Planungsleistungen Lph 5 bis 9 § 39 HOAI Freianlagen , Lph 7-9 optional, (Lph9 ggf. Beauftragung durch die Gemeinde Rackwitz) Nach § 4 VA VII Braunkohlesanierung hat sich der Freistaat Sachsen zur Bereitstellung finanzieller Mittel verpflichtet, die u.a. der Erhöhung des Folgenutzungsstandards in den Braunkohlegebieten und im Umfeld der stillgelegten Tagebauflächen dienen und über die Sanierungsverpflichtungen der LMBV hinausgehen. Der Bestandteil der angestrebten Maßnahmen ist der Ausbau der Verkehrserschließung am Sportstrand Schladitzer See. Der Projektträger ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft (LMBV) mbH. Die zu planende Maßnahme wurde durch die Gemeinde Rackwitz beantragt und durch das Sächsische Oberbergamt positiv beschieden. Der Schladitzer See entwickelt sich seit einigen Jahren zusehends zu einem intensiv genutzten Naherholungsgebiet von regionaler Bedeutung. Seit 2003 wird der Bereich der sog. Schladitzer Bucht durch die Betreibergesellschaft („ALL-on-SEA GbR“) gewerblich als Strand mit sportorientiertem Freizeit- und Bildungsangebot betrieben. Es wurde ein „Maritimes Jugendzentrum“ von dem Verein „ALL-on-SEA-Youngsters e.V.“ mit Unterstützung durch Fördermittel aus dem EU-Programm LEADER+ aufgebaut. In Spitzenzeiten wird der See in den Sommermonaten schon jetzt von ca. 4.000 Besuchern täglich genutzt. Durch den stark gestiegenen Nutzungsdruck auf dem Schladitzer See innerhalb des Nordraumes der Leipziger Seen ist die Notwendigkeit der Verkehrserschließung gegeben. Die Maßnahmen erfolgen entsprechend der Regionalplanung. Die vorhandene Verkehrsinfrastruktur am Sportstrand stößt bereits jetzt auf ihre Grenzen. Zufahrten für den Besucher- und Bewirtschaftungsverkehr müssen dementsprechend ausgebaut werden. Die Auslastung von Parkplatzmöglichkeiten muss durch qualitativen Ausbau vorhandener Flächen erreicht werden. Begleitend zu diesen Erschließungsmaßnahmen sollen landschaftspflegerische Begrünungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese resultieren aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan, der Gegenstand der Genehmigung war. Auszuführen sind folgende Maßnahmen: - Pflanzung einer straßenbegleitenden Obstbaumreihe Haynaer Straße, - Einzelbaumpflanzungen am Kleinen Parkplatz, - Strauchpflanzungen am Großen Parkplatz, - Strauchflächen und -hecken am Sportresort, - Entsiegelung und Ansaat einer Fläche am provisorischen Parkplatz/ Zufahrt Sportstrand, der als Zusatzparkplatz für den Sportstrand ausgebaut werden soll, - Pflanzung von Einzelbäumen am geplanten Zusatzparkplatz für den Sportstrand, - Pflanzung von Bäumen entlang der Haynaer Straße/ Feldrand, - Pflanzung einer Feldhecke mit Bäumen und Sträuchern, - Artenschutzmaßnahme: Anbringen von 3 Nisthilfen für Spechtarten, Folgende Leistungen sind zu erbringen: - Erstellung der Ausführungsplanung (LPH5 HOAI §39) - Vorbereitung der Vergabe (LPH6 HOAI §39) - Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung Optionale Leistungen: - LP7, LP8, LP9 (Beauftragung durch Kommune), besondere Leistungen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-30.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbau der Verkehrserschließung Sportstrand Schladitzer See, Los 4 - Freianlagenplanung
Referenznummer: Vergabenummer: 24 494 103 03
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Lph 5 bis 9 § 39 HOAI Freianlagen , Lph 7-9 optional, (Lph9 ggf. Beauftragung durch die Gemeinde Rackwitz)
Nach § 4 VA VII Braunkohlesanierung hat sich der Freistaat Sachsen zur Bereitstellung finanzieller Mittel verpflichtet, die u.a. der Erhöhung des Folgenutzungsstandards in den Braunkohlegebieten und im Umfeld der stillgelegten Tagebauflächen dienen und über die Sanierungsverpflichtungen der LMBV hinausgehen. Der Bestandteil der angestrebten Maßnahmen ist der Ausbau der Verkehrserschließung am Sportstrand Schladitzer See. Der Projektträger ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft (LMBV) mbH. Die zu planende Maßnahme wurde durch die Gemeinde Rackwitz beantragt und durch das Sächsische Oberbergamt positiv beschieden.
