Der Landkreis Diepholz beabsichtigt, die Leistungen der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in insgesamt 52 Liegenschaften zu vergeben und schreibt die wie nachfolgend beschrieben aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-10.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung Gebäudereinigung
Reference number: 01-2024
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Diepholz beabsichtigt, die Leistungen der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in insgesamt 52 Liegenschaften zu vergeben und schreibt die...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Diepholz beabsichtigt, die Leistungen der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in insgesamt 52 Liegenschaften zu vergeben und schreibt die wie nachfolgend beschrieben aus.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung: Gebäudefläche ca. 172.251 m², Glasreinigung:35.950,48 m², jeweils mit Aufteilung in Lose wie nachfolgend beschrieben”
Ort der Leistung: Diepholz🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reinigungsstunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Objektorganisation" und Qualitätsmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Diepholz Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bzw. 124 GWB” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts-/Grundreinigung bzw. die Glasreinigung”
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7RY1H” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 200-618732 (2024-10-10)