Auftragsbekanntmachung (2024-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie des Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier für 2025 bis 2026
Referenznummer: TE 1.3/2024/007 E
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie des Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier für 2025 bis 2026”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie benötigt das Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier und die RegEnt GmbH für den Zeitraum vom...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie benötigt das Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier und die RegEnt GmbH für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers.
Die Ausschreibung umfasst insgesamt 16 Lieferstellen mit insgesamt ca. 7.794.152 kWh; davon 7 RLM-Lieferstellen, elektrische Energie. Die Anschriften der Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Lieferstellenübersicht und den Lastgangdaten (für die RLM-Lieferstellen) entnehmen.
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Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen: Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der jeweilige Nachweis ist dem Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ beizufügen. Die Vorlage von Nachweisen, die älter als sechs Monate sind, führt nicht zwingend zum Aus-schluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechenden Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis nachfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Formblatt "Eigenerklärung Eignung" vorzulegen: a) Erklärung zur Haftpflichtversicherung: Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 5 Mio. je Schadensfall und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von EUR 5 Mio. je Schadensfall. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bieter im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des auf-gestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt. b) Bonitätsnachweis: Nachweis, dass der Bewerber mindestens die Anforderungen erfüllt, die in der Creditreform Ratingmap an die Einstufung in Risikoklasse I, II und III gestellt werden durch Vorlage eines der in der Ratingmap aufgeführten Nachweise. Die Ratingmap „Zuordnung des Bonitätsindex in die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister“ ist zu finden unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand vom 31.12.2023).Das Ausstellungsdatum der Dokumente darf nicht älter als 3 Monate sein (ab Eingang des Angebotes). c) Angaben zu Umsätzen: Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto (Formblatt „Eigenerklärung Eignung“). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. Maßgeblich ist bei Bietergemeinschaften der kumulierte Umsatz. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz mit Belieferung des angebotenen Energieträgers, also von Erdgas, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils pro Geschäftsjahr mindestens EUR 500.000,00 netto betragen hat. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).d) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt "Eigenerklärung Eignung")e) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Der Bieter hat mit seinem Angebot abhängig vom angebotenen Los jeweils anhand von mindestens zwei Unternehmensreferenzen seine Erfahrung mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Der Bieter hat mit seinem Angebot abhängig vom angebotenen Los jeweils anhand von mindestens zwei Unternehmensreferenzen seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. Stromlieferleistungen unter Berücksichtigung der Mindeststandards (Anzahl Lieferstellen und Jahresverbrauch analog Losbeschreibung) nachzuweisen. Angebote, die die vorgenannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Nationale Registrierungsnummer: t:06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 (6131) 16-2234📞
URL: https://mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 125-384575 (2024-06-27)