Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Rosenheimerstr. 7, 83278 Traunstein benötigt entsprechendes Personal und Geräte für die Bauausführung:
• des Bauabschnitts 1 der Maßnahme zum Rückbau der Ufersicherung (sog. „No-Regret 3“) zwischen ca. Fkm 41,5 und 43,0
• der Sicherung des Offenen Deckwerks im Bereich von Fkm 45,4 bis 45,7 (Herstellung von Stützschwellen durchs gesamte Gewässer)
Die Maßnahme No-Regret 3 wurde mit Beschluss vom 09.09.2024 plangenehmigt (siehe Anlage). Für die Bauausführung sind die Inhalte unter Punkt 2 zu beachten und einzuhalten.
Die Maßnahmen zur Sicherung des Offenen Deckwerks wurden für die österreichische Seite mit Beschluss vom 23.08.2024 genehmigt. Für die Bauausführung sind die Inhalte ab Punkt II. zu beachten und einzuhalten.
Einwände oder Zweifel über Leistungen und Verpflichtungen müssen vor Angebotsabgabe vorgebracht werden. Nachträgliche Einwände, die auf Unkenntnis der Örtlichkeit und des geforderten Leistungsumfangs basieren, können nicht berücksichtigt werden!
Uferrückbau (No-Regret 3)
Im Rahmen des Uferrückbaus in Bauabschnitt 1 (Fkm 41,5-43,0) sind folgende Leistungen zu erbringen:
+ Ausbau Treppelweg
+ Ausbau der bestehenden Uferverbauung aus Granit, Kalksandstein und Kalkstein inkl. hydraulisch gebundener Bettung und Verfugung
+ Granit, Kalksandstein und Kalkstein zum Offenen Deckwerk transportieren Fkm 45,4 – 45,7. Verwendung dort siehe unten.
+ Beton brechen und Einbau in verdeckte Sicherung
+ Abtragen der Uferböschungen und Aufschüttung einer Berme in einer Breite von ca. 10 m in der Salzach bis 0,50 m über dem Winterwasserstand
+ anfallenden Kies des Uferrückbaus seitlich lagern für Wegertüchtigungen
+ großflächige Verteilung von Restmengen des Uferabtrages in die Salzach als Geschiebe
+ bei Bedarf (z.B. in Zeiten mit höherer Wasserführung in der Salzach) Freistellen der Böschung für BA 02 (Fkm 43,0-44,8)
Herstellen von Stützschwellen zur Sicherung des Offenen Deckwerks
Im Rahmen der Sicherung des Offenen Deckwerks sind folgende Leistungen zu erbringen:
+ Errichtung von 2 bis 4 flachen Stützschwellen (maximal ca. 1,5 m über Sohlhöhe, im Bereich von lokalen Kolken bis zu ca. 2,0 m über Sohlhöhe) über die gesamte Gewässerbreite (ca. 80 m). Die Abrampung nach Unterstrom soll mit ca. 5 % deutlich flacher als die Abrampung nach Oberstrom mit ca. 15 % erfolgen. Die Stützschwellen erhalten im Querprofil eine leichte Tiefenrinne, ca. im Bereich des bestehenden Talwegs (siehe Anlage 3).
+ generell Verwendung von Steinmaterial aus dem Uferrückbau No-Regret 3
+ bei Bedarf zusätzlich Anlieferung und Verwendung von zwischengelagerten Steinen des AG (Wasserwirtschaftsamt Traunstein) und dessen Vertragspartners (Landesregierung Salzburg)
+ Einbindung der Stützschwellen in die bestehende Ufersicherung am bayerischen Ufer
+ Ertüchtigung der Ufersicherung am bayerischen Ufer im Bereich der Stützschwellen (ca. 15-20 m stromauf- und stromab der Schwellenkrone)