Asphaltarbeiten: Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) plant im Bereich des Rollwegs D1 parallel zur Landebahnen 05/23 eine Asphaltdeckenerneuerung durchzuführen. Das Baufeld befindet sich im Sicherheitsbereich des Hamburger Flughafens (HAM). Die Asphaltdeckenerneuerung des Rollwegs D1 ist in vorgegebenen Zeiträumen von voraussichtlich 3 Wochen auszuführen (teilweise im Rahmen von Pistensperrungen). Es ist vorgesehen im Bereich des Rollwegs D1 in einer Länge von ca. 800 m eine Asphaltdeckensanierung und in einer Länge von ca. 900 m eine Betondeckensanierung in Sami-Bauweise durchzuführen. Die Erneuerung der Rollwegfläche ist als 4 cm Deckschicht in Asphaltbeton und zusätzlich ist die vorhandene Betondecke des Rollwegs in 5 cm Stress Absorbing Membrane Interlayer (Sami-Bauweise) herzustellen. Einzelne stark geschädigte Betonplatten sind im Gesamtaufbau in Asphaltbauweise auszutauschen. Des Weiteren ist eine Oberflächenbehandlung der Entwässerungsrinnen (Länge insgesamt ca. 800m) auszuführen. In den angrenzenden Flugbetriebsflächen ist die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs weiterhin durchgehen zu ermöglichen. Im Baubereich müssen Teilabschnitte außerhalb der Regelbetriebszeit des Hamburger Flughafen in Nachtarbeit (i.d.R. zw. 23 Uhr und 05 Uhr am nächsten Morgen) sowie am Wochenende ausgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-06.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Asphaltsanierung TWY D1
Referenznummer: 24011106674
Kurze Beschreibung:
Asphaltarbeiten:
Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) plant im Bereich des Rollwegs D1 parallel zur Landebahnen 05/23 eine Asphaltdeckenerneuerung durchzuführen. Das Baufeld befindet sich im Sicherheitsbereich des Hamburger Flughafens (HAM). Die Asphaltdeckenerneuerung des Rollwegs D1 ist in vorgegebenen Zeiträumen von voraussichtlich 3 Wochen auszuführen (teilweise im Rahmen von Pistensperrungen). Es ist vorgesehen im Bereich des Rollwegs D1 in einer Länge von ca. 800 m eine Asphaltdeckensanierung und in einer Länge von ca. 900 m eine Betondeckensanierung in Sami-Bauweise durchzuführen. Die Erneuerung der Rollwegfläche ist als 4 cm Deckschicht in Asphaltbeton und zusätzlich ist die vorhandene Betondecke des Rollwegs in 5 cm Stress Absorbing Membrane Interlayer (Sami-Bauweise) herzustellen. Einzelne stark geschädigte Betonplatten sind im Gesamtaufbau in Asphaltbauweise auszutauschen. Des Weiteren ist eine Oberflächenbehandlung der Entwässerungsrinnen (Länge insgesamt ca. 800m) auszuführen. In den angrenzenden Flugbetriebsflächen ist die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs weiterhin durchgehen zu ermöglichen. Im Baubereich müssen Teilabschnitte außerhalb der Regelbetriebszeit des Hamburger Flughafen in Nachtarbeit (i.d.R. zw. 23 Uhr und 05 Uhr am nächsten Morgen) sowie am Wochenende ausgeführt werden.
Asphaltarbeiten:
Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) plant im Bereich des Rollwegs D1 parallel zur Landebahnen 05/23 eine Asphaltdeckenerneuerung durchzuführen. Das Baufeld befindet sich im Sicherheitsbereich des Hamburger Flughafens (HAM). Die Asphaltdeckenerneuerung des Rollwegs D1 ist in vorgegebenen Zeiträumen von voraussichtlich 3 Wochen auszuführen (teilweise im Rahmen von Pistensperrungen). Es ist vorgesehen im Bereich des Rollwegs D1 in einer Länge von ca. 800 m eine Asphaltdeckensanierung und in einer Länge von ca. 900 m eine Betondeckensanierung in Sami-Bauweise durchzuführen. Die Erneuerung der Rollwegfläche ist als 4 cm Deckschicht in Asphaltbeton und zusätzlich ist die vorhandene Betondecke des Rollwegs in 5 cm Stress Absorbing Membrane Interlayer (Sami-Bauweise) herzustellen. Einzelne stark geschädigte Betonplatten sind im Gesamtaufbau in Asphaltbauweise auszutauschen. Des Weiteren ist eine Oberflächenbehandlung der Entwässerungsrinnen (Länge insgesamt ca. 800m) auszuführen. In den angrenzenden Flugbetriebsflächen ist die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs weiterhin durchgehen zu ermöglichen. Im Baubereich müssen Teilabschnitte außerhalb der Regelbetriebszeit des Hamburger Flughafen in Nachtarbeit (i.d.R. zw. 23 Uhr und 05 Uhr am nächsten Morgen) sowie am Wochenende ausgeführt werden.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Start- und Landebahnen📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung: siehe Ausschreibungsunterlagen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
Postleitzahl: 22335
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-09 📅
Datum des Endes: 2024-10-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-13 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2024-03-13 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (€/ohne Umsatzstauer), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (€/ohne Umsatzsteuer), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Mindeststandard:
Der angegebene jährliche Gesamtumsatz darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 5 Mio. p.a. (€/ ohne Umsatzsteuer) liegen. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen (Bietergemeinschaften oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (€/ohne Umsatzstauer), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (€/ohne Umsatzsteuer), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Mindeststandard:
Der angegebene jährliche Gesamtumsatz darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 5 Mio. p.a. (€/ ohne Umsatzsteuer) liegen. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen (Bietergemeinschaften oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bieter beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bieters, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens.
