Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag "AOK-Priomed Sekundärprävention gemäß § 140a SGB V" mit hessischen, regional abgrenzbaren Arztnetzen im Rahmen eines sogenannten "Open-House Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Arztnetzen in Hessen der Abschluss des Selektivvertrages angeboten. Interessierte regionale Arztnetze können dazu unter der Kontaktadresse Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de die Vertragsunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Arztnetz die angeforderten Vertragsunterlagen vollständig und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Arztnetz, welches die Voraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2024. Alle gültigen Verträge enden automatisch am 31.03.2027. Der späteste Zeitpunkt zum Vertragsbeitritt ist der 01.04.2026. Der Selektivertrag hat das Ziel, die vertraglich relevanten Folgeerkrankungen bei Menschen mit Diabetes bzw. arterieller Hypertonie frühzeitig in den Blick zu nehmen. Über- Unter- und Fehlversorgung sollen vermieden werden. Wesentlich dabei ist deren frühzeitige Aufdeckung durch gezielte Diagnostik und eine strukturierte weitere Behandlung. Weiteres Ziel des Vertrages ist die Stärkung der Rolle der Betroffenen. Dies soll durch Unterweisungen zur Vermittlung von Krankheitswissen und Einbindung der Patientinnen und Patienten in die Behandlungsentscheidungen mittels des Shared Decision Ansatzes erreicht werden. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AOK - Priomed Sekundärprävention nach § 140a SGB V
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag "AOK-Priomed Sekundärprävention gemäß § 140a SGB V" mit hessischen, regional abgrenzbaren...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag "AOK-Priomed Sekundärprävention gemäß § 140a SGB V" mit hessischen, regional abgrenzbaren Arztnetzen im Rahmen eines sogenannten "Open-House Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Arztnetzen in Hessen der Abschluss des Selektivvertrages angeboten. Interessierte regionale Arztnetze können dazu unter der Kontaktadresse Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de die Vertragsunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Arztnetz die angeforderten Vertragsunterlagen vollständig und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Arztnetz, welches die Voraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2024. Alle gültigen Verträge enden automatisch am 31.03.2027. Der späteste Zeitpunkt zum Vertragsbeitritt ist der 01.04.2026.
Der Selektivertrag hat das Ziel, die vertraglich relevanten Folgeerkrankungen bei Menschen mit Diabetes bzw. arterieller Hypertonie frühzeitig in den Blick zu nehmen. Über- Unter- und Fehlversorgung sollen vermieden werden. Wesentlich dabei ist deren frühzeitige Aufdeckung durch gezielte Diagnostik und eine strukturierte weitere Behandlung. Weiteres Ziel des Vertrages ist die Stärkung der Rolle der Betroffenen. Dies soll durch Unterweisungen zur Vermittlung von Krankheitswissen und Einbindung der Patientinnen und Patienten in die Behandlungsentscheidungen mittels des Shared Decision Ansatzes erreicht werden.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Arztpraxen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Beschreibung” Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“siehe anzufordernde Unterlagen” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-31 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Nationale Registrierungsnummer: DE114110216
Postanschrift: Kölner Straße 8
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: abteilung_ilm_ivm@he.aok.de📧
Telefon: 0800 0000255📞
URL: http://www.aok.de/hessen/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Body governed by public law
Haupttätigkeit
Health
Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Nationale Registrierungsnummer: DE114110216
Postanschrift: Kölner Straße 8
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: abteilung_ilm_ivm@he.aok.de📧
Telefon: 0800 0000255📞
URL: http://www.aok.de/hessen/🌏 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 062-184313 (2024-03-26)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag "AOK-Priomed Sekundärprävention gemäß § 140a SGB V" mit hessischen, regional abgrenzbaren...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Selektivvertrag "AOK-Priomed Sekundärprävention gemäß § 140a SGB V" mit hessischen, regional abgrenzbaren Arztnetzen im Rahmen eines sogenannten "Open-House Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Arztnetzen in Hessen der Abschluss des Selektivvertrages angeboten. Interessierte regionale Arztnetze können dazu unter der Kontaktadresse Abteilung_ILM_IVM@he.aok.de die Vertragsunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Arztnetz die angeforderten Vertragsunterlagen vollständig und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Arztnetz, welches die Voraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.04.2024. Alle gültigen Verträge enden automatisch am 31.03.2028. Der späteste Zeitpunkt zum Vertragsbeitritt ist der 01.04.2027.
Der Selektivertrag hat das Ziel, die vertraglich relevanten Folgeerkrankungen bei Menschen mit Diabetes bzw. arterieller Hypertonie frühzeitig in den Blick zu nehmen. Über- Unter- und Fehlversorgung sollen vermieden werden. Wesentlich dabei ist deren frühzeitige Aufdeckung durch gezielte Diagnostik und eine strukturierte weitere Behandlung. Weiteres Ziel des Vertrages ist die Stärkung der Rolle der Betroffenen. Dies soll durch Unterweisungen zur Vermittlung von Krankheitswissen und Einbindung der Patientinnen und Patienten in die Behandlungsentscheidungen mittels des Shared Decision Ansatzes erreicht werden.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2027-03-31 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Nationale Registrierungsnummer: DE114110216
Postanschrift: Kölner Straße 8
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: abteilung_ilm_ivm@he.aok.de📧
Telefon: 0800 0000255📞
URL: http://www.aok.de/hessen/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Nationale Registrierungsnummer: DE114110216
Postanschrift: Kölner Straße 8
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: abteilung_ilm_ivm@he.aok.de📧
Telefon: 0800 0000255📞
URL: http://www.aok.de/hessen/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
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Quelle: OJS 2026/S 010-029547 (2026-01-14)