signalgründung fehlerhaft war und zudem das ausgeführte Monolithfundament aufgrund technischer Inkompatibilität nicht verwendet werden konnte. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Signalanlage waren daher zusätzliche Leistungen zur erneuten Herstellung der Gründung erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers war technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, da die Leistungen in bereits hergestellten Bauzuständen innerhalb abgestimmter Sperrpausen ausgeführt wurden und ein Wechsel zu erheblichen Zusatzkosten und Verzögerungen geführt hätte. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 051 - Während der Bauausführung wurde festgestellt, dass zur Sicherstellung der fachgerechten Kabelverlegung unter den gegebenen baubetrieblichen und sicherungstechnischen Rahmenbedingungen eine zusätzliche fachliche Aufsicht erforderlich war. Die Leistung war im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen. Ein Wechsel des Auftragnehmers war technisch nicht möglich, da die Leistung unmittelbar in die laufenden Arbeiten integriert war und eine Trennung der Leistungen zu erheblichen Risiken für Bauablauf und Betrieb geführt hätte. Ein Wechsel hätte zudem zu erheblichen Zusatzkosten und Koordinationsaufwand geführt. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 059 - Die Änderung wurde erforderlich, da es während der Bauausführung zu wiederholten Beschädigungen der Oberleitungsanlage durch Baustellen und Lieferverkehre gekommen ist. Zur Vermeidung weiterer Schäden und zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Bauablaufs war die kurzfristige Umsetzung zusätzlicher Schutzmaßnahmen notwendig. Die Errichtung der Durchfahrtsportale stellt eine zusätzliche Bauleistung dar, die im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten war und nur durch den bestehenden Auftragnehmer wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden konnte.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
020 - Im Zuge der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass die im Vertrag enthaltenen geotechnischen Unterlagen nicht ausreichten, um die Bemessung der Bohrpfähle und weiterer Ingenieurbauwerke abschließend durchzuführen. Daher wurden zusätzliche Erkundungsbohrungen sowie begleitende Maßnahmen, wie die Herstellung von temporären Baustraßen und Überfahrten, durchgeführt. Die gewonnenen Baugrunddaten dienten als Grundlage für die Anpassung der statischen Bemessung und beeinflussten mehrere Bauwerke des Projekts. Die Leistungen wurden vom Auftraggeber veranlasst und durch den bestehenden Auftragnehmer ausgeführt. 021 - Aufgrund unvollständiger und widersprüchlicher Planungsgrundlagen musste die Entwurfsplanung durch den Auftragnehmer vervollständigt, abgestimmt und fortgeschrieben werden. Die übergebenen Unterlagen lagen teilweise in unterschiedlichen Versionen vor und wiesen fehlende sowie inkonsistente Inhalte auf. Dies führte zu zusätzlichem Planungs-, Abstimmungs- und Koordinationsaufwand, einschließlich mehrfacher Anpassungen von Planung, Statik und Bauablauf. Die zusätzlichen Leistungen wurden in die laufende Ausführungsplanung integriert. Der Gesamtcharakter des Auftrags blieb unverändert. 025 - Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass die vorhandene Personenunterführung im Bereich des Bahnhofs Wesel nicht barrierefrei nutzbar ist und während der geplanten Sperrung der Rampenanlage keine ausreichende Reisendenführung gewährleistet werden kann. Es wurde daher eine provisorische Reisendenlenkung über den Parkplatzbereich mit Herstellung einer temporären, barrierefreien Rampenanlage zum Bahnsteig geplant, hergestellt und an die jeweiligen Bauzustände angepasst. Die Maßnahme umfasste die Planung, Abstimmung mit dem Bahnhofsmanagement, Herstellung, temporäre Anpassung sowie teilweise Rückbauarbeiten im Zuge der Nutzung von Gleis 2 als Baugleis. 