Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag/Gruppenvertrag über eine arbeitgeberfi-nanzierte betriebliche Krankenversicherung für die Beschäftigten des Landkreises Eichstätt in Form einer Gruppenversicherung ohne Altersbegrenzung mit der Möglichkeit privater Fortführung nach dem Ausscheiden aus dem Angestelltenverhältnis mit dem Landkreis Eichstätt und dem Einbezug von Familienangehörigen als Selbstzahler, ohne weiterer Gesundheitsprüfung. Gefordert wird unter anderen ein Versicherungsschutz mit Leistungen: - im ambulanten Bereich - für zahnärztliche Behandlungen einschl. Zahnersatz und Zahnprophylaxe - Sehhilfen - osteopathischen Behandlungen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung
Referenznummer: LRA-2024-BKV
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag/Gruppenvertrag über eine arbeitgeberfi-nanzierte betriebliche Krankenversicherung für die Beschäftigten des Landkreises Eichstätt in Form einer Gruppenversicherung ohne Altersbegrenzung mit der Möglichkeit privater Fortführung nach dem Ausscheiden aus dem Angestelltenverhältnis mit dem Landkreis Eichstätt und dem Einbezug von Familienangehörigen als Selbstzahler, ohne weiterer Gesundheitsprüfung.
Gefordert wird unter anderen ein Versicherungsschutz mit Leistungen:
- im ambulanten Bereich
- für zahnärztliche Behandlungen einschl. Zahnersatz und Zahnprophylaxe
- Sehhilfen
- osteopathischen Behandlungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag/Gruppenvertrag über eine arbeitgeberfi-nanzierte betriebliche Krankenversicherung für die Beschäftigten des Landkreises Eichstätt in Form einer Gruppenversicherung ohne Altersbegrenzung mit der Möglichkeit privater Fortführung nach dem Ausscheiden aus dem Angestelltenverhältnis mit dem Landkreis Eichstätt und dem Einbezug von Familienangehörigen als Selbstzahler, ohne weiterer Gesundheitsprüfung.
Gefordert wird unter anderen ein Versicherungsschutz mit Leistungen:
- im ambulanten Bereich
- für zahnärztliche Behandlungen einschl. Zahnersatz und Zahnprophylaxe
- Sehhilfen
- osteopathischen Behandlungen
Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: LRA-2024-BKV
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unfall- und Krankenversicherungen📦
Postleitzahl: 85072
Stadt: Eichstätt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Eichstätt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-04 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-04 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 87 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-04-04 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-28 07:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen die mit der Abgabe einzureichen waren und die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachgefordert werden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien: Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber im Wettbewerbsregister für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage nach § 6 WRegG durchführen.
Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen und keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB erfüllen. Zum Beleg sind mit dem Angebot die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
a) Eigenerklärung zur Zulassung als Versicherer-BKV
b) Eigenerklärung zur Eignung aus den Vergabeunterlagen
-Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
-Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
-Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die
Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angabe zu Referenzen
c) Erklärung Ausschlussgründe
- § 123 GWB
- § 124 GWB
- § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz
- § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
- § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- eventuelle Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
- eventuelle Selbstreinigungsmaßnahmen bei Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
d) Erklärung Bietergemeinschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterien: Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber im Wettbewerbsregister für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage nach § 6 WRegG durchführen.
Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen und keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB erfüllen. Zum Beleg sind mit dem Angebot die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
a) Eigenerklärung zur Zulassung als Versicherer-BKV
b) Eigenerklärung zur Eignung aus den Vergabeunterlagen
-Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
-Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
-Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die
Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angabe zu Referenzen
c) Erklärung Ausschlussgründe
- § 123 GWB
- § 124 GWB
- § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz
- § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
- § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- eventuelle Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
- eventuelle Selbstreinigungsmaßnahmen bei Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
d) Erklärung Bietergemeinschaft
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 18 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschluss.
Bei Konkurs:
Zwingender Ausschluss.
Bei Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter:
Fakultativer Ausschluss.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Nachprüfungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Abteilung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 043-124604 (2024-02-26)
Auftragsbekanntmachung (2024-03-21) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-25 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-25 09:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-04-25 09:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-04-22 07:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-21+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Neuer Wert
Text: Terminänderung
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-03-21 📅
Andere zusätzliche Informationen
In der Leistungsbeschreibung wurden die Mindestanforderungen angepasst.
Der Abgabetermin wurde auf 25.04.2024 um 09:00 Uhr verlegt
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 9b6f90b3-148c-4370-8390-9e30198b7b8f-01
Quelle: OJS 2024/S 059-173025 (2024-03-21)