Für den Landkreis existieren mehrere Landschaftsrahmenpläne aus unterschiedlichen Jahren. Die ersten Landschaftsrahmenpläne wurden für die Gebiete der Altkreise erstellt und stammen aus verschiedenen Jahren (2001, 2000 und 1996). Außerdem existieren Landschaftsrahmenpläne für die Großschutzgebiete. Eine verbindende oder aktualisierte Planung gibt es nicht. Dies hängt zum einen mit der Kreisgebietsreform und der Zusammenlegung der Altkreise Prenzlau, Angermünde, Templin und der ehemals kreisfreien Stadt Schwedt zusammen. Ziel dieser Ausschreibung ist es daher, die für den Landkreis Uckermark auf der Fläche außerhalb der Großschutzgebiete vorhandenen Landschaftsrahmenpläne zu harmonisieren und zu aktualisieren. Dabei sollen die Ziele und Planaussagen insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen und Entwicklungen bezüglich Energiewende an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Es geht insbesondere darum, die gestiegenen Anforderungen an die Infrastrukturentwicklung mit der historischen Kulturlandschaft, dem Leben im ländlichen Raum, dem Tourismus und der Landwirtschaft als wichtige Wertschöpfer und dem Erhalt der zahlreich vorkommenden wertvollen Naturlandschaften abzugleichen. Der Landschaftsrahmenplan soll zukünftig als Entscheidungshilfe für die Lenkung von raumplanerisch relevanten Maßnahmen insbesondere im Außenbereich dienen. Mit den zu erbringenden Leistungen werden hauptsächlich folgende Ziele verfolgt: - Erfassung von zwischenzeitlichen Veränderungen des vorhandenen Zustandes von Natur und Landschaft sowie deren Beurteilung - Berücksichtigung geänderter planerischer Rahmenbedingungen (Landschaftsprogramm, ggfls. Landschaftspläne, Regionalplanung) - Berücksichtigung geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen - Überarbeitung des Ziel- und Maßnahmenkonzeptes, abgeleitet aus den festgestellten geänderten Planungsgrundlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufstellung eines zusammenhängenden Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Uckermark
Reference number: 68-EU-1-24-2-VgV
Kurze Beschreibung:
“Für den Landkreis existieren mehrere Landschaftsrahmenpläne aus unterschiedlichen Jahren. Die ersten Landschaftsrahmenpläne wurden für die Gebiete der...”
Kurze Beschreibung
Für den Landkreis existieren mehrere Landschaftsrahmenpläne aus unterschiedlichen Jahren. Die ersten Landschaftsrahmenpläne wurden für die Gebiete der Altkreise erstellt und stammen aus verschiedenen Jahren (2001, 2000 und 1996). Außerdem existieren Landschaftsrahmenpläne für die Großschutzgebiete. Eine verbindende oder aktualisierte Planung gibt es nicht. Dies hängt zum einen mit der Kreisgebietsreform und der Zusammenlegung der Altkreise Prenzlau, Angermünde, Templin und der ehemals kreisfreien Stadt Schwedt zusammen. Ziel dieser Ausschreibung ist es daher, die für den Landkreis Uckermark auf der Fläche außerhalb der Großschutzgebiete vorhandenen Landschaftsrahmenpläne zu harmonisieren und zu aktualisieren. Dabei sollen die Ziele und Planaussagen insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen und Entwicklungen bezüglich Energiewende an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Es geht insbesondere darum, die gestiegenen Anforderungen an die Infrastrukturentwicklung mit der historischen Kulturlandschaft, dem Leben im ländlichen Raum, dem Tourismus und der Landwirtschaft als wichtige Wertschöpfer und dem Erhalt der zahlreich vorkommenden wertvollen Naturlandschaften abzugleichen. Der Landschaftsrahmenplan soll zukünftig als Entscheidungshilfe für die Lenkung von raumplanerisch relevanten Maßnahmen insbesondere im Außenbereich dienen. Mit den zu erbringenden Leistungen werden hauptsächlich folgende Ziele verfolgt: - Erfassung von zwischenzeitlichen Veränderungen des vorhandenen Zustandes von Natur und Landschaft sowie deren Beurteilung - Berücksichtigung geänderter planerischer Rahmenbedingungen (Landschaftsprogramm, ggfls. Landschaftspläne, Regionalplanung) - Berücksichtigung geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen - Überarbeitung des Ziel- und Maßnahmenkonzeptes, abgeleitet aus den festgestellten geänderten Planungsgrundlagen.
