Aufbau einer Lichtsignalsteuerungszentrale (LStZ) für Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale

Aufbau einer Lichtsignalsteuerungszentrale (LStZ) für Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-08-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aufbau einer Lichtsignalsteuerungszentrale (LStZ) für Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen
Referenznummer: 32-B016-23
Kurze Beschreibung:
Aufbau einer Lichtsignalsteuerungszentrale (LStZ) für Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von kundenspezifischer Software 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vorhabens sind insbesondere (gemäß EVB-IT-Erstellungsvertrag): • Überlassung der LStZ-Software auf Dauer, ggf. inkl. Customizing und/oder Anpassung auf Quellcodeebene • Installation und Einrichtung der Software auf vorhandener bzw. beigestellter Hardware des AG • Erstversorgung der LStZ für zunächst 60 LSA und Herstellen der Betriebsbereitschaft • Test und Inbetriebnahme • Schulung und Dokumentation • Systempflege
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl: 01099
Stadt: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag enthält optionale Leistungen, welche gesondert vom AG beauftragt werden: -Pflegeleistungen (Softwarepflege) werden als optionale Leistungspositionen im LV berücksichtigt, welche nicht sofort bezuschlagt werden. Diese werden gemäß der jeweils angebotenen Preise gesondert beauftragt, sofern dem AG hierfür erforderliche Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (näheres Ziffer 2.2.1 Leistungsbeschreibung) -Sonstige Leistungen (Anbindung und Versorgung weiterer LSA) werden als optionale Leistungspositionen im LV berücksichtigt, welche erst nachträglich in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und der notwendigen LSA-seitigen Anpassungen beauftragt werden (näheres Ziffer 2.2.3 Leistungsbeschreibung) Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen. Die optionalen Leistungen gehen in voller Höhe in die Wertung ein.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionsumfang & Bedienkomfort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 75 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-04 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 45 (1) i. V. m. (4) Nr. 4 VgV: Der Bieter hat für die letzten drei Geschäftsjahre (2021 bis 2023) folgenden Mindestumsatz pro Geschäftsjahr nachzuweisen: - 756.300 € netto in Summe
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Technische und berufliche Fähigkeiten
1. Unternehmensbezogene Referenzen Von dem Bieter/der Bietergemeinschaft sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren (2021 ff.) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen. Die Referenzen können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden. Es sind mindestens drei Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen anzugeben. Mindestanforderung an die Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft sind folgende Leistungsbestandteile: - Lieferung und Einrichtung eines Verkehrsrechners für Lichtsignalanlagen bzw. einer Lichtsignalsteuerungszentrale. - Hierfür wird gefordert, dass durch den Bieter mindestens zwei LSA-Verkehrsrechner bzw. Lichtsignalsteuerungszentralen installiert worden sind, und dass diese seit mindestens zwei Jahren in Betrieb sind. - Es müssen mindestens an einem dieser beiden Verkehrsrechner mindestens 500 Lichtsignalanlagen angebunden sein und einer der Verkehrsrechner muss in einer Stadt installiert worden sein, die der KRITIS-Verordnung unterfällt (Kommune > 500.000 Einwohner). Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen Referenzen (1 bis 3) nachgewiesen werden. Weitere Mindestanforderung: Die geforderten Referenzbestätigungen/Referenzbescheinigungen müssen mindestens folgenden Inhalt haben: - kurze Beschreibung des Projektes - kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen - Auftragsvolumen der Referenzleistung - Ansprechpartner des Auftraggebers - Leistungszeitraum 2. Geschäftstätigkeit Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens vier Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter auf dem Markt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Der Nachweis erfolgt über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsusübung in Form von Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
"Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt. Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen."
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Nationale Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@lasuv.sachsen.de 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +49 35181391099 📠
URL: https://www.lasuv.sachsen.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1916f0b75e8-7e90312f7210ae05 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: -Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer -Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe -Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 -Besondere Erklärung des Bieters (Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung) -Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnisses der Leistungen anderer Unternehmen um die Namen der Nachunternehmen einschließlich ggf. vorhandener PQNummern
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Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 170-523929 (2024-08-30)