Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Für die fachgerechte Planung und Bauausführung der Sanierungsmaßnahmen im Planungsgebiet Altena (ca. 160 Stück) sind Baugrunduntersuchungen zur Gründungsberatung zunächst als Vor- und Hauptuntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 mit ergänzenden Regelungen der DIN 4020 und der DIN EN 1997-1 in Verbindung mit den Regelungen der DIN 1054 in der jeweils neuesten Fassung sowie Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen. Dies beinhaltet im Weiteren die Ermittlung umweltrelevanter Kenndaten der dabei angetroffenen Bodenschichten sowie Grund- bzw. Oberflächenwässer. Eine detaillierte Übersicht findet sich hierzu in der Leistungsbeschreibung, Anlage [5-VgV].
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-12.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Analytische Laboruntersuchungen
Referenznummer: HWSB21_AL_MV31_V002
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen.
Für die fachgerechte Planung und Bauausführung der Sanierungsmaßnahmen im Planungsgebiet Altena (ca. 160 Stück) sind Baugrunduntersuchungen zur Gründungsberatung zunächst als Vor- und Hauptuntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 mit ergänzenden Regelungen der DIN 4020 und der DIN EN 1997-1 in Verbindung mit den Regelungen der DIN 1054 in der jeweils neuesten Fassung sowie Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen. Dies beinhaltet im Weiteren die Ermittlung umweltrelevanter Kenndaten der dabei angetroffenen Bodenschichten sowie Grund- bzw. Oberflächenwässer.
Eine detaillierte Übersicht findet sich hierzu in der Leistungsbeschreibung, Anlage [5-VgV].
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Interne Kennung: HWSB21_AL_MV31_V002
Titel: Vergabe von analytischen Laboruntersuchungen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen.
Für die fachgerechte Planung und Bauausführung der Sanierungsmaßnahmen im Planungsgebiet Altena (ca. 160 Stück) sind Baugrunduntersuchungen zur Gründungsberatung zunächst als Vor- und Hauptuntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 mit ergänzenden Regelungen der DIN 4020 und der DIN EN 1997-1 in Verbindung mit den Regelungen der DIN 1054 in der jeweils neuesten Fassung sowie Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen. Dies beinhaltet im Weiteren die Ermittlung umweltrelevanter Kenndaten der dabei angetroffenen Bodenschichten sowie Grund- bzw. Oberflächenwässer.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen📦
Postanschrift: Stadt Altena (Wsf.)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Märkischer Kreis🏙️
Dauer: 1 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Dieser Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 01.06.2024 bis zum 31.05.2025. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Auftraggeber nicht drei...”
Beschreibung der Optionen
Dieser Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 01.06.2024 bis zum 31.05.2025. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem AN in Textform erklärt, dass er den Vertrag fortsetzt. Die maximale Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt vier Jahre und endet spätestens zum 31.05.2028.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-13 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-13 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabeplattform subreport
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-02-02 📅
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-03-13 12:00:00.000 📅
Ort des Eröffnungstermins:
“Vergabeplattform subreport”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische...”
Zusätzliche Informationen
(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den
öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Erforderlich ist, dass der Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Erforderlich ist, dass der Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist:
- mindestens 5 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden
- mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für sonstige Schäden
Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.
Nachweisform: Eigenerklärung Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebotes.
Der Auftraggeber behält sich vor, diese von denjenigen Bietern, die für die Beauftragung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine
entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer): Bieter/Bietergemeinschaften...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer): Bieter/Bietergemeinschaften können Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Angebot einreichen:
- Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Angebotsfrist
sind zusätzlich einzureichen:
- Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer
- Eignungsnachweise als Eigenerklärung der Nachunternehmer: + Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB + Eigenerklärung zur Selbstreinigung (falls Ausschlussgründe vorliegen) + Eigenerklärung über
das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung + Nachweis der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 , die die auszuführenden Laborarbeiten umfasst oder ein gleichwertiger Nachweis.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wettbewerbsregisterabfrage: Der AG behält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für dasjenigen Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wettbewerbsregisterabfrage: Der AG behält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für dasjenigen Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung gemäß § 46 VgV: Als Nachweis ist eine
- aktuell gültig Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung gemäß § 46 VgV: Als Nachweis ist eine
- aktuell gültig Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03, die die auszuführenden analytischen Laboruntersuchungen umfasst,
- oder ein gleichwertiger Nachweis
einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wichtige Hinweise zum Verfahren - unbedingt lesen:: Präqualifizierung: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wichtige Hinweise zum Verfahren - unbedingt lesen:: Präqualifizierung: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) ( https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben.
Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit
dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Eignungsleihe: Ein Bieter kann (auch als Mitglied
einer Bietergemeinschaft) für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen
vorlegt. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Bei Eignungsleihe ist mit dem Angebot beizubringen:
- Eigenerklärung des Bieters Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Spätestens auf gesonderte
Anforderung durch den AG sind einzureichen:
- Verpflichtungserklärung des Leihenden seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen
- Eignungserklärung des Beliehenen zur Überprüfung durch den AG, ob er geeignet ist den Zweck der Beleihung durch den Bieter zu erfüllen (zu
den Eignungskriterien sowie Nichtvorliegend von Ausschlussgründen wird auf das Eignungskriterium "Nachunternehmer" verwiesen, da die
Eignungskriterien insoweit gleichlautend sind) Zum Umgang mit durch den Auftraggeber gestellten Musterformularen: Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
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Ausschlussgrund: nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen.
Falls Ausschlussgründe vorliegen: Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (sofern einschlägig)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Altena (Westf.)
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00009812
Postanschrift: Lüdenscheider Str. 22
Postleitzahl: 58762
Postort: Altena
Region: Märkischer Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@clp-law.de📧
Telefon: +49000📞
URL: https://www.altena.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E34912531🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E34912531🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +492514111604📞
Fax: +492514112165 📠
URL: https://www.bezreg- muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 032-092603 (2024-02-12)