Auftragsbekanntmachung (2024-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Akustische Auslösetransponder
Reference number: 0024-2024
Kurze Beschreibung:
“Akustische Auslösetransponder”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Akustische Geräte📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“10 Stück Akustische Auslösetransponder”
Zusätzliche Informationen:
“Erläuterung der Ausführungsfrist:
Bei der vorgenannten Ausführungsfrist handelt es sich um das späteste Startdatum.
Die verbindliche Ausführungsfrist...”
Zusätzliche Informationen
Erläuterung der Ausführungsfrist:
Bei der vorgenannten Ausführungsfrist handelt es sich um das späteste Startdatum.
Die verbindliche Ausführungsfrist lautet:
Beginn: mit Zuschlagserteilung
Ende: vollständige Leistungserfüllung innerhalb von 12 Wochen nach Zuschlagserteilung.
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Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-30 📅
Datum des Endes: 2025-01-22 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“15 Stück Akustische Auslösetransponder” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-27 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Formblatt: Unterauftragnehmer
- Formblatt: Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- Formblatt: Eigenerklärung zum 5....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Formblatt: Unterauftragnehmer
- Formblatt: Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- Formblatt: Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket -RUS-Sanktionen
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 (0)228 94 99-421📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat
(§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung
verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 167-514832 (2024-08-27)
Auftragsbekanntmachung (2024-09-26) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-08 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-11 10:30:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist und Bindefrist wurde entsrpechend verlängert.”
Quelle: OJS 2024/S 189-582751 (2024-09-26)