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Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Leistungsbild eines Landschaftsrahmenplanes wird nach der Honorarordnung für Architekten, Anlage 6, definiert. Es setzt sich aus 4 Leistungsphasen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Leistungsbild eines Landschaftsrahmenplanes wird nach der Honorarordnung für Architekten, Anlage 6, definiert. Es setzt sich aus 4 Leistungsphasen zusammen, die im Folgenden wiedergegeben sind: Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs a) Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen b) Ortsbesichtigungen c) Abgrenzen des Planungsgebiets d) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen e) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen f) Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen a) Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten b) Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege c) Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung d) Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft e) Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten f) Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung a) Lösen der Planungsaufgabe und b) Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karte c) Zu Buchstabe a) und b) gehören: aa) Erstellen des Zielkonzepts bb) Umsetzen des Zielkonzepts durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft und durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten cc) Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in Regionalplanung, Raumordnung und Bauleitplanung dd) Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behörde ee) Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung Darstellen des Landschaftsrahmenplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte. Es wird davon ausgegangen, dass die Nutzung vorhandener Datengrundlagen aus den bestehenden Landschaftsrahmenplänen aktiv und für den Auftraggeber kostenmindernd vom Auftragnehmer betrieben wird. So kann davon ausgegangen werden, dass sich Geologie, Böden, Gewässerläufe usw. seitdem nicht wesentlich verändert haben, wohingegen die Ladnutzung einer eingehenden Prüfung zu unterziehen ist.
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Ort der Leistung: Uckermark🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung auf Basis der Leistungsphasen der HOAI, §25. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 25 HOAI sowie...”
Beschreibung der Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung auf Basis der Leistungsphasen der HOAI, §25. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 25 HOAI sowie anteilig Beteiligungsmaßnahmen und besonderen Leistungen beauftragt. Die Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 3 und 4 erfolgt optional in Abhängigkeit der Bereitstellung der Mittel aus dem Haushalt des Landkreises und der erbrachten Leistung (siehe Aufgliederung in Jahresscheiben Preisblatt).
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearebeitungs- und Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-07 11:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 81
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB: Der Bieter muss die Eigenerklärung abgeben, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Zum Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens eine durch den Bieter eigenständig und hauptverantwortlich abgeschlossene...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Zum Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens eine durch den Bieter eigenständig und hauptverantwortlich abgeschlossene landschaftsplanerische Flächenplanung in den vergangenen 10 Jahren (Fertigstellungstermin nicht älter als 1.1.2014) für einen ländlich geprägten Planungsraum in Deutschland vorlegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz: Nachweis des Umsatzes des Bieters für den Bereich Landschaftsplanung. Zugelassen werden Bieter, deren Umsatz im Bereich Landschaftsplanung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz: Nachweis des Umsatzes des Bieters für den Bereich Landschaftsplanung. Zugelassen werden Bieter, deren Umsatz im Bereich Landschaftsplanung der letzten 3 Jahre mindestens 300.000 EUR beträgt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bezug zu Russland: Der Bieter muss die Erklärung abgeben, dass das Unternehmen oder die geannten Personen keinen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bezug zu Russland: Der Bieter muss die Erklärung abgeben, dass das Unternehmen oder die geannten Personen keinen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift, welche in der Eigenerklärung "Bezug zu Russland" dargestellt ist, aufweist.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Abgabe Erklärung zur Einhaltung der Anforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, - Abgabe der Eigenerklärung in Bezug zu Russland”
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YH163P8” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWE)
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: 0049 331 8661719📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 063-185636 (2024-03-27)