Auftragsbekanntmachung (2024-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Altmark Klinikum gGmbH, Implementierung und Inbetriebnahme eines cloudbasierten Patietendatenmanagementssystems im AMK
Referenznummer: A4/2024
Kurze Beschreibung:
“Einführung und Betrieb eines Patientendatenmanagementsystems in der Altmark-Klinikum gGmbH”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Einführung und Betrieb eines Patientendatenmanagementsystems in der Altmark-Klinikum gGmbH”
Ort der Leistung: Altmarkkreis Salzwedel🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-02 📅
Datum des Endes: 2028-09-29 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“keine Verlängerungsoption” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Projektumsetzung
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“-Eigenerklärung Eignung Fbl.124, inkl. Umsatz
-Erklärungen TVerg LSA
-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
-Bewerbererklärung LSA” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
-Nachweis Handelsregistereintragung” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Liste mind. 2 vergleichbare Referenzen gem. abschließender Liste
-Nachweis Zertifikate ISO 27007, ISO 27017, ISO 27018, ISO 27701
-Systembeschreibung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Liste mind. 2 vergleichbare Referenzen gem. abschließender Liste
-Nachweis Zertifikate ISO 27007, ISO 27017, ISO 27018, ISO 27701
-Systembeschreibung der Produktblätter
-Nachweis Sicherheitszertifikat BSI C5
-IT Sicherheits-und Datenschutzkonzept
-Rollout- und Implementierungskonzept
Servicekonzept
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 39156701📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Salus Altmark Holding, Geschäftsbereich Einkauf
Nationale Registrierungsnummer: Salus Altmark Holding, Geschäftsbereich Einkauf
Postanschrift: Seepark 5
Postleitzahl: 39116
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gs@salus-lsa.de📧
Telefon: +49 391607530📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 027-078685 (2024-02-06)