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bieters aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name des AG
- Adresse des AG
- Ansprechpartner
Die Benennung eines Ansprechpartners beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt zur Überprüfung der Referenz vorbehalten
- Standort der Referenz
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu den besonderen Umständen der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts sowie weitere Angaben
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme (€/ohne Umsatzsteuer) sowie weitere Angaben
- Zeitangaben zur Referenz mit Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung
- Angaben zu Eigenleistung bzw. Kooperation mit Angaben zu:
Vollständige Eigenleistung
mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen
Benennung der Eigenleistungen des Bieters bei Beteiligung Dritter (Nachunternehmer/Kooperation)
Eigenleistungsanteil in Prozent
Mindeststandard:
Mindestens eine Referenz muss jeweils
eines der folgenden Kriterien erfüllen:
a) >=10.000m² Asphalt-Deckenerneuerung im Sicherheitsbereich
b) >= 10.000m² zusammenhängende Deckensanierung im Sami-Verfahren
c) >= 10.000m² Betonfräsarbeiten
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bieter beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bieters, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens.
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bieters aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name des AG
- Adresse des AG
- Ansprechpartner
Die Benennung eines Ansprechpartners beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt zur Überprüfung der Referenz vorbehalten
- Standort der Referenz
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu den besonderen Umständen der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts sowie weitere Angaben
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme (€/ohne Umsatzsteuer) sowie weitere Angaben
- Zeitangaben zur Referenz mit Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung
- Angaben zu Eigenleistung bzw. Kooperation mit Angaben zu:
Vollständige Eigenleistung
mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen
Benennung der Eigenleistungen des Bieters bei Beteiligung Dritter (Nachunternehmer/Kooperation)
Eigenleistungsanteil in Prozent
Mindeststandard:
Mindestens eine Referenz muss jeweils
eines der folgenden Kriterien erfüllen:
a) >=10.000m² Asphalt-Deckenerneuerung im Sicherheitsbereich
b) >= 10.000m² zusammenhängende Deckensanierung im Sami-Verfahren
c) >= 10.000m² Betonfräsarbeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Nach §128 Abs. 1 GWB
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Konkurs
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Frei-heitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist
Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Frei-heitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist
Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewer-bers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewer-bers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortli-cher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortli-cher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Bewerber erklärt, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
Der Bewerber erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß ge-gen das LkSG vorliegt.
Der Bewerber erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbunde-nes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wur-den; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder be-schränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch:
(a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten;
(b) das Vereinigte Königreich;
(c) die Schweiz;
(d) die Vereinigten Staaten von Amerika;
(e) die Vereinten Nationen; sowie
(f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staa-ten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbe-hörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstel-len und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegen-stand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehr-heitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristi-schen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet.
Der Bewerber erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbunde-nes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wur-den; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder be-schränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch:
(a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten;
(b) das Vereinigte Königreich;
(c) die Schweiz;
(d) die Vereinigten Staaten von Amerika;
(e) die Vereinten Nationen; sowie
(f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staa-ten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbe-hörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstel-len und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegen-stand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehr-heitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristi-schen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet.
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben.
Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein.
a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
Bieter od. Bietergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so istdurch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe.
e) Die Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 29.02.2024 (ca. 10 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist) beim AG vorliegen.
g) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gilt der voranstehende Vorbehalt für jedes Los. Der AG behält sich vor, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
h) Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
i) Objektive Teilnahmeregeln
Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der AG wird anschließend die vollständigen Eignungsunterlagen inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger für die Eignungsunterlagen genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der AG inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den geforderten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der Ausschlussgründe in der Bekanntmachung ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Zusätzlich zu den geforderten Eignungsunterlagen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die geforderten Eignungsunterlagen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben.
Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein.
a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
Bieter od. Bietergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so istdurch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe.
e) Die Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 29.02.2024 (ca. 10 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist) beim AG vorliegen.
g) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gilt der voranstehende Vorbehalt für jedes Los. Der AG behält sich vor, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
h) Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
i) Objektive Teilnahmeregeln
Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der AG wird anschließend die vollständigen Eignungsunterlagen inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger für die Eignungsunterlagen genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der AG inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den geforderten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der Ausschlussgründe in der Bekanntmachung ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Zusätzlich zu den geforderten Eignungsunterlagen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die geforderten Eignungsunterlagen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Körper überprüfen
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Vergaberecht, Beschaffungsstelle und Zivilrecht
Nationale Registrierungsnummer: t:040428403230
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428403230📞
Fax: +49 40427310499 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 027-080106 (2024-02-06)