Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung und Montage von Infusionsschienen-Systemen, Röntgenschürzen- und Gonadenschürzenhalter, Bettenhebegeräte, Wandspiegel, Sprossenwände, Wandhalter, Liege, Bildbetrachtungsmonitor, Halteseil, Wärmestrahler, Blasenspül-Behälteraufzug, HNO-Behandlungseinheit, Patientenstuhl, Folienabroller.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-11.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeiner medizintechnischer Festeinbau
Referenznummer: 661_13
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung und Montage von Infusionsschienen-Systemen, Röntgenschürzen- und Gonadenschürzenhalter, Bettenhebegeräte,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung und Montage von Infusionsschienen-Systemen, Röntgenschürzen- und Gonadenschürzenhalter, Bettenhebegeräte, Wandspiegel, Sprossenwände, Wandhalter, Liege, Bildbetrachtungsmonitor, Halteseil, Wärmestrahler, Blasenspül-Behälteraufzug, HNO-Behandlungseinheit, Patientenstuhl, Folienabroller.
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Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Geräte📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Süd-West werden die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Süd-West werden die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem Flugfeldgelände in Böblingen zusammengelegt. Gemäß Aufgabenstellung galt es, die medizinischen Belange eines Großklinikums mit seinen engen Funktionsbeziehungen mit dem städtebaulichen Kontext, aufbauend auf den Ergebnissen des städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs zu vereinen. Dabei sollen die Bezüge zum Bahnhof Böblingen / Stadtkern, sowie die städtebauliche Leitidee und Stadtentwicklung nahtlos an das Planungsgebiet in der Planung berücksichtigt und integriert werden. Es wird ein Haus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen (davon 2 Reserveflächen) geplant. Der Auftraggeber ist der Klinikverbund Südwest gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen. Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung und Montage von: 44 Stck Infusionsschienen-Systeme, 28 Stck Röntgenschürzen- und 8 Stck Gonadenschürzenhalter, 8 Stck Bettenhebegeräte, 2 Stück Wandspiegel, 8 Stck Sprossenwände, 4 Stck Wandhalter, 1 Liege, 2 Stck Bildbetrachtungsmonitore, 14 Stck Halteseile, 60 Stck Wärmestrahler, 5 Stck Blasenspül-Behälteraufzüge, 1 HNO-Behandlungseinheit, 1 Patientenstuhl, 8 Stck Folienabroller.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-12 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-12 11:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Sonstige Personen sind im Öffnungstermin nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärungen zu § 6e EU VOB/A (§§ 123, 124 GWB), zur Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A (§ 125 GWB): Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärungen zu § 6e EU VOB/A (§§ 123, 124 GWB), zur Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A (§ 125 GWB): Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e EU Abs. 3 gilt entsprechend; - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass beim Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass beim Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen "Allgemeiner medizintechnischer Festeinbau" vergleichbar sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angabe von Referenzprojekten: Mit dem Angebot sind mindestens 3 erfolgreich realisierte, in Art und Umfang vergleichbare Referenzprojekte gemäß der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angabe von Referenzprojekten: Mit dem Angebot sind mindestens 3 erfolgreich realisierte, in Art und Umfang vergleichbare Referenzprojekte gemäß der anzubietenden Leistung mit Ansprechpartner und Tel. Nr. anzugeben. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen der Lieferung und Montage von Infusionsschienen-Systeme, Röntgenschürzen- und Gonadenschürzenhalter, Bettenhebegeräte, Wandspiegel, Sprossenwände, Wandhalter, Liegen, Bildbetrachtungsmonitore, Halteseile, Wärmestrahler, Blasenspül-Behälteraufzüge, HNO-Behandlungseinheiten, Patientenstühle, Folienabroller. Die Referenzen müssen eine Auftragssumme von mindestens Euro 250.000,00 EUR netto ausweisen. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre, d.h. nach dem 31.12.2018 erbracht worden sein. Das Abnahmedatum darf nicht vor dem 31.12.2018 liegen. Die Leistungen müssen für ein Klinikgebäude erbracht worden sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Auftragsfall hat die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in Deutsch zu erfolgen und die benannten Ansprechpartner des Auftragnehmers haben die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Auftragsfall hat die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in Deutsch zu erfolgen und die benannten Ansprechpartner des Auftragnehmers haben die deutsche Sprache verhandlungssicher zu beherrschen.
“Bekanntmachungs-ID: CXRAYYGYRC4
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das...”
Bekanntmachungs-ID: CXRAYYGYRC4
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebots können Sie zudem dem Leitfaden (Formblatt B_01 in den Vergabeunterlagen) entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 591e8a3f-c6af-44ee-9da1-7f8eb38f2c2b
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268-730📞
Fax: +49 7219263-985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 221-690145 (2024-11-11)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-19 11:15:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Frist zur Abgabe der Angebote wird verlängert bis 19.12.2024, 11.00 Uhr.”
Quelle: OJS 2024/S 241-758035 (2024-12-10)