Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Rheinland, veröffentlicht 2023
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Labordienstleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel Leistungsbereich 03: Betonbauweisen Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen und Untersuchungen an Bitumenemulsionen Leistungsbereich 06: Längsebenheitsmessung Leistungsbereich 07: Griffigkeitsmessung Leistungsbereich 08: Fahrbahnmarkierung Leistungsbereich 09: Umweltanalytik . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2023 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2023. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Rheinland, veröffentlicht 2023
Referenznummer: OH-NL RHL-2023-01
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Labordienstleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung
Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel
Leistungsbereich 03: Betonbauweisen
Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen
Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen und Untersuchungen an Bitumenemulsionen
Leistungsbereich 06: Längsebenheitsmessung
Leistungsbereich 07: Griffigkeitsmessung
Leistungsbereich 08: Fahrbahnmarkierung
Leistungsbereich 09: Umweltanalytik
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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2023 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2023. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Labordienstleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung
Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel
Leistungsbereich 03: Betonbauweisen
Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen
Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen und Untersuchungen an Bitumenemulsionen
Leistungsbereich 06: Längsebenheitsmessung
Leistungsbereich 07: Griffigkeitsmessung
Leistungsbereich 08: Fahrbahnmarkierung
Leistungsbereich 09: Umweltanalytik
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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2023 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2023. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und/oder Labordienstleistungen in Bezug auf Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und/oder Labordienstleistungen in Bezug auf Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Produkte/Dienstleistungen: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2023-02-17 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Rahmenvertrag kann aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs statt. Leistungen werden entsprechend der Maßgaben unter Abschnitt VI.3 vergeben.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 0.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Schichten ohne Bindemittel
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 2 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und/oder Labordienstleistungen in Bezug auf Schichten ohne Bindemittel.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Betonbauweisen
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 3 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und/oder Labordienstleistungen in Bezug auf Betonbauweisen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: Asphaltbauweisen
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 4 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und/oder Labordienstleistungen in Bezug auf Asphaltbauweisen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: LOT-0005
Titel: Bitumenuntersuchungen und Untersuchungen an Bitumenemulsionen
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 5 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und/oder Labordienstleistungen in Bezug auf Bitumenuntersuchungen und Untersuchungen an Bitumenemulsionen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 5 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und/oder Labordienstleistungen in Bezug auf Bitumenuntersuchungen und Untersuchungen an Bitumenemulsionen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): : Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs statt. Leistungen werden entsprechend der Maßgaben unter Abschnitt VI.3 vergeben.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: LOT-0006
Titel: Längsebenheitsmessung
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 6 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und/oder Labordienstleistungen in Bezug auf Längsebenheitsmessung.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: LOT-0007
Titel: Griffigkeitsmessung
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 7 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und/oder Labordienstleistungen in Bezug auf Griffigkeitsmessung.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Interne Kennung: LOT-0008
Titel: Fahrbahnmarkierung
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 8 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und/oder Labordienstleistungen in Bezug auf Fahrbahnmarkierung.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Interne Kennung: LOT-0009
Titel: Umweltanalytik
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 9 sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und/oder Labordienstleistungen in Bezug auf Umweltanalytik.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-31 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-31 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-31 23:59:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege ausschließlich per Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter dem Verfahren "Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen" der Niederlassung Rheinalnd an die Vergabestelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
.
Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer I.3 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
.
Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege ausschließlich per Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter dem Verfahren "Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen" der Niederlassung Rheinalnd an die Vergabestelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
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Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer I.3 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
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Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2) Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Gewerbezentralregister ermöglichen.
(4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2) Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Gewerbezentralregister ermöglichen.
(4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
(1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
(1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
Technische und berufliche Fähigkeiten
(1) Vorlage von nachfolgend aufgeführten Zulassungen / Anerkennungen Zertifizierungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird.
(2) Kurzvorstellung des Antragstellenden Prüfinstituts / Unternehmens unter Angabe nachfolgend aufgeführter Mindestinhalte.
(1) Vorlage von nachfolgend aufgeführten Zulassungen / Anerkennungen Zertifizierungen je Leistungsbereich, für die eine Zulassung beantragt wird.
(2) Kurzvorstellung des Antragstellenden Prüfinstituts / Unternehmens unter Angabe nachfolgend aufgeführter Mindestinhalte.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angaben,
- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege ausschließlich per Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter dem Verfahren "Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen" der Niederlassung Rheinland an die Vergabestelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
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Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer I.3 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
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Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege ausschließlich per Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter dem Verfahren "Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen" der Niederlassung Rheinland an die Vergabestelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
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Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer I.3 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
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Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Autobahn GmbH des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: N.N.
Postanschrift: Heidestraße 15
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Telefon: +49 30640960📞
Fax: +49 30403680811 📠
URL: https://www.autobahn.de🌏 Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-27+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Laufzeit des Vertrages, der Rahmenvereinbarung und damit Änderung des Öffnungstermins auf den 31.12.2025..
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgte vor Umstellung auf eForms und die Änderung der Auftragsbekanntmachung nach der Umstellung auf eForms.
Alle in eForms erforderlichen Pflichtangaben wurden im Zuge der Änderung der Auftragsbekanntmachung übermittelt; inhaltliche Änderungen über die o. g. hinaus, insbesondere die bisherigen Ziff. III.1.1 - III.1.3 betreffend, sind nicht erfolgt.
Verlängerung der Laufzeit des Vertrages, der Rahmenvereinbarung und damit Änderung des Öffnungstermins auf den 31.12.2025..
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgte vor Umstellung auf eForms und die Änderung der Auftragsbekanntmachung nach der Umstellung auf eForms.
Alle in eForms erforderlichen Pflichtangaben wurden im Zuge der Änderung der Auftragsbekanntmachung übermittelt; inhaltliche Änderungen über die o. g. hinaus, insbesondere die bisherigen Ziff. III.1.1 - III.1.3 betreffend, sind nicht erfolgt.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 111366-2023
Quelle: OJS 2024/S 126-388226 (2024-06-27)