Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link:
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=301141 und
Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes
Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der
Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von
Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der
Bietergemeinschaft: — Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 212EU
(Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 6 Erklärung der Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft, Ziff. 7 Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen
(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Eintragung in das Berufsregister des
Sitzes oder Wohnsitzes, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A,
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung –
EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw.
Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch Auftragsspezifische
Einzelnachweise, — Bieter, die die geforderten Nachweise und
Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der
Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden
Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach
vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen, — Die auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise
hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle
behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch
nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der gesetzten
Nachfrist vorgelegt werden. — Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten
Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und
Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen,
werden unberücksichtigt gelassen.