Der Schladitzer See entwickelt sich seit einigen Jahren zusehends zu einem intensiv genutzten Naherholungsgebiet von regionaler Bedeutung. Seit 2003 wird der Bereich der sog. Schladitzer Bucht durch die Betreibergesellschaft („ALL-on-SEA GbR“) gewerblich als Strand mit sportorientiertem Freizeit- und Bildungsangebot betrieben. Es wurde ein „Maritimes Jugendzentrum“ von dem Verein „ALL-on-SEA-Youngsters e.V.“ mit Unterstützung durch Fördermittel aus dem EU-Programm LEADER+ aufgebaut. In Spitzenzeiten wird der See in den Sommermonaten schon jetzt von ca. 4.000 Besuchern täglich genutzt.
Durch den stark gestiegenen Nutzungsdruck auf dem Schladitzer See innerhalb des Nordraumes der Leipziger Seen ist die Notwendigkeit der Verkehrserschließung gegeben. Die Maßnahmen erfolgen entsprechend der Regionalplanung. Die vorhandene Verkehrsinfrastruktur am Sportstrand stößt bereits jetzt auf ihre Grenzen. Zufahrten für den Besucher- und Bewirtschaftungsverkehr müssen dementsprechend ausgebaut werden. Die Auslastung von Parkplatzmöglichkeiten muss durch qualitativen Ausbau vorhandener Flächen erreicht werden.
Begleitend zu diesen Erschließungsmaßnahmen sollen landschaftspflegerische Begrünungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese resultieren aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan, der Gegenstand der Genehmigung war. Auszuführen sind folgende Maßnahmen:
- Pflanzung einer straßenbegleitenden Obstbaumreihe Haynaer Straße,
- Einzelbaumpflanzungen am Kleinen Parkplatz,
- Strauchpflanzungen am Großen Parkplatz,
- Strauchflächen und -hecken am Sportresort,
- Entsiegelung und Ansaat einer Fläche am provisorischen Parkplatz/ Zufahrt Sportstrand, der als Zusatzparkplatz für den Sportstrand ausgebaut werden soll,
- Pflanzung von Einzelbäumen am geplanten Zusatzparkplatz für den Sportstrand,
- Pflanzung von Bäumen entlang der Haynaer Straße/ Feldrand,
- Pflanzung einer Feldhecke mit Bäumen und Sträuchern,
- Artenschutzmaßnahme: Anbringen von 3 Nisthilfen für Spechtarten,
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
- Erstellung der Ausführungsplanung (LPH5 HOAI §39)
- Vorbereitung der Vergabe (LPH6 HOAI §39)
- Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung
Optionale Leistungen:
- LP7, LP8, LP9 (Beauftragung durch Kommune), besondere Leistungen
Planungsleistungen Lph 5 bis 9 § 39 HOAI Freianlagen , Lph 7-9 optional, (Lph9 ggf. Beauftragung durch die Gemeinde Rackwitz)
Nach § 4 VA VII Braunkohlesanierung hat sich der Freistaat Sachsen zur Bereitstellung finanzieller Mittel verpflichtet, die u.a. der Erhöhung des Folgenutzungsstandards in den Braunkohlegebieten und im Umfeld der stillgelegten Tagebauflächen dienen und über die Sanierungsverpflichtungen der LMBV hinausgehen. Der Bestandteil der angestrebten Maßnahmen ist der Ausbau der Verkehrserschließung am Sportstrand Schladitzer See. Der Projektträger ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft (LMBV) mbH. Die zu planende Maßnahme wurde durch die Gemeinde Rackwitz beantragt und durch das Sächsische Oberbergamt positiv beschieden.
