Amtsarztkurs 2024 bis 2026 im Rahmen der Weiterbildung und Prüfung für Amtsärzte im Verwaltungsdienst des Freistaates Sachsen Durch den vorliegenden Vertrag soll auf Grundlage geltenden Rechts im Freistaat Sachsen und des sächsischen Lehrplanes (Curriculum) die Weiterbildung und Prüfung der in den Behörden nach § 2 Absatz 1 SächsGDG tätigen Amtsärztinnen/Amtsärzte der Gesundheitsämter und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter bzw. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen im Rahmen des Amtsarztkurses sichergestellt werden. Der Auftragnehmer soll neben der Organisation geeigneter Schulungsräume die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des nächsten Kurses übernehmen. Der Unterricht soll grundsätzlich in Präsenz erfolgen. Es soll aber auch bedarfsweise die Möglichkeit bestehen, den Unterricht als online Format und oder als hybrid Format durchzuführen. Vertragsgegenstand ist die Organisation des Amtsarztkurses einschließlich geeigneter Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS bei der Durchführung der mündlichen und schriftlichen Prüfungen gem. Sächsischer Amtsarztverordnung vom 28.10.2008.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-24.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Amtsarztkurs 2024 bis 2026 für Amtsärzte im Verwaltungsdienst Sachsen
Referenznummer: #50/24
Kurze Beschreibung:
“Amtsarztkurs 2024 bis 2026 im Rahmen der Weiterbildung und Prüfung für Amtsärzte im Verwaltungsdienst des Freistaates Sachsen
Durch den vorliegenden...”
Kurze Beschreibung
Amtsarztkurs 2024 bis 2026 im Rahmen der Weiterbildung und Prüfung für Amtsärzte im Verwaltungsdienst des Freistaates Sachsen
Durch den vorliegenden Vertrag soll auf Grundlage geltenden Rechts im Freistaat Sachsen und des sächsischen Lehrplanes (Curriculum) die Weiterbildung und Prüfung der in den Behörden nach § 2 Absatz 1 SächsGDG tätigen Amtsärztinnen/Amtsärzte der Gesundheitsämter und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter bzw. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen im Rahmen des Amtsarztkurses sichergestellt werden.
Der Auftragnehmer soll neben der Organisation geeigneter Schulungsräume die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des nächsten Kurses übernehmen.
Der Unterricht soll grundsätzlich in Präsenz erfolgen. Es soll aber auch bedarfsweise die Möglichkeit bestehen, den Unterricht als online Format und oder als hybrid Format durchzuführen.
Vertragsgegenstand ist die Organisation des Amtsarztkurses einschließlich geeigneter Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS bei der Durchführung der mündlichen und schriftlichen Prüfungen gem. Sächsischer Amtsarztverordnung vom 28.10.2008.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer übernimmt die Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung des Amtsarztkurses für Bedienstete der Landes-, Stadt- und Kreisverwaltungen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt die Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung des Amtsarztkurses für Bedienstete der Landes-, Stadt- und Kreisverwaltungen des Freistaates Sachsen, gem. Sächsischer Amtsarztkursverordnung in der jeweils geltenden Fassung und unterstützt den Ausbildungs- und Prüfungsausschuss des SMS bei der Durchführung der Prüfungen.
Der Auftragnehmer stellt in Sachsen geeignete Schulungsräume inklusive Moderations- und Präsentationstechnik zur Verfügung.
Ablauf und Veranstaltungsmanagement Amtsarztkurs siehe Ziffer 4.1 (Leistungsbestandteile) Teil A der Leistungsbeschreibung
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der geforderten Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zentrale Lage des Veranstaltungsortes in Sachsen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-30 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit/Eignung des Bieters sind mit dem Angebot mindestens zwei Referenzen in Form von entsprechenden abgeschlossenen oder noch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit/Eignung des Bieters sind mit dem Angebot mindestens zwei Referenzen in Form von entsprechenden abgeschlossenen oder noch laufenden Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen vorzulegen.
Als Referenzen werden anerkannt die Durchführung von Berufsausbildungen oder Studiengängen oder Weiterbildungslehrgängen, die inhaltliche Bezüge zu der in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Leistung haben und die folgenden Kriterien erfüllen:
- die Berufsausbildung und /oder die Studiengänge und/oder die Weiterbildungslehrgänge bestehen jeweils beim Auftragnehmer noch fort und/oder liegen nicht länger als ein Jahr zurück (bis maximal 30. Juni 2023),
- die Berufsausbildung und/oder die Studiengänge und/oder die Weiterbildungslehrgänge haben/hatten eine Dauer von mindestens 2 Jahren und
- sie beziehen sich im überwiegenden Anteil auf den Bereich der Humanmedizin oder damit verwandter Bereiche.
Die Anerkennung als akademische Ausbildungsstelle bzw. Berufsschule/Berufsfachschule ist nachzuweisen. Aus-, Fort- und Weiterbildungen außerhalb bestehender Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sind kurz zu beschreiben.
Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »05 Erklärung Referenzen« anzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 082-248267 (2024-04-24)