Der Neubau der OGGS Birk soll mit neuem Mobiliar ausgestattet werden.Die Ausschreibung erfolgt in insgesamt 6 Losen in 3 Ausschreibungen. Mit dieser Ausschreibung werden 3 Losen ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-20.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung von Mobiliar für den Neubau der OGGS Birk, Teil 2
Reference number: 2024-06-19-0110
Kurze Beschreibung:
“Der Neubau der OGGS Birk soll mit neuem Mobiliar ausgestattet werden.Die Ausschreibung erfolgt in insgesamt 6 Losen in 3 Ausschreibungen. Mit dieser...”
Kurze Beschreibung
Der Neubau der OGGS Birk soll mit neuem Mobiliar ausgestattet werden.Die Ausschreibung erfolgt in insgesamt 6 Losen in 3 Ausschreibungen. Mit dieser Ausschreibung werden 3 Losen ausgeschrieben.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 3 - Eigentums- und Aufbewahrungskisten”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:startup#
Die Fertigstellung und Abnahme des Gebäudes ist nach aktuellem Stand nach den
NRW-Herbstferien 2024 Ende Oktober 2024...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:startup#
Die Fertigstellung und Abnahme des Gebäudes ist nach aktuellem Stand nach den
NRW-Herbstferien 2024 Ende Oktober 2024 vorgesehen.
Zu diesem Zeitpunkt soll auch die Möbellieferung erfolgen. Diese ist nach Abnahme des
Gebäudes jederzeit möglich.
Da sich das Bauvorhaben noch in der Ausführung befindet, ist bis zur endgültigen Fertigstellung voraussichtlich noch mit geringen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen.
Der o. g. Ausführungszeitpunkt sollte jedoch zunächst anvisiert werden.
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 4 - Einrichtung Versammlungsraum Foyer/Aula” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Digital
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Mitarbeiter*in der Zentralen Vergabestelle, sowie ein*e weitere*r Mitarbeiter*in des Hauptamtes.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Angabe im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (124_LD)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Fertigstellung und Abnahme des Gebäudes ist nach aktuellem Stand nach den
NRW-Herbstferien 2024 Ende Oktober 2024 vorgesehen.
Zu diesem Zeitpunkt soll...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Fertigstellung und Abnahme des Gebäudes ist nach aktuellem Stand nach den
NRW-Herbstferien 2024 Ende Oktober 2024 vorgesehen.
Zu diesem Zeitpunkt soll auch die Möbellieferung erfolgen. Diese ist nach Abnahme des Gebäudes jederzeit möglich.
Da sich das Bauvorhaben noch in der Ausführung befindet, ist bis zur endgültigen Fertigstellung voraussichtlich noch mit geringen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen.
Der o. g. Ausführungszeitpunkt sollte jedoch zunächst anvisiert werden.
“Bekanntmachungs-ID: CXVCYYDY1GX466BF
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland bzw. NRW zur Verfügung...”
Bekanntmachungs-ID: CXVCYYDY1GX466BF
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland bzw. NRW zur Verfügung gestellt. Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Eingegangene Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers/der Fragestellerin über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmenden beantwortet. Die Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Bietertool und technischen Problemen rund um das Vergabeverfahren an den Support der Firma cosinex:
support.cosinex.de
Tel.: +49 234 298796 0
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
Nationale Registrierungsnummer: 05382006006-31001-21
Postanschrift: Postfach 1551
Postleitzahl: 53705
Postort: Siegburg
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de📧
Telefon: +49 2241130📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
Nationale Registrierungsnummer: 05382006006-31001-21
Postanschrift: Postfach 1551
Postleitzahl: 53705
Postort: Siegburg
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de📧
Telefon: +49 2241130📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 120-369603 (2024-06-20)