Zusätzliche Informationen
Ablauf der Bindefrist: 30.05.2024
Ausführungsbeginn für die Lose 1-9 & 14-15: 01.08.2024
Ausfürungsbeginn für die Lose 10-13 : 01.01.2025
Ausführungeende für alle Lose: unbefristet
Wird bei der Angebotsprüfung festgestellt, dass ein Bieter, obwohl er für bestimmte Lose Bestbieter ist, aufgrund der hier angegebenen Fahrzeugkapazitäten nicht in der Lage ist, die Beförderungsleistungen entsprechend den zu den Losen ausgefüllten Tourenplänen abzudecken, greift folgende Regelung:
Der Auftraggeber wird dem betreffenden Bieter die Lose in absteigender Reihenfolge bezogen auf die Angebotssummen zuweisen, bis die Fahrzeugkapazität des Bieters ausgeschöpft ist. (Beginnend mit dem angebotenen Los mit der höchsten Angebotssumme bis hin zum angebotenen Los mit der niedrigsten Angebotssumme)
Lose, die der Bieter nicht mehr mit seinen Fahrzeugen abdecken kann, werden an den Bieter mit dem nächst günstigsten Angebot vergeben.
Angaben zum TVergG LSA: Entsprechend dem Tariftreue- und
Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom 07. Dezember 2022
dürfen Aufträge nur an solche Bieter vergeben werden, die sich
schriftlich oder elektronisch verpflichtet haben, die
Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen. Die Eigenerklärungen zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 u. 4 TVergG LSA) sowie die Ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 11, 12, 13, 14, 17 und 18 des TVergG LSA 6 liegen den Vergabeunterlagen bei. Dementsprechend wird auf die
Möglichkeit der Durchführung von Kontrollen gem. § 17 TVergG
LSA und die Festsetzung von Sanktionen gem. § 18 TVergG
LSA hingewiesen. Sollten keine Nachunternehmen für die
Ausführung der Leistung/Baumaßnahme benannt werden, ist
die Anlage nach § 14 TVergG LSA zu streichen u. trotzdem
entsprechend einzureichen.
Die Anlagen des TVergG LSA sind auch von benannten
Nachunternehmern /Bietergemeinschaften vorzulegen.
Allgemeie Angaben: Eignungsnachweise sowie der Nachweis
zum PQ-Verzeichnis sind von Bietern /Bietergemeinschaften
vorzulegen.
Werden von den Bietern, die in die engere Wahl für die
Auftragsvergabe gelangen, Nachunternehmen benannt, sind
auch von diesen sämtliche aufgeführten Eignungsunterlagen
vorzulegen - nicht, wenn der Hauptbieter einen
Präqualifizierungsnachweis vorlegt. In besonderen Fällen behält
sich die Vergabestelle die gesonderte Nachforderung vor. Die
Nachunternehmer haben das Fbl. 124 /124 LD sowie die
Unterlagen um TVergG LSA vorzulegen. Bei präqualifizierten
Nachunternehmern reicht der Nachweis zum PQ-Verzeichnis
unter Angabe der PQ-Nummer.
Sollten keine Nachunternehmer oder Bietergemeinschaften
vorgesehen werden, sind die Formblätter 234 und 235
entsprechend zu streichen/zu kennzeichnen und trotzdem mit
dem Angebot einzureichen.
Nicht registrierte Bieter sind dazu verpflichtet, sich über
Änderungen und Nachrichten im Verfahren selbst zu
informieren.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre einzureichenden Referenzen
mit der im Ausschreibungsgegenstand beschriebenen Leistung
übereinstimmen! Dies ist auch von präqualifizierten Bietern zu
beachten. Bitte prüfen Sie, ob die der ausgeschriebenen
Leistung entsprechend geforderten Referenzen im PQVerzeichnis
enthalten sind. Ansonsten fügen Sie diese
gesondert dem Angebot bei.
Bitte achten Sie auf die Gültigkeit der ausgewiesenen
Dokumente, sofern diese eine Gültigkeitsdauer beinhalten.
Unterlagen, die keine Gültigkeitsdauer beinhalten, dürfen nicht
älter als 12 Monate sein. Hinsichtlich der Formvorschriften der
elektronischen Angebotsabgabe werden auch Erklärungen und
Nachweise in elektronischer Form akzeptiert, auch wenn die
ausstellende Behörde die Gültigkeit des Nachweises im
Original oder als beglaubigte Kopie zulässt. (In besonderen
Fällen behält sich die Vergabestelle vor, Originalunterlagen
vorlegen zu lassen)