Auftragsbekanntmachung (2024-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH - Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen mit Hecklader
Referenznummer: O/VgV/ABIKW/217-24/be
Kurze Beschreibung:
“Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH - Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen mit Hecklader in 3 Losen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Müllfahrzeuge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe LV”
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzlast, Motorleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Serviceleistung
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
3️⃣ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Funktionalität
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-28 10:02:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z.B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z.B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer);
- aktuelle Referenzliste (der letzten 5 Jahre) vergleichbarer Leistungen mit Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers
- Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
- Anlage Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
- Erklärungen hinsichtlich organisatorischer Abwicklung und Folgekosten (siehe LV)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021. 2022 und 2022), Eigenerklärung ist ausreichend”
“Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot
einzureichen sind:
- 633 Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung:...”
Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot
einzureichen sind:
- 633 Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
- 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Bewerbererklärung
- 124 LD Eigenerklärung
- Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
- Erklärungen hinsichtlich organisatorischer Abwicklung und Folgekosten (siehe LV)
Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und
Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen.
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen
Angaben des Bieters können im Rahmen eines
Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem.
Formblatt 124
(Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind ggf. die im Formblatt 124 LD angegebenen
Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das
Formblatt 124 LD VHB Eigenerklärung zur Eignung ist
Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur
Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124
LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim
Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen
Ihres Herkunftslandes
vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen:
- 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Produktdatenblätter, Prospektmaterial
Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA
Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei
Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2
TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter
vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine
Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur
erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die
Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst
einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche
Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die
beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und
dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Weiteres:
Seit 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und
Vergabegesetz. Mit Abgabe eines Angebotes sind die
entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier
betreffenden Maßnahme. Es gilt deutsches Recht.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der
Vergabekammer für die
unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Der Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III
Nr. 4 GWB).
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu
übermitteln.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345514-0📞
Fax: +49 345514-1115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Nationale Registrierungsnummer: keine vorhanden
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345514-0📞
Fax: +49 345514-1115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann
dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann
dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10
Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des
Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 084-254123 (2024-04-26)