Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring Windelschnecken (Vertigo angustior, Vertigo moulinsiana)
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die schmale Windelschnecken (Vertigo angustior) und bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana). Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien aus-zuwerten. Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Be-richtspflichten der FFH-Richtline an die Europäische Union gelegt. - Stichprobenmonitoring Windelschnecken (Bundes-und Landesmonitoring) - Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten - Untersuchungen/Geländeerhebungen - Erfassung von Populationsparametern der Windelschnecken - Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern - Bewertung des Erhaltungszustandes - Dateneingaben weitere Details siehe Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring Windelschnecken (Vertigo angustior, Vertigo moulinsiana)
Referenznummer: 43.162/03/2024
Kurze Beschreibung:
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die schmale Windelschnecken (Vertigo angustior) und bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana).
Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien aus-zuwerten.
Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Be-richtspflichten der FFH-Richtline an die Europäische Union gelegt.
- Stichprobenmonitoring Windelschnecken (Bundes-und Landesmonitoring)
- Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten
- Untersuchungen/Geländeerhebungen
- Erfassung von Populationsparametern der Windelschnecken
- Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern
- Bewertung des Erhaltungszustandes
- Dateneingaben
weitere Details siehe Leistungsbeschreibung.
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die schmale Windelschnecken (Vertigo angustior) und bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana).
Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien aus-zuwerten.
Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Be-richtspflichten der FFH-Richtline an die Europäische Union gelegt.
- Stichprobenmonitoring Windelschnecken (Bundes-und Landesmonitoring)
- Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten
- Untersuchungen/Geländeerhebungen
- Erfassung von Populationsparametern der Windelschnecken
- Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern
- Bewertung des Erhaltungszustandes
- Dateneingaben
weitere Details siehe Leistungsbeschreibung.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦 Beschreibung
Interne Kennung: 43.162/03/2024
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die schmale Windelschnecken (Vertigo angustior) und bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana).
Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Be-richtspflichten der FFH-Richtline an die Europäische Union gelegt.
Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen
Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Arte schmale und bauchige Windelschnecke des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlagen 2.1 und 2.2). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert.
Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringge-biet ist einmal vollständig zu bearbeiten.
Auswahl der konkreten Untersuchungsfläche: Alle verfügbaren Informationen zu den einzelnen Monitoringflächen / STPE sind auf der Website http://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de/ einseh- und abrufbar. Der Untersuchungsraum umfasst die in Anlage 1.3, Tab. 1 und Tab. 2 aufgeführten Monitoringflä-chen für die Erfassung der Windelschnecken gemäß Monitoringkonzept. Anlagen 1.1 und 1.2 zei-gen die Lage im Land. Aus den benannten Gebieten sind Vorkommen der Windelschnecken belegt.
Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestel-len für die Windelschnecken abgewichen werden.
Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probe-stellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden.
Allgemeine Anforderungen: Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Für die Einrichtung der Probestellen für die Windelschnecken, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017) (Anlage 2.1 und 2.2). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines Feldprotokolls im Gelände zu protokollie-ren (Anlage 3.1 und 3.2; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.3.4).Die Leistung umfasst die Durchführung eines Erfassungsdurchgangs innerhalb der FFH-Berichtsperiode. Erfassung von Populationsparametern der Windelschnecken:Die Untersuchungsmethodik leitet sich aus den 2017 vom BfN zugesandten Unterlagen ab. Hier sind auch die Anforderungen bzgl. der Bewertung der Erhaltungszustände der Populationen detailliert geschildert. Diese sind zu übernehmen und anzuwenden. Gegenüber den ersten Monitoring-durchgängen haben sich geringfügige Änderungen bzgl. Erfassungsmethodik und Bewertung ergeben. Die aktuellen Standards sind ff. aufgeführt. Generell hat je Berichtszeitraum - aktuell 2024-2030 - in einem Untersuchungsjahr ein Monitoringdurchgang (Begehung) zu erfolgen.
Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern: Für jede zu bearbeitende Probestelle sind vom AN die gemäß Bewertungsschema erforderlichen Angaben bezüglich Habitatqualität und den Beeinträchtigungen an den Probeflächen zu erheben. Im FFH-Feldprotokoll (Anlage 3.1 und 3.2) sind die grau gekennzeichneten Felder auszufüllen.
Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung.
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die schmale Windelschnecken (Vertigo angustior) und bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana).
Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Be-richtspflichten der FFH-Richtline an die Europäische Union gelegt.
Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen
Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für die FFH-Arte schmale und bauchige Windelschnecke des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, Anlagen 2.1 und 2.2). Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2.2 konkretisiert bzw. abgeändert.
Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2026 durchzuführen. Jedes Monitoringge-biet ist einmal vollständig zu bearbeiten.
Auswahl der konkreten Untersuchungsfläche: Alle verfügbaren Informationen zu den einzelnen Monitoringflächen / STPE sind auf der Website http://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de/ einseh- und abrufbar. Der Untersuchungsraum umfasst die in Anlage 1.3, Tab. 1 und Tab. 2 aufgeführten Monitoringflä-chen für die Erfassung der Windelschnecken gemäß Monitoringkonzept. Anlagen 1.1 und 1.2 zei-gen die Lage im Land. Aus den benannten Gebieten sind Vorkommen der Windelschnecken belegt.
Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestel-len für die Windelschnecken abgewichen werden.
Innerhalb der Untersuchungsgebiete sind die im Gutachten von RANA (2016) untersuchten Probe-stellen zu erfassen. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen abgewichen werden.
Allgemeine Anforderungen: Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional. Für die Einrichtung der Probestellen für die Windelschnecken, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben nach PAN & ILÖK 2009 bzw. aktualisierte Fassungen des BfN/BLAK (2017) (Anlage 2.1 und 2.2). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form eines Feldprotokolls im Gelände zu protokollie-ren (Anlage 3.1 und 3.2; s. auch Anforderungen aus Ziffer 2.3.4).Die Leistung umfasst die Durchführung eines Erfassungsdurchgangs innerhalb der FFH-Berichtsperiode. Erfassung von Populationsparametern der Windelschnecken:Die Untersuchungsmethodik leitet sich aus den 2017 vom BfN zugesandten Unterlagen ab. Hier sind auch die Anforderungen bzgl. der Bewertung der Erhaltungszustände der Populationen detailliert geschildert. Diese sind zu übernehmen und anzuwenden. Gegenüber den ersten Monitoring-durchgängen haben sich geringfügige Änderungen bzgl. Erfassungsmethodik und Bewertung ergeben. Die aktuellen Standards sind ff. aufgeführt. Generell hat je Berichtszeitraum - aktuell 2024-2030 - in einem Untersuchungsjahr ein Monitoringdurchgang (Begehung) zu erfolgen.
Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern: Für jede zu bearbeitende Probestelle sind vom AN die gemäß Bewertungsschema erforderlichen Angaben bezüglich Habitatqualität und den Beeinträchtigungen an den Probeflächen zu erheben. Im FFH-Feldprotokoll (Anlage 3.1 und 3.2) sind die grau gekennzeichneten Felder auszufüllen.
Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Reideburger Str. 47
Postleitzahl: 06116
Stadt: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-01 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
Preis: 60 %
Fachliche Qualifikation und Erfahrung: 30 %
Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise: 10 %
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-02 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-01-03 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung nach Maßgabe des § 56 VgV
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister: Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft:
ODER
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister: Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft:
ODER
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3
Geschäftsjahren
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es ist zu beachten, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch nicht freigegeben sind. Sobald eine Mittelfreigabe erfolgt ist, werden wir Sie hierüber benachrichtigen. Für den Fall, dass die Mittelfreigabe nicht erfolgt, wird das Verfahren aufgehoben.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es ist zu beachten, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch nicht freigegeben sind. Sobald eine Mittelfreigabe erfolgt ist, werden wir Sie hierüber benachrichtigen. Für den Fall, dass die Mittelfreigabe nicht erfolgt, wird das Verfahren aufgehoben.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bieter erklärt, dass für sein Unternehmen keine
Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die seine
Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Bieter erklärt weiterhin, dass ich/wir in den
letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz oder gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von
den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von
dem Bieter, auf dessen Ange-bot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. (siehe Anlage
08 Eigenerklärung zur Eignung)
Der Bieter erklärt, dass für sein Unternehmen keine
Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die seine
Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Bieter erklärt weiterhin, dass ich/wir in den
letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz oder gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von
den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von
dem Bieter, auf dessen Ange-bot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. (siehe Anlage
08 Eigenerklärung zur Eignung)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt (LVwA)
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamith-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 232-726001 (2024-11-27)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-19) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-19 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-01-20 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-19+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2da610f2-ec17-40d6-a478-d28dd7059400-01
Quelle: OJS 2024/S 248-786412 (2024-12-19)
Auftragsbekanntmachung (2025-01-07) Verfahren Administrative Informationen
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-07+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 641617f5-a828-4a90-87f0-5bcd997c13cd-01
Quelle: OJS 2025/S 006-012789 (2025-01-07)