Der Schladitzer See entwickelt sich seit einigen Jahren zusehends zu einem intensiv genutzten Naherholungsgebiet von regionaler Bedeutung. Seit 2003 wird der Bereich der sog. Schladitzer Bucht durch die Betreibergesellschaft („ALL-on-SEA GbR“) gewerblich als Strand mit sportorientiertem Freizeit- und Bildungsangebot betrieben. Es wurde ein „Maritimes Jugendzentrum“ von dem Verein „ALL-on-SEA-Youngsters e.V.“ mit Unterstützung durch Fördermittel aus dem EU-Programm LEADER+ aufgebaut. In Spitzenzeiten wird der See in den Sommermonaten schon jetzt von ca. 4.000 Besuchern täglich genutzt.
Durch den stark gestiegenen Nutzungsdruck auf dem Schladitzer See innerhalb des Nordraumes der Leipziger Seen ist die Notwendigkeit der Verkehrserschließung gegeben. Die Maßnahmen erfolgen entsprechend der Regionalplanung. Die vorhandene Verkehrsinfrastruktur am Sportstrand stößt bereits jetzt auf ihre Grenzen. Zufahrten für den Besucher- und Bewirtschaftungsverkehr müssen dementsprechend ausgebaut werden. Die Auslastung von Parkplatzmöglichkeiten muss durch qualitativen Ausbau vorhandener Flächen erreicht werden.
Begleitend zu diesen Erschließungsmaßnahmen sollen landschaftspflegerische Begrünungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese resultieren aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan, der Gegenstand der Genehmigung war. Auszuführen sind folgende Maßnahmen:
- Pflanzung einer straßenbegleitenden Obstbaumreihe Haynaer Straße,
- Einzelbaumpflanzungen am Kleinen Parkplatz,
- Strauchpflanzungen am Großen Parkplatz,
- Strauchflächen und -hecken am Sportresort,
- Entsiegelung und Ansaat einer Fläche am provisorischen Parkplatz/ Zufahrt Sportstrand, der als Zusatzparkplatz für den Sportstrand ausgebaut werden soll,
- Pflanzung von Einzelbäumen am geplanten Zusatzparkplatz für den Sportstrand,
- Pflanzung von Bäumen entlang der Haynaer Straße/ Feldrand,
- Pflanzung einer Feldhecke mit Bäumen und Sträuchern,
- Artenschutzmaßnahme: Anbringen von 3 Nisthilfen für Spechtarten,
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
- Erstellung der Ausführungsplanung (LPH5 HOAI §39)
- Vorbereitung der Vergabe (LPH6 HOAI §39)
- Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Interne Kennung: Vergabenummer: 24 494 103 03
Titel: Ausbau der Verkehrserschließung Sportstrand Schladitzer See,
Los 4 - Objektplanung Freianlagenplanung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Nach § 4 VA VII Braunkohlesanierung hat sich der Freistaat Sachsen zur Bereitstellung finanzieller Mittel verpflichtet, die u.a. der Erhöhung des Folgenutzungsstandards in den Braunkohlegebieten und im Umfeld der stillgelegten Tagebauflächen dienen und über die Sanierungsverpflichtungen der LMBV hinausgehen. Der Bestandteil der angestrebten Maßnahmen ist der Ausbau der Verkehrserschließung am Sportstrand Schladitzer See. Der Projektträger ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft (LMBV) mbH. Die zu planende Maßnahme wurde durch die Gemeinde Rackwitz beantragt und durch das Sächsische Oberbergamt positiv beschieden.
