Wartung, Instandsetzung und Bergung von Mercedes Benz Nutzfahrzeugen im Bereich Kyffhäuserkreis, Sangerhausen, Weißenfels und Gera, Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren, es fallen geschätzt 4000 Arbeitsstunden im gesamten Vertragszeitraum an, ohne eine Garantie darauf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-07.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss eines Rahmenvertrages über Wartung, Instandsetzung und Bergung von Mercedes Benz Nutzfahrzeugen
Referenznummer: 6002648001-BwDLZ Weißenfels
Kurze Beschreibung:
“Wartung, Instandsetzung und Bergung von Mercedes Benz Nutzfahrzeugen im Bereich Kyffhäuserkreis, Sangerhausen, Weißenfels und Gera,
Rahmenvertrag mit einer...”
Kurze Beschreibung
Wartung, Instandsetzung und Bergung von Mercedes Benz Nutzfahrzeugen im Bereich Kyffhäuserkreis, Sangerhausen, Weißenfels und Gera,
Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren,
es fallen geschätzt 4000 Arbeitsstunden im gesamten Vertragszeitraum an, ohne eine Garantie darauf.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages über die Wartung, Instandsetzung und Bergung von Mercedes Benz Nutzfahrzeugen.”
Ort der Leistung: Burgenlandkreis🏙️
Ort der Leistung: Gera, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages über die Wartung, Instandsetzung und Bergung von Mercedes Benz Nutzfahrzeugen. (incl. Unimog)”
Ort der Leistung: Kyffhäuserkreis🏙️
Ort der Leistung: Mansfeld-Südharz🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-06 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bieter muss im Berufs- oder Handelsregister von Deutschland eingetragen sein.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bieter muss autorisierter Vertragspartner von Mercedes Benz sein. Bei Los-Nr. 2 ist eine zusätzliche Zertifizierung für Unimog notwendig.”
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 090-272312 (2024-05-07)