Zusätzliche Informationen
Ablauf der Bindefrist: 11.10.2024
Angaben zum TVergG LSA: Entsprechend dem Tariftreue- und
Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom 07. Dezember 2022
dürfen Aufträge nur an solche Bieter vergeben werden, die sich
schriftlich oder elektronisch verpflichtet haben, die
Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen. Die Eigenerklärung
zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 u. 4 TVergG LSA)
sowie die Ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 11, 12,
13, 14, 17 und 18 des TVergG LSA 6 liegen den
Vergabeunterlagen bei. Dementsprechend wird auf die
Möglichkeit der Durchführung von Kontrollen gem. § 17 TVergG
LSA und die Festsetzung von Sanktionen gem. § 18 TVergG
LSA hingewiesen. Sollten keine Nachunternehmen für die
Ausführung der Leistung/Baumaßnahme benannt werden, ist
die Anlage nach § 14 TVergG LSA zu streichen u. trotzdem
entsprechend einzureichen.
Die Anlagen des TVergG LSA sind auch von benannten
Nachunternehmern /Bietergemeinschaften vorzulegen. Sollten
keine Nachunternehmen für die
Ausführung der Leistung benannt werden, ist die Anlage zum
Nachunternehmereinsatz gem. § 14 TVergG LSA zu streichen
u. trotzdem entsprechend einzureichen.
Allgemeie Angaben: Eignungsnachweise sowie der Nachweis
zum PQ-Verzeichnis sind von Bietern /Bietergemeinschaften
vorzulegen.
Werden von den Bietern, die in die engere Wahl für die
Auftragsvergabe gelangen, Nachunternehmen benannt, sind
auch von diesen sämtliche aufgeführten Eignungsunterlagen
vorzulegen - nicht, wenn der Hauptbieter einen
Präqualifizierungsnachweis vorlegt. In besonderen Fällen behält
sich die Vergabestelle die gesonderte Nachforderung vor. Die
Nachunternehmer haben das Fbl. 124 /124 LD sowie die
Unterlagen um TVergG LSA vorzulegen. Bei präqualifizierten
Nachunternehmern reicht der Nachweis zum PQ-Verzeichnis
unter Angabe der PQ-Nummer.
Sollten keine Nachunternehmer oder Bietergemeinschaften
vorgesehen werden, sind die Formblätter 234 und 235
entsprechend zu streichen/zu kennzeichnen und trotzdem mit
dem Angebot einzureichen.
Nicht registrierte Bieter sind dazu verpflichtet, sich über
Änderungen und Nachrichten im Verfahren selbst zu
informieren.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre einzureichenden Referenzen
mit der im Ausschreibungsgegenstand beschriebenen Leistung
übereinstimmen! Dies ist auch von präqualifizierten Bietern zu
beachten. Bitte prüfen Sie, ob die der ausgeschriebenen
Leistung entsprechend geforderten Referenzen im PQVerzeichnis
enthalten sind. Ansonsten fügen Sie diese
gesondert dem Angebot bei.
Bitte achten Sie auf die Gültigkeit der ausgewiesenen
Dokumente, sofern diese eine Gültigkeitsdauer beinhalten.
Unterlagen, die keine Gültigkeitsdauer beinhalten, dürfen nicht
älter als 12 Monate sein. Hinsichtlich der Formvorschriften der
elektronischen Angebotsabgabe werden auch Erklärungen und
Nachweise in elektronischer Form akzeptiert, auch wenn die
ausstellende Behörde die Gültigkeit des Nachweises im
Original oder als beglaubigte Kopie zulässt. (In besonderen
Fällen behält sich die Vergabestelle vor, Originalunterlagen
vorlegen zu lassen)