Der Schladitzer See entwickelt sich seit einigen Jahren zusehends zu einem intensiv genutzten Naherholungsgebiet von regionaler Bedeutung. Seit 2003 wird der Bereich der sog. Schladitzer Bucht durch die Betreibergesellschaft („ALL-on-SEA GbR“) gewerblich als Strand mit sportorientiertem Freizeit- und Bildungsangebot betrieben. Es wurde ein „Maritimes Jugendzentrum“ von dem Verein „ALL-on-SEA-Youngsters e.V.“ mit Unterstützung durch Fördermittel aus dem EU-Programm LEADER+ aufgebaut. In Spitzenzeiten wird der See in den Sommermonaten schon jetzt von ca. 4.000 Besuchern täglich genutzt.
Durch den stark gestiegenen Nutzungsdruck auf dem Schladitzer See innerhalb des Nordraumes der Leipziger Seen ist die Notwendigkeit der Verkehrserschließung gegeben. Die Maßnahmen erfolgen entsprechend der Regionalplanung. Die vorhandene Verkehrsinfrastruktur am Sportstrand stößt bereits jetzt auf ihre Grenzen. Zufahrten für den Besucher- und Bewirtschaftungsverkehr müssen dementsprechend ausgebaut werden. Die Auslastung von Parkplatzmöglichkeiten muss durch qualitativen Ausbau vorhandener Flächen erreicht werden.
Begleitend zu diesen Erschließungsmaßnahmen sollen landschaftspflegerische Begrünungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese resultieren aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan, der Gegenstand der Genehmigung war. Auszuführen sind folgende Maßnahmen:
- Pflanzung einer straßenbegleitenden Obstbaumreihe Haynaer Straße,
- Einzelbaumpflanzungen am Kleinen Parkplatz,
- Strauchpflanzungen am Großen Parkplatz,
- Strauchflächen und -hecken am Sportresort,
- Entsiegelung und Ansaat einer Fläche am provisorischen Parkplatz/ Zufahrt Sportstrand, der als Zusatzparkplatz für den Sportstrand ausgebaut werden soll,
- Pflanzung von Einzelbäumen am geplanten Zusatzparkplatz für den Sportstrand,
- Pflanzung von Bäumen entlang der Haynaer Straße/ Feldrand,
- Pflanzung einer Feldhecke mit Bäumen und Sträuchern,
- Artenschutzmaßnahme: Anbringen von 3 Nisthilfen für Spechtarten,
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
- Erstellung der Ausführungsplanung (LPH5 HOAI §39)
- Vorbereitung der Vergabe (LPH6 HOAI §39)
- Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung
Optionale Leistungen:
- LP7, LP8, LP9 (Beauftragung durch Kommune), besondere Leistungen
Die Gemeindeverwaltung Rackwitz behält sich vor, nach Abschluss der LP 8 die Beauftragung der optionalen enthaltenen Leistung Lph 9 Freianlagen § 39 HOAI im Namen und mit Rechnung der Gemeinde Rackwitz zu vergeben.
Nach § 4 VA VII Braunkohlesanierung hat sich der Freistaat Sachsen zur Bereitstellung finanzieller Mittel verpflichtet, die u.a. der Erhöhung des Folgenutzungsstandards in den Braunkohlegebieten und im Umfeld der stillgelegten Tagebauflächen dienen und über die Sanierungsverpflichtungen der LMBV hinausgehen. Der Bestandteil der angestrebten Maßnahmen ist der Ausbau der Verkehrserschließung am Sportstrand Schladitzer See. Der Projektträger ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft (LMBV) mbH. Die zu planende Maßnahme wurde durch die Gemeinde Rackwitz beantragt und durch das Sächsische Oberbergamt positiv beschieden.
