Das Amt Geest und Marsch Südholstein (nachfolgend AG genannt) schreibt für sich und seine Gemeinden die Lieferung elektrischer Energie (aus erneuerbaren Quellen) für Gebäude, Pumpen, Straßenbeleuchtung, usw. für den Zeitraum 2025 bis 2027 europaweit im offenen Verfahren aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung Stromlieferung 2025-2027
Kurze Beschreibung:
“Das Amt Geest und Marsch Südholstein (nachfolgend AG genannt) schreibt für sich und seine Gemeinden die Lieferung elektrischer Energie (aus erneuerbaren...”
Kurze Beschreibung
Das Amt Geest und Marsch Südholstein (nachfolgend AG genannt) schreibt für sich und seine Gemeinden die Lieferung elektrischer Energie (aus erneuerbaren Quellen) für Gebäude, Pumpen, Straßenbeleuchtung, usw. für den Zeitraum 2025 bis 2027 europaweit im offenen Verfahren aus.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Stromlieferung aus erneuerbaren Energien für den Zeitraum 2025 bis 2027”
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-08 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-11 11:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Amt Geest und Marsch Südholstein
Wedeler Chaussee 21
25492 Heist
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- wirtschaftliche und finanzielle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Amt Geest und MarschSüdholstein (Kreis Pinneberg)
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008513
Postanschrift: Wedeler Chaussee 21
Postleitzahl: 25492
Postort: Heist
Region: Pinneberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@amt-gums.de📧
Telefon: +49 4122854-0📞
URL: http://www.amt-gums.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional or local authority
Haupttätigkeit
General public services
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71811428🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E71811428🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: +49 431-988-4542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4542📞
Fax: 49 431988-4702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sind die Fristen gemäß § 160 GWB zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sind die Fristen gemäß § 160 GWB zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1) gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax) oder über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) bzw. das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend!
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 198-613472 (2024-10-08)