Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
siehe hierzu insbesondere die Datei "Anforderung an die Unternehmen"
1. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei Jahren 2021, 2022 und 2023 durchschnittlich Beschäftigten. Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen, nicht aber Praktikanten, studentische Hilfskräfte oder vergleichbare Beschäftigungsverhältnisse.
2. Eigenerklärung über die Zahl der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (Agenturleistung) eingesetzt werden sollen.
3. Abgabe von Referenzen
Los 1
• Abgabe von mindestens einer geeigneten Referenz über bereits ausgeführte vergleichbare Aufträge aus den letzten drei Jahren 2021, 2022 und 2023
• Der Ausführungszeitraum jeder Referenz muss mindestens 1 Jahr betragen. Aufträge müssen nicht abgeschlossen sein.
• Das Auftragsvolumen der Referenz muss mindestens 50.000,00 € netto/p.a. betragen.
• Geeignet ist eine Referenz, wenn sie sich auf einen vergleichbaren Auftrag bezieht, die durch den Auftraggeber nachprüfbar ist.
• Referenzen, die sich nicht auf einen vergleichbaren Auftrag beziehen, werden nicht berücksichtigt.
• Als vergleichbarer Auftrag gelten Leistungen aus den nachfolgenden Bereichen:
• Umweltschutz
• Klimaförderung und -schutz
• Nachhaltigkeit als Querschnittsthema
Los 2
• Abgabe von mindestens einer geeigneten Referenz über bereits ausgeführte vergleichbare Aufträge aus den letzten drei Jahren 2021, 2022 und 2023
• Der Ausführungszeitraum jeder Referenz muss mindestens 1 Jahr betragen. Aufträge müssen nicht abgeschlossen sein.
• Das Auftragsvolumen der Referenz muss mindestens 150.000,00 € netto/p.a. betragen.
• Geeignet ist eine Referenz, wenn sie sich auf einen vergleichbaren Auftrag bezieht, die durch den Auftraggeber nachprüfbar ist.
• Referenzen, die sich nicht auf einen vergleichbaren Auftrag beziehen, werden nicht berücksichtigt.
• Als vergleichbarer Auftrag gelten Leistungen aus den nachfolgenden Bereichen:
• Umweltschutz
• Klimaförderung und -schutz
• Nachhaltigkeit als Querschnittsthema
Ergänzung der weiteren Möglichkeiten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 - 11 VgV:
- Angaben zur personellen Ausstattung, um den Auftrag in angemessener Qualität erfüllen zu können. Dazu gehören für das mit der Leistungsausführung vorgesehene Personal geeignete kurze fachliche Lebensläufe und Benennung der Leistung bei Projektreferenzen, welche mit der zu vergebenen Dienstleistung vergleichbar sind sowie die Namen der vorgesehenen Personals.
Für das Fachlos 1:
Kommunikationsberater/-in, Kommunikationsmanager/-in, Marketingberater/-in, Marketingmanager/-in, Mediaexperte/-in, Konzepter/-in.
Für das Fachlos 2:
Grafikdesigner/-in, Webdesigner/-in, Projektmanager/-in, Texter/-in, Social Media Experte/-in, Social Media Manager/-in, Videoclip-Autor/-in, Mediengestalter/-in, Fotograf/-in oder gleichwertige Qualifikation.
Alle benannten Berufsfelder müssen abgedeckt sein, dabei kann eine Person auch mehrere der Qualifikationen abdecken. Die/Der Auftragnehmer:in hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen
- Angaben zur Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung: Darstellung der Organisationsstruktur und der Aufgabenverteilung auf das Personal bzw. Nachweis ausreichender personeller Kapazitäten zur organisatorischen und inhaltlichen Erbringung der beschriebenen Leistung.
- Angaben zur technischen Ausstattung: Darstellung der technischen Voraussetzungen, um die aufgeführten Leistungen zu erbringen.
- Seitens des Bieters ist darzustellen, wie insbesondere im Falle einer größeren Entfernung der Betriebsstätte zum Ausführungsort (ca. 50 km Radius) die Dienstleistungserbringung sichergestellt werden kann und wie die Betreuung des Auftraggebers und des vor Ort eingesetzten Personals erfolgt. Die Erläuterung kann exemplarisch die folgenden Punkte enthalten:
-die Darstellung weiterer angebundener Projekte in der Umgebung,
- die geplante Betreuung durch eine Niederlassung oder
- besonders effizient gestaltete Organisationsstrukturen