Der Schladitzer See entwickelt sich seit einigen Jahren zusehends zu einem intensiv genutzten Naherholungsgebiet von regionaler Bedeutung. Seit 2003 wird der Bereich der sog. Schladitzer Bucht durch die Betreibergesellschaft („ALL-on-SEA GbR“) gewerblich als Strand mit sportorientiertem Freizeit- und Bildungsangebot betrieben. Es wurde ein „Maritimes Jugendzentrum“ von dem Verein „ALL-on-SEA-Youngsters e.V.“ mit Unterstützung durch Fördermittel aus dem EU-Programm LEADER+ aufgebaut. In Spitzenzeiten wird der See in den Sommermonaten schon jetzt von ca. 4.000 Besuchern täglich genutzt.
Durch den stark gestiegenen Nutzungsdruck auf dem Schladitzer See innerhalb des Nordraumes der Leipziger Seen ist die Notwendigkeit der Verkehrserschließung gegeben. Die Maßnahmen erfolgen entsprechend der Regionalplanung. Die vorhandene Verkehrsinfrastruktur am Sportstrand stößt bereits jetzt auf ihre Grenzen. Zufahrten für den Besucher- und Bewirtschaftungsverkehr müssen dementsprechend ausgebaut werden. Die Auslastung von Parkplatzmöglichkeiten muss durch qualitativen Ausbau vorhandener Flächen erreicht werden.
Begleitend zu diesen Erschließungsmaßnahmen sollen landschaftspflegerische Begrünungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese resultieren aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan, der Gegenstand der Genehmigung war. Auszuführen sind folgende Maßnahmen:
- Pflanzung einer straßenbegleitenden Obstbaumreihe Haynaer Straße,
- Einzelbaumpflanzungen am Kleinen Parkplatz,
- Strauchpflanzungen am Großen Parkplatz,
- Strauchflächen und -hecken am Sportresort,
- Entsiegelung und Ansaat einer Fläche am provisorischen Parkplatz/ Zufahrt Sportstrand, der als Zusatzparkplatz für den Sportstrand ausgebaut werden soll,
- Pflanzung von Einzelbäumen am geplanten Zusatzparkplatz für den Sportstrand,
- Pflanzung von Bäumen entlang der Haynaer Straße/ Feldrand,
- Pflanzung einer Feldhecke mit Bäumen und Sträuchern,
- Artenschutzmaßnahme: Anbringen von 3 Nisthilfen für Spechtarten,
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
- Erstellung der Ausführungsplanung (LPH5 HOAI §39)
- Vorbereitung der Vergabe (LPH6 HOAI §39)
- Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung
Die Gemeindeverwaltung Rackwitz behält sich vor, nach Abschluss der LP 8 die Beauftragung der optionalen enthaltenen Leistung Lph 9 Freianlagen § 39 HOAI im Namen und mit Rechnung der Gemeinde Rackwitz zu vergeben.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Ausführungsbedingungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schladitzer See, Sportstrand
Postleitzahl: 04519
Stadt: Rackwitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nordsachsen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Folgende Leistungen werden als Option vereinbart:
- Lph 7 31.08.2025 bis 31.12.2025
- Lph 8 01.04.2026 bis 31.07.2026
- Lph 9 01.08.2026 bis 31.07.2031 (evtl. Beauftragung durch die
Gemeinde Rackwitz)
Die Gemeindeverwaltung Rackwitz behält sich vor, nach Abschluss der LP 8 die Beauftragung der optionalen enthaltenen Leistung Lph 9 Freianlagen § 39 HOAI im Namen und mit Rechnung der Gemeinde Rackwitz zu vergeben.