031 - Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass die Entwurfsplanung der Schallschutzwände im Bereich SSW 511 unvollständig war. Insbesondere fehlte das Bauwerk B58 sowie die vollständige Berücksichtigung der Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken. Zur Herstellung einer ausführbaren Planung war es erforderlich, die Entwurfsplanung zu vervollständigen und an die aktuellen Planungsstände anderer Gewerke anzupassen. Hierzu wurden zusätzliche Planungsleistungen erbracht, die über die vertraglich geschuldete Ausführungsplanung hinausgehen. 032 - Im Rahmen der Ausführungsplanung der Schallschutzwände wurde festgestellt, dass die zugrunde gelegten Planungsrandbedingungen aufgrund nicht abgeschlossener Planungen anderer Gewerke sowie abweichender tatsächlicher Gegebenheiten im Baufeld nicht eingehalten werden konnten. Zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Leistungserbringung musste die Ausführungsplanung mehrfach angepasst und an fortlaufend aktualisierte Planungsstände angrenzender Gewerke angepasst werden. Hierdurch entstand ein zusätzlicher Planungs- und Abstimmungsaufwand, der ursprünglich nicht vorgesehen war, während der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert blieb. 034 - Im Zuge der Bauausführung wurden zusätzliche Vermessungsleistungen im Bereich der Schallschutzwand 511 an der Bundesstraße B58n sowie für die Signalstandorte und die Kabelquerung bei Streckenkilometer 27,39 erforderlich. Die Leistungen umfassten die Durchführung von Vermessungsarbeiten innerhalb einer geplanten Sperrpause zur Ermittlung der erforderlichen Grundlagen für die weitere Planung und Ausführung der betroffenen Bauleistungen. Eine Anpassung des Leistungsumfangs erfolgte insoweit, als die ursprünglich vorgesehenen Vermessungsleistungen nicht ausreichend waren. 038 - Bei der Herstellung der Gründung für das Signal 26 L405X bei km 27,753 wurden zusätzliche Leistungen erforderlich. Die ursprünglich errichtete Rammrohrgründung musste aufgrund eines fehlerhaften Standortes zurückgebaut werden. Anschließend wurde ein Monolithfundament am geänderten Standort hergestellt, welches aufgrund konstruktiver Abweichungen nicht verwendet werden konnte. Daher erfolgte der erneute Rückbau, die Verfüllung sowie nach Durchführung einer Kampfmittelsondierung die Herstellung einer neuen Rammrohrgründung. Art und Umfang der Leistungen umfassten mehrfachen Rückbau, Neuherstellung sowie zusätzliche baubegleitende Maßnahmen. 051 - Im Zuge der Ausführung der Kabelverlegearbeiten wurde zusätzlich die Stellung einer Kabelverlegeaufsicht für mehrere Bauzustände angeordnet. Die Leistung umfasste die fachliche Begleitung und Überwachung der Kabelverlegung während der Bauzustände BZ2, BZ3 sowie im Endzustand. Sie war im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten und wurde projektbedingt ergänzend erforderlich. Die Leistung wurde in die laufenden Bauabläufe integriert; Art und Umfang der übrigen vertraglichen Leistungen blieben unverändert. 059 - Im Rahmen des Projekts ABS 46/2 BA 3 – Südkopf Bahnhof Wesel wurde während der Bauausführung die Errichtung temporärer Durchfahrtsportale unterhalb mehrerer Oberleitungs Querfelder erforderlich. Die Portale dienen der Begrenzung der Durchfahrtshöhe für Baustellen und Lieferverkehre auf maximal 4,00 m, um weitere Beschädigungen der Oberleitungsanlage zu vermeiden. Die Maßnahme umfasst die Herstellung, den Einbau und die Vorhaltung von Holzkonstruktionen an den Querfeldern 26 38, 26 40, 27 2 und 27 6 auf der BE Fläche Friedenstraße. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert.
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Quelle: OJS 2026/S 139-506894 (2026-07-21)