Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erfüllung aller Bestandteile des Beherbergungsvertrages
Vollumfängliche Erfüllung der Leistungsbeschreibung in allen Bestandteilen.
Die Unterbringung soll im Hotel, in räumlicher Nähe (max. 15 km - Radius) zum Ort 65205 Wiesbaden-Erbenheim erfolgen.
Die Zimmer müssen über folgende Mindestausstattung verfügen:
1. Bad/Dusche
2. Heizung
3. 2 freie Steckdosenplätze 230 V / WS / 16 A
4. Internetzugang über WLAN
5. TV;
6. Kühlschrank
7. Toilettenbürste
8. Bett (Europäische Norm mindestens 90 x 200 cm)
9. 1 Schrank pro Person
10. 1 Tisch und 1 Stuhl pro Person
11. 1 verschließbarer (Stahl-)Schrank (Hotelsafe) mit der Aufbewahrungsmöglichkeit von Dokumenten mindestens der Größe DIN A 4
12. Kaffeemaschine/Wasserkocher
nachfolgenden Anforderungen an die Verpflegung sind ständig zu beachten. Darüber hinaus gelten die Anlagen A, B, C und D zu dieser Leistungsbeschreibung ergänzend.
1. Die gesamte Verpflegung ist für die im Hotel eingebuchte/eingecheckte Anzahl an Missionsangehörigen durch das Hotel bereitzustellen.
2. Sicherstellung einer ausgewogenen Verpflegung ernährungsphysiologischen Anforderungen (Gesamtenergiegehalt ca. 2.200 kcal pro Tag, Energiefettanteil maximal 30 %, Kohlenhydratanteil mindestens - 50 %, Eiweißanteil 10 - 15 %, Vitamin C: mindestens 150 mg/Tag, Calcium: mindestens 1200 mg/Tag, Ballaststoffe: mind. 30 g/Tag, Kochsalz: höchstens 6 g/Tag), die alle Anforderungen des nationalen und EU-Lebensmittelrechts einhält.
3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung einer ununterbrochenen Kühlkette und weist dies auf Anforderung des insoweit zuständigen Fachpersonals des Auftraggebers in geeigneter Weise nach.
4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Rückstellproben der zubereiteten Speisen vor der Ausgabe der Verpflegung zu entnehmen und mindestens 96 Stunden bei +2 bis + 4°C gekühlt bzw. bei -18 °C für 7 Tage aufzubewahren. Dies gilt nicht für einzelne Tellergerichte bzw. für einzelne Frühstücks- und Abendverpflegungskomponenten (z. B. Wurst- und Käseaufschnitt, Brotaufstrich, etc.).
5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das mit der Ausgabe der Mahlzeiten beauftragte Küchenpersonal mit hygienisch einwandfreier Bekleidung auszustatten. Belehrungen bzw. Wiederholgungsbelehrung zum Infektionsschutz sind durchzuführen.