Die Beauftragung der Option erfolgt unter nachfolgenden Bedingungen:
- Weiterbeauftragung in Abhägigkeit der Leistungserbringung vorheriger
Planungsphasen
- Die Beauftragung erfolgt nach Fertigstellung der vorherigen Planung und
Vorliegen Eigentümerzustimmung sowie Finanzierungsbestätigung.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen
Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
Folgende Leistungen werden als Option vereinbart:
- Lph 7 31.08.2025 bis 31.12.2025
- Lph 8 01.04.2026 bis 31.07.2026
- Lph 9 01.08.2026 bis 31.07.2031 (evtl. Beauftragung durch die
Gemeinde Rackwitz)
Die Gemeindeverwaltung Rackwitz behält sich vor, nach Abschluss der LP 8 die Beauftragung der optionalen enthaltenen Leistung Lph 9 Freianlagen § 39 HOAI im Namen und mit Rechnung der Gemeinde Rackwitz zu vergeben.
Die Beauftragung der Option erfolgt unter nachfolgenden Bedingungen:
- Weiterbeauftragung in Abhägigkeit der Leistungserbringung vorheriger
Planungsphasen
- Die Beauftragung erfolgt nach Fertigstellung der vorherigen Planung und
Vorliegen Eigentümerzustimmung sowie Finanzierungsbestätigung.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen
Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Postanschrift: Gemeinde Rackwitz, Schladitzer See
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-06 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-06 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-06-06 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Mindestjahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre
- Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe (siehe LMBV-AVB-Ing Pkt. 15)
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Ein-heitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/Bieters in den all-gemein zugänglichen Listen des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) akzeptiert.“
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Mindestjahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre
- Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe (siehe LMBV-AVB-Ing Pkt. 15)
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Ein-heitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/Bieters in den all-gemein zugänglichen Listen des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) akzeptiert.“
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: nicht einschlägig
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: 992-80106-26
Postanschrift: Walter-Köhn-Straße 2
Postleitzahl: 04356
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Andrea Häring
E-Mail: andrea.haering@lmbv.de📧
Telefon: +49341 2222 2048📞
Fax: +49341 2222 2310 📠
URL: https://www.lmbv-einkauf.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.lmbv-einkauf.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.lmbv-einkauf.de🌏
Teilnahme-URL: https://www.lmbv-einkauf.de🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Unterlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben, Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, Fbl. 124_LB Eigenerklärung zur Eignung Liefer-Dienstleistung, Honorarermittlungsblätter (Zeithonorar/ Berechnungstabellen mit Zu und Abschlägen), Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 2022-576_Sanktionen
Unterlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
mind. 3 Referenzen vergleichbar mit geforderter Aufgabe innerhalb d. letzten 10 Jahre die durgeführt wurden ab Datum der Bekanntmachung:
- Wiederbegrünung versiegelter Flächen mind. 200 m²,
- Entsiegeln von Beton-, Asphalt-, Schotterflächen Umfang mind. 200m²,
- Pflanzung Strauchflächen mind. 100m²,
- Pflanzung Einzelbäume Umfang mind. 5 Stk,
- Angabe Namen und Qualifikation der mit dem Auftrag zu betrauenden Personen
Unterlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben, Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, Fbl. 124_LB Eigenerklärung zur Eignung Liefer-Dienstleistung, Honorarermittlungsblätter (Zeithonorar/ Berechnungstabellen mit Zu und Abschlägen), Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 2022-576_Sanktionen
Unterlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
mind. 3 Referenzen vergleichbar mit geforderter Aufgabe innerhalb d. letzten 10 Jahre die durgeführt wurden ab Datum der Bekanntmachung:
- Wiederbegrünung versiegelter Flächen mind. 200 m²,
- Entsiegeln von Beton-, Asphalt-, Schotterflächen Umfang mind. 200m²,
- Pflanzung Strauchflächen mind. 100m²,
- Pflanzung Einzelbäume Umfang mind. 5 Stk,
- Angabe Namen und Qualifikation der mit dem Auftrag zu betrauenden Personen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341 977 3800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 086-262754 (2024-04-30)