Der Austausch der verwendeten Akkus/Batterien der BMA in den Polizeiflächen des Flughafens Berlin-Tempelhof durch ein qualifiziertes Serviceunternehmen ist Inhalt der vorliegenden Ausschreibung. Der Akkutausch soll im Kalenderjahr 2024 durchgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-17.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Akku- bzw. Batterietausch bei der mobilen BMA in den Polizeiflächen des Flughafens Berlin-Tempelhof
Referenznummer: 24-L-Ver-0002
Kurze Beschreibung:
“Der Austausch der verwendeten Akkus/Batterien der BMA in den Polizeiflächen des Flughafens Berlin-Tempelhof durch ein qualifiziertes Serviceunternehmen ist...”
Kurze Beschreibung
Der Austausch der verwendeten Akkus/Batterien der BMA in den Polizeiflächen des Flughafens Berlin-Tempelhof durch ein qualifiziertes Serviceunternehmen ist Inhalt der vorliegenden Ausschreibung. Der Akkutausch soll im Kalenderjahr 2024 durchgeführt werden.
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Produkte/Dienstleistungen: Akkumulatoren und Batterien📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Austausch der verwendeten Akkus/Batterien der BMA in den Polizeiflächen des Flughafens Berlin-Tempelhof durch ein qualifiziertes Serviceunternehmen ist...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Austausch der verwendeten Akkus/Batterien der BMA in den Polizeiflächen des Flughafens Berlin-Tempelhof durch ein qualifiziertes Serviceunternehmen ist Inhalt der vorliegenden Ausschreibung. Der Akkutausch soll im Kalenderjahr 2024 durchgeführt werden.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Flughafen Berlin Tempelhof (THF)”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-17 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-17 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister: 1. Aktueller Auszug aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister: 1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter
im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein); 2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung; 3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Eigenerklärung Eignung; 4. Erklärung zum SchwarzArbG
und AentG, MiLoG, LkSG und AufenthG – siehe Eigenerklärung Eignung; 5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen. siehe
Eigenerklärung Eignung; 6. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland siehe
Eigenerklärung Russland; 7. ggf. Eigenerklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB siehe
Eigenerklärung Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise / Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 siehe
Eigenerklärung Eignung: Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 siehe
Eigenerklärung Eignung”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 siehe
Eigenerklärung Eignung: Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 siehe
Eigenerklärung Eignung
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2023, 2022 und 2021 siehe
Eigenerklärung Eignung: Achtung! Als Mindestanforderung muss im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2023, 2022 und 2021 siehe
Eigenerklärung Eignung: Achtung! Als Mindestanforderung muss im Mittel der Jahre 2023, 2022 und 2021 mindestens 5 Beschäftigte nachgewiesen werden. Falls noch keine aktuellen Daten für das Jahr 2023 vorliegen, bitten wir um Eintragung von vorläufigen Zahlen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung ZÜ1 siehe Eigenerklärung Eignung: Bei Nichtvorliegen der Sicherheitsüberprüfung ZÜ1 des Polizeipräsidenten Berlin:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Sicherheitsüberprüfung ZÜ1 siehe Eigenerklärung Eignung: Bei Nichtvorliegen der Sicherheitsüberprüfung ZÜ1 des Polizeipräsidenten Berlin:
Ich/Wir erkläre/n, dass ich mich/wir uns im Auftragsfall verpflichte/n eine Sicherheitsüberprüfung ZÜ1 des Polizeipräsidenten Berlin unverzüglich und unaufgefordert zu beantragen. Ich/Wir werde/n das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen, sobald dieses vorliegt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Fachunternehmererklärung Elektrohandwerk siehe Eigenerklärung Eignung: Achtung! Als Mindestanforderung muss eine Fachunternehmererklärung Elektrohandwerk...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Fachunternehmererklärung Elektrohandwerk siehe Eigenerklärung Eignung: Achtung! Als Mindestanforderung muss eine Fachunternehmererklärung Elektrohandwerk vorgelegt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: ORG-0003
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations und Wartepflicht „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations und Wartepflicht „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch
für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“ § 135 GWB Unwirksamkeit. „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat [...]“ § 160 GWB Einleitung, Antrag. „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. „(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 077-230259 (2024-04-17)