Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Betrieb und Unterhalt von Abwasserbehandlungsanlagen, Leichtflüssigkeitsabscheider, Fettabscheider und Leitungssystemen
Auftragsbekanntmachung (2024-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Betrieb und Unterhalt von Abwasserbehandlungsanlagen, Leichtflüssigkeitsabscheider, Fettabscheider und Leitungssystemen
Referenznummer: 6002708612-BwDLZ Burg
Kurze Beschreibung:
“6002708612-BwDLZ Burg”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Betrieb und Unterhalt von Abwasserbehandlungsanlagen, Leichtflüssigkeitsabscheider, Fettabscheider und Leitungssystemen gemäß DIN 1999-100 und DIN 4040...”
Beschreibung der Beschaffung
Betrieb und Unterhalt von Abwasserbehandlungsanlagen, Leichtflüssigkeitsabscheider, Fettabscheider und Leitungssystemen gemäß DIN 1999-100 und DIN 4040 incl. kleine Instandsetzungsarbeiten in den Liegenschaften des BwDLZ Burg.
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Ort der Leistung: Altmarkkreis Salzwedel🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Ort der Leistung: Jerichower Land🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Ort der Leistung: Stendal🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-16 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-16 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- B-V 034 Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Versicherungsnachweis (Abdeckungssummen siehe § 8 Abs. 5 des Mustervertrages)
- Eigenerklärung Russland-Bezug” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Entsorgungskonzept (Inhalt siehe Merkblatt für den Bieter Hinweise zur Ausschreibung Nr. 3)
- Zertifizierung als Fachbetrieb nach dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Entsorgungskonzept (Inhalt siehe Merkblatt für den Bieter Hinweise zur Ausschreibung Nr. 3)
- Zertifizierung als Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
- Referenzliste über mind. 3 vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten 3 Jahren, mit Namen und Telefonnummer, Angabe des Werts und des Erbringungszeitpunkts
- Fachkunde- sowie Sachverständigennachweise der für die Durchführung der Prüfarbeiten vorgesehenen Mitarbeiter
- ggf. Liste Nachauftragnehmer (Inhalt siehe Merkblatt für den Bieter Hinweise zur Ausschreibung Nr. 4)
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: x
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 159-493084 (